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   VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00   

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VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00 (https://dejure.org/2006,20210)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.09.2006 - 12 A 162/00 (https://dejure.org/2006,20210)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. September 2006 - 12 A 162/00 (https://dejure.org/2006,20210)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 4 M 93/01

    Voraussetzungen der Aufwerungsbedürftigkeit und der Aufwertungsfähigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist mit Beschluss des OVG vom 12. Februar 2002 ( 4 M 93/01 ) zurückgewiesen worden.

    Hierzu hat das OVG Schleswig in seinem Beschluss vom 12. Februar 2002 im Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (4 M 93/01) festgestellt: Eine solche Aufwertung der Haseldorfer Marsch erscheint unter Berücksichtigung des bereits bestehenden Zustandes ausgeschlossen.

    Mithin verbleibt es auch vorliegend zur Überzeugung der Kammer bei der bereits vom OVG Schleswig (Beschluss vom 12. Februar 2002, aaO.) vertretenen Auffassung, dass durch die nachteilige Veränderung des durch Stillgewässer geprägten Naturhaushalts der Haseldorfer Marsch ohne weiteres die Annahme eines Eingriffs im Sinne von § 7 Abs. 1 LNatSchG a.F. angenommen werden könne.

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Diese sei ihrerseits indes wie in den Eilverfahren ausführlich dargelegt und auch durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rechtsregime im faktischen Vogelschutzgebiet bestätigt (BVerwG, Urteil vom 04.01.2004, 4 C 2/03 Hochmoselübergang ) gemeinschaftsrechtswidrig und werde in der gerichtlichen Kontrolle der noch anhängigen Verfahren keinen Bestand haben können.

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen ist grundsätzlich derjenige des Erlasses des Beschlusses (st.Rspr. BVerwG, vgl. zuletzt BVerwG, Urt.v.01.04.2004, 4 C 2/03, zitiert nach JURIS, Ziff.27).

    Die Auffassung, eine Überführung förmlich unter Schutz gestellter Vogelschutzgebiete nach der VS-Richtlinie unter das Schutzregime der FFH-Richtlinie könne erst ab der vollständigen tatsächlichen Umsetzung der FFH-Richtlinie vollständige Erstellung eines kohärenten Netzes Natura 2000 erfolgen, lässt sich nach Ansicht der Kammer nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.04.2004 (4 C 2.03) zur Hochmoselquerung nicht mehr aufrecht erhalten.

  • VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01

    Eingriff in Naturschutzgebiet; Vogelschutzgebiet; zur Anmeldung vorgesehenes

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Die Kläger haben am 23.06.2000 Klage erhoben und am 21.02.2001 gegen die im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Anordnung der sofortigen Vollziehung einen Eilrechtsschutzantrag (Kläger zu 1) und 2)) anhängig gemacht, dem das erkennende Gericht mit Beschluss vom 10. Oktober 2001 ( 12 B 10/01) stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der am 23. Juni 2000 erhobenen Klage wiederhergestellt hat.

    Hierzu hat die Kammer im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 10.10.2001 (12 B 10/01) ausgeführt:.

    Insoweit wird die noch im Beschluss der Kammer vom 10.10.2001 im Verfahren 12 B 10/01 vertretene Rechtsauffassung nicht mehr aufrecht erhalten.

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    BVerwG, Urt. v. 24.11.1984, - 4 C 41/88, BVerwGE 84, 123).

    (Lattermann/Guckelberger in: Ziekow (Hrsg.), Praxis des Fachplanungsrechts, Rdnr 2077; BVerwG, Urteil vom 14.02.1975 4 C 21.74 in: BVerwGE 48, 56, 60 sowie BVerwG, Urteil vom 22.03.1985 4 C 15.83 in: BVerwGE 71, 166 ff; BVerwG, Urt. v. 24.11.1984, - 4 C 41/88, BVerwGE 84, 123).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Diese Voraussetzungen erfüllen sie, wenn sie in einen Zustand versetzt werden können, der im Vergleich mit dem früheren als ökologisch höherwertig anzusehen ist (BVerwG, Urteil vom 23.08.1996 4 A 29/95, DVBl. 1997,S.68 bis 70; BVerwG, Gerichtsbescheid vom 10.09.1998, 4 A 35/97, NuR 1999, S.103 bis 106).

    Bei einem solchen Verständnis würde die Eingriffsregelung gerade zu in ihr Gegenteil verkehrt (BVerwG, Urteil vom 23.08.1996, aaO.).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Ein über diesen Umfang hinausgehender Anspruch auf Einbeziehung auch nur abstrakt dem Naturschutz dienender Normen in die Überprüfung und auf umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle des angegriffenen Vorhabens wie sie etwa einem enteignungsbetroffenen Grundeigentümer zu Gebote steht besteht demgegenüber nicht (BVerwG, Urteil vom 19.05.1998, 4 A 9.97, BVerwGE 107, 1; BVerwG, Urteil vom 19.03.2003, 9 A 33/02, DVBl. 2003, 1069 bis 1074; OVG Schleswig, Urteil vom 15. Februar 2001, 4 L 92/99).

    Zu den öffentlichen Belangen (vgl. zu diesem Wortlaut: BVerwG, Urteil vom 19.05.1998, 4 A 9/97, BVerwGE 107, 1 ff), die im Sinne des § 51 c Abs. 1 LNatSchG a.F. auch Belangen des Naturschutzes zu dienen bestimmt sind, gehört jedenfalls in dem Fall, in dem ein Vorhaben maßgeblich seine Rechtfertigung in Belangen des Naturschutzes sucht, eben diese Planrechtfertigung (in diesem Sinne auch tendenziell: OVG Schleswig, Beschluss vom 18.07.2005 4 MR 1/05, NuR 2006, 63; die Rügebefugnis einer Planrechtfertigung durch einen Naturschutzverband ausdrücklich offen lassend: BVerwG, 19.05.1998, aaO).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 7.12.2000 in der Rechtssache C 374/98 (Basses Corbieres - Frankreich) stehe fest, dass für sogenannte faktische Vogelschutzgebiete, wie das des Mühlenberger Lochs, mangels innerstaatlichen Unterschutzstellungsaktes nach wie vor das strenge Schutzregime des Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie zur Anwendung gelange.

    Nach der EuGH-Entscheidung C 374/98 gelte deshalb das strenge Schutzregime der Vogelschutzrichtlinie.

  • BVerwG, 22.05.1995 - 4 B 30.95

    Bedenklichkeit eines Planungsvorhabens auf Grund eines fehlenden

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Auch ist die Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch ein nachfolgendes Planfeststellungsverfahren grundsätzlich zulässig, wenn die Planung und Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen in einem Gesamtkonzept zu einer wirksameren Durchsetzung der Belange von Natur und Landschaftsschutz führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.08.1994 4 B 105/94 - in : NVwZ-RR 1995, 322f , Beschluss vom 22.05.1996 4 B 30/95 in: NVwZ-RR 1997, 217ff , Louis, BNatSchG, § 8 Rn., 121 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    (Lattermann/Guckelberger in: Ziekow (Hrsg.), Praxis des Fachplanungsrechts, Rdnr 2077; BVerwG, Urteil vom 14.02.1975 4 C 21.74 in: BVerwGE 48, 56, 60 sowie BVerwG, Urteil vom 22.03.1985 4 C 15.83 in: BVerwGE 71, 166 ff; BVerwG, Urt. v. 24.11.1984, - 4 C 41/88, BVerwGE 84, 123).
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Auch ist die Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch ein nachfolgendes Planfeststellungsverfahren grundsätzlich zulässig, wenn die Planung und Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen in einem Gesamtkonzept zu einer wirksameren Durchsetzung der Belange von Natur und Landschaftsschutz führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.08.1994 4 B 105/94 - in : NVwZ-RR 1995, 322f , Beschluss vom 22.05.1996 4 B 30/95 in: NVwZ-RR 1997, 217ff , Louis, BNatSchG, § 8 Rn., 121 ).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • EuGH, 06.03.2003 - C-240/00

    Kommission / Finnland

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05

    Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis;

  • EuGH, 13.06.2002 - C-117/00

    Kommission / Irland

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96

    Änderungsplanfeststellungsbeschluß wegen Rechtsfehler im ursprünglichen

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb einer

  • VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06

    Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Die in diesem Zusammenhang von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 21. September 2006 (Az.: 12 A 162/00) betraf eine andere Fallgestaltung, nämlich den Fall, dass in einem FFH-Gebiet geplante Kompensationsmaßnahmen im Widerspruch zu den sich aus der für das Gebiet maßgeblichen Landesverordnung ergebenden Schutz-und Erhaltungszielen standen.
  • VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    Am 23.06.2000 haben die Antragsteller Klage erhoben - 12 A 162/00 -.
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