Rechtsprechung
   VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21524
VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02 (https://dejure.org/2004,21524)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.06.2004 - 14 A 135/02 (https://dejure.org/2004,21524)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. Juni 2004 - 14 A 135/02 (https://dejure.org/2004,21524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,21524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02
    Es ist den Vertragsstaaten nicht nur eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK verboten, sondern auch, einen Ausländer in einen außerhalb des Konventionsgebietes liegenden Staat abzuschieben, wenn ihm dort die Gefahr von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe im Sinne des Art. 3 EMRK droht (BVerwGE 99, 331 ff. = NVwZ 1996, 476 ff.; BVerwGE 104, 265 ff. = InfAuslR 1997, 341; BVerwGE 105, 187 ff. = NVwZ 1999, 311 ff.).

    Der Begriff der "Behandlung" setzt ein geplantes, vorsätzliches, auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln voraus (BVerwGE 99, 331 ff. m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn er sie veranlasst, bewusst duldet oder ihnen gegenüber keinen Schutz gewährt, obwohl er dazu in der Lage wäre (BVerwGE 99, 331 ff.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02
    Demnach bietet § 51 Abs. 1 AuslG Schutz vor der Verfolgung durch die Staatsgewalt, die dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfGE 80, 315, 335).

    Das somit erforderliche Maß der Intensität ist nicht abstrakt vorgegeben, es muss vielmehr der humanitären Intention entnommen werden, die das Asylrecht prägt, nämlich demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 80, 315, 335).

    Hat diese Person zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihr im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d. h. überwiegender, Wahrscheinlichkeit droht (BVerfGE 80, 315, 334; BVerwGE 70, 169 ff.; BVerwG InfAuslR 1988, 194, 196).

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02
    Es ist den Vertragsstaaten nicht nur eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK verboten, sondern auch, einen Ausländer in einen außerhalb des Konventionsgebietes liegenden Staat abzuschieben, wenn ihm dort die Gefahr von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe im Sinne des Art. 3 EMRK droht (BVerwGE 99, 331 ff. = NVwZ 1996, 476 ff.; BVerwGE 104, 265 ff. = InfAuslR 1997, 341; BVerwGE 105, 187 ff. = NVwZ 1999, 311 ff.).

    Nach der Definition des Bundesverwaltungsgerichts muss für die Annahme einer drohenden Misshandlung im Zielstaat eine beachtliche Wahrscheinlichkeit bestehen (BVerwGE 105, 187) und dies auch dann, wenn der Schutzsuchende schon einmal Opfer einer unmenschlichen Behandlung gewesen ist, so dass insoweit die Anwendung eines herabgestuften Maßstabes, wie es im Bereich des Art. 16 a GG und des § 51 Abs. 1 AuslG der Fall ist, hier nicht in Frage kommt (BVerwG in InfAuslR 1996, 289).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02
    "Die Gefahr eigener politischer Verfolgung eines Asylbewerbers kann sich auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 515, 1827/89 - BVerfGE 83, 216, 230 f).

    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt voraus, dass Gruppenmitglieder Rechtsbeeinträchtigungen erfahren, aus deren Intensität und Häufigkeit jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht herleiten kann, selbst alsbald ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991, aaO, 231 f).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02
    Es kommt darauf an, wer bei realitätsgerechter Ermittlung und Bewertung des gesamten Verfolgungsgeschehens zum Kreis der gefährdeten Personen zu rechnen ist (BVerwG, Urteil vom 30.04.1996 - 9 C 171/95 - BVerwGE 101, 134, 140, Urteil vom 09.09.1997 - 9 C 43/96 - BVerwGE 105, 204, 207).

    Von regionaler Verfolgung in diesem Sinne betroffen wären etwa alle Personen einer bestimmten Volkszugehörigkeit, wenn diese von den Sicherheitskräften pauschal des Separatismus verdächtigt werden, ihnen aber aktuell die Verfolgungsmaßnahmen nicht landesweit an jedem beliebigen Ort, sondern beispielsweise ausschließlich in einer akut umkämpften Bürgerkriegsregion drohen (BVerwG, Urteil vom 30.04.1996, aaO, 141, Urteil vom 09.09.1997, aaO, 207 f).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02
    Es kommt darauf an, wer bei realitätsgerechter Ermittlung und Bewertung des gesamten Verfolgungsgeschehens zum Kreis der gefährdeten Personen zu rechnen ist (BVerwG, Urteil vom 30.04.1996 - 9 C 171/95 - BVerwGE 101, 134, 140, Urteil vom 09.09.1997 - 9 C 43/96 - BVerwGE 105, 204, 207).

    Von regionaler Verfolgung in diesem Sinne betroffen wären etwa alle Personen einer bestimmten Volkszugehörigkeit, wenn diese von den Sicherheitskräften pauschal des Separatismus verdächtigt werden, ihnen aber aktuell die Verfolgungsmaßnahmen nicht landesweit an jedem beliebigen Ort, sondern beispielsweise ausschließlich in einer akut umkämpften Bürgerkriegsregion drohen (BVerwG, Urteil vom 30.04.1996, aaO, 141, Urteil vom 09.09.1997, aaO, 207 f).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02
    Bei der Ermittlung der für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderlichen Verfolgungsdichte ist zu berücksichtigen, dass nur solche Verfolgungsmaßnahmen als Referenzfälle heranzuziehen sind, die die Mitglieder gerade wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit getroffen haben und die sie darüber hinaus allein wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit erlitten haben (BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, - 9 C 158/94 - InfAuslR 1994, 424).

    Das kann etwa der Fall sein, wenn festgestellt werden kann, dass der Heimatstaat ethnische oder religiöse Minderheiten physisch vernichten oder ausrotten oder aus seinem Staatsgebiet vertreiben will (BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, aaO, 425).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02
    "Als beachtlich wahrscheinlich ist eine im Heimatland drohende Verfolgung dann anzusehen, wenn die Bewertung der Umstände im Heimatland eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Verfolgung ergibt (BVerfGE 76, 143(167)).
  • BVerfG, 14.05.2003 - 2 BvR 134/01

    Zur asylrechtlichen Beurteilung sog Amtswalterexzesse in der Türkei

    Auszug aus VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02
    Exzesstaten von Amtswaltern sind Gesetzesüberschreitungen staatlicher Organe, die dem Staat nur dann nicht zuzurechnen sind, wenn gesondert festgestellt wird, dass es sich nur um vereinzelt gebliebene, zumeist spontan erfolgende Taten handelt; anderenfalls bleibt das Handeln der Sicherheitsorgane dem Staat zurechenbar (BVerfG v. 14.05.2003 - 2 BvR 134/01 - in DVBl 2003, 1260 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus VG Schleswig, 21.06.2004 - 14 A 135/02
    Dabei ist der klägerische Antrag gemäß § 88 VwGO dahingehend auszulegen, dass sich sein diesbezügliches Rechtsschutzbegehren auf den Staat bezieht, für den das Bundesamt festgestellt hat, dass Abschiebungshindernisse nicht vorliegen und / oder den es in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich als Zielstaat bezeichnet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.12.2002 - 1 C 11/01 - InfAuslR 2002, 284).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • EGMR, 20.03.1991 - 15576/89

    CRUZ VARAS ET AUTRES c. SUÈDE

  • EGMR, 30.10.1991 - 13163/87

    VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

  • VG Schleswig, 24.07.2003 - 12 A 33/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 12 A 4279/06

    Beweiswert amtlicher Auskünfteüber Eintragungen im Geburtsregister oder

    Der bloße Hinweis auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 21. Juli 2004 - 14 A 135/02 -, Juris, aus dem sich die Umstrittenheit der Frage ergebe, ob und in welchem Umfang Angaben der russischen Behörden als glaubwürdig gelten dürften, reicht insoweit ersichtlich nicht aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht