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   VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20   

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VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20 (https://dejure.org/2020,5587)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.03.2020 - 1 B 17/20 (https://dejure.org/2020,5587)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 (https://dejure.org/2020,5587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung wegen Coronavirus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris).

    Wenn für bestimmte Krankheiten wie Masern oder Lungenpest spezielle Vorschriften in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden, so bedeutet das keineswegs, dass eine neuartige bzw. neuerdings auf den Menschen übergegangene Infektionskrankheit von dem bereits im Wortlaut notwendigerweise weit weitgefassten Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen wäre (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 48, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Hannover, 11.05.2022 - 15 B 1609/22

    Corona; Immunitätsnachweis; Impfpflicht

    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris m.w.N.).
  • VG Mainz, 24.04.2020 - 1 L 253/20

    Campingplatz mit Gastronomie wegen Coronaschutzes komplett zu schließen?

    Bei COVID-19 handelt es sich um eine übertragbare Krankheit im Sinne des § 2 Nr. 3 IfSG (vgl. VG Greifswald, Beschluss vom 8. April 2020 - 4 B 339/20 HGW -, juris, Rn. 18; VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 2. April 2020 - 5 L 333/20.NW -, juris, Rn. 23; VG Oldenburg, Beschluss vom 31. März 2020 - 7 B 709/20 -, juris, Rn. 6; VG Hamburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 14 E 1428/20 -, juris, Rn. 48 ff.; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 7; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 48), wobei zum 22. April 2020 in Rheinland-Pfalz 5.593 und im Landkreis Mainz-Bingen 338 Fälle (offiziell) nach Angaben des Robert Koch Instituts (RKI) festgestellt worden sind (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4).

    Die Maßnahmen nach § 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 IfSG (i.V.m. § 32 Abs. 1 IfSG) können prinzipiell - wie auch hier - gegenüber anderen Personen als den in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ausdrücklich genannten Personengruppen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider) ergehen (vgl. zu "Nichtstörern": BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 26; zu "anderen Personen": VG Greifswald, Beschluss vom 8. April 2020 - 4 B 339/20 HGW -, juris, Rn. 24; VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 2. April 2020 - 5 L 333/20.NW -, juris, Rn. 32; VG Oldenburg, Beschluss vom 31. März 2020 - 7 B 709/20 -, juris, Rn. 13; VG Hamburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 14 E 1428/20 -, juris, Rn. 51; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 7).

    Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der verfügten Beschränkungen ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 6; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 45).

    Dafür sprechen das Ziel des Infektionsschutzgesetzes, eine effektive Gefahrenabwehr zu ermöglichen (§ 1 Abs. 1, § 28 Abs. 1 IfSG), sowie der Umstand, dass die betroffenen Krankheiten nach ihrem Ansteckungsrisiko und ihren Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen unterschiedlich gefährlich sind (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 6; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 45).

    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 6; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 45).

  • VG Neustadt, 02.04.2020 - 5 L 333/20

    Corona-Virus verhindert 2-Personen-Demo in Kandel

    Eine auf Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ergangene Schutzmaßnahme muss sich dabei nicht zwingend gegen den in der Norm genannten Personenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider) richten, sondern kann auch - soweit erforderlich - gegenüber anderen Personen angeordnet werden (VG Oldenburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 7 B 721/20 -, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris).
  • AG Brandenburg, 06.04.2020 - 85 XVII 69/20

    Bestellung eines Betreuers: Absehen von der persönlichen Anhörung eines

    Zudem hat das Gericht auch aufgrund der vorhandenen Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 (vgl.: Verordnung des Landes Brandenburg zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 31.03.2020 [GVBl II Nr. 13], Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 22.03.2020 [GVBl II Nr. 11], Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 17.03.2020 [GVBl II Nr. 10]; OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 24.03.2020, Az.: 11 S 12.20; vgl. analog auch: BayVerfGH , Entscheidung vom 26.03.2020, Az.: Vf. 6-VII-20 VerfGH des Freistaates Sachsen , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: Vf. 39-IV-20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4039; VerwG Schleswig , Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 1 B 30/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4434; VerwG Freiburg , Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 4 K 1246/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4437; VerwG Schleswig , Beschluss vom 22.03.2020, Az.: 1 B 17/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4048; VerwG Schleswig , Entscheidungen vom 21.03.2020, Az.: 1 B 10/20 bis 1 B 14/20; VerwG Düsseldorf , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: 7 L 575/20; VerwG Göttingen , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: 4 B 56/20; LG Berlin , Beschluss vom 26.03.2020, Az.: 67 S 16/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4426 = "juris" )zum Schutz der Betroffenen, der weiteren Verfahrensbeteiligten, weiterer notwendig einbezogener Dritter und des Gerichts von der persönlichen Anhörung der Betroffenen abgesehen.
  • VG Oldenburg, 27.03.2020 - 7 B 721/20

    Allgemeinverfügung; Corona; COVID-19; Ferienwohnung; Nebenwohnung;

    Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (zu Vorstehendem vgl. BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16/11 - juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 5 f.; VG Bayreuth, Beschl. v. 11. März 2020 - B 7 20.223 - juris, Rn. 44 f.).

    Eine auf Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ergangene Schutzmaßnahme muss sich dabei nicht zwingend gegen den in der Norm genannten Personenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider) richten, sondern kann auch - soweit erforderlich - gegenüber anderen Personen angeordnet werden (VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 7 m.w.N.).

    Die Kammer hält es demnach für durchaus möglich und rechtlich naheliegend, auf die Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG auch die vorliegend getroffene Anordnung zum Verlassen des Ortes der Nebenwohnung zu stützen, um sich auf diesem Wege um eine ausreichende medizinische (Intensiv-)Versorgung der in dem betroffenen Gebiet lebenden Bevölkerung zu bemühen und dadurch den derzeit noch kaum absehbaren Folgen der aktuell erfolgenden pandemischen Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu begegnen (so auch VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 8).

    Um eine Überlastung der bestehenden medizinischen Infrastruktur zu vermeiden, ist es daher notwendig, den Aufenthalt all derer, die nicht mit Erstwohnsitz im Gebiet des Antragsgegners gemeldet sind, zu verhindern oder zu beenden (so auch VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 12).

    Eine jede Person, die sich in dem Gebiet des Antragsgegners aufhält, legt somit schon durch ihre Anwesenheit die Ursache für eine potentielle Erhöhung des Infektionsrisikos (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 11).

    Dies kann sich womöglich dann in besonderen Fallkonstellationen (die hier nicht vorliegen) ergeben, z.B. wenn bereits die Rückreise zur Hauptwohnung eine schwerwiegende Gesundheitsgefahr darstellt oder aber sich diese Gefahr durch die Ankunft und den weiteren Verbleib in der Hauptwohnung ergibt (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 14).

  • VG Mainz, 29.04.2020 - 1 L 273/20

    Eilantrag der Möbel Martin GmbH erfolgreich

    Vielmehr sind auch Maßnahmen gegenüber anderen Personen möglich (vgl. zu "Nichtstörern": BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 26; vgl. zu "anderen Personen": VG Greifswald, Beschluss vom 8. April 2020 - 4 B 339/20 HGW -, juris, Rn. 24; VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 2. April 2020 - 5 L 333/20.NW -, juris, Rn. 32; VG Oldenburg, Beschluss vom 31. März 2020 - 7 B 709/20 -, juris, Rn. 13; VG Hamburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 14 E 1428/20 -, juris, Rn. 51; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 7).

    Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der verfügten Beschränkungen ist zudem der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 6; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 45).

    Dafür sprechen das Ziel des Infektionsschutzgesetzes, eine effektive Gefahrenabwehr zu ermöglichen (§§ 1 Abs. 1,28 Abs. 1 IfSG), sowie der Umstand, dass die betroffenen Krankheiten nach ihrem Ansteckungsrisiko und ihren Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen unterschiedlich gefährlich sind (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 6; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 45).

    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 6; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 45).

  • VG Aachen, 03.04.2020 - 7 L 259/20

    Auch Lebensmittel, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, dürfen

    vgl. VG Hannover, Beschluss vom 27.03.2020 - 15 B 1968/20 -, juris Rn. 12; VG Bayreuth, Beschluss vom 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 48; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 7 f.
  • VG Oldenburg, 31.03.2020 - 7 B 709/20

    Allgemein; Corona; COVID-19; Nebenwohnung; Zweitwohnung

    Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (zu Vorstehendem vgl. BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16/11 - juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 5 f.; VG Bayreuth, Beschl. v. 11. März 2020 - B 7 20.223 - juris, Rn. 44 f.).

    Eine auf Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ergangene Schutzmaßnahme muss sich dabei nicht zwingend gegen den in der Norm genannten Personenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider) richten, sondern kann auch - soweit erforderlich - gegenüber anderen Personen angeordnet werden (VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 7 m.w.N.).

    Die Kammer hält es demnach für durchaus möglich und rechtlich naheliegend, auf die Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG auch die vorliegend getroffene Anordnung zum Verlassen des Ortes der Nebenwohnung zu stützen, um sich auf diesem Wege um eine ausreichende medizinische (Intensiv-)Versorgung der in dem betroffenen Gebiet lebenden Bevölkerung zu bemühen und dadurch den derzeit noch kaum absehbaren Folgen der aktuell erfolgenden pandemischen Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu begegnen (so auch VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 8).

    Um eine Überlastung der bestehenden medizinischen Infrastruktur zu vermeiden, ist es daher notwendig, den Aufenthalt all derer, die nicht mit Erstwohnsitz im Gebiet des Antragsgegners gemeldet sind, zu verhindern oder zu beenden (so auch VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 12).

    Eine jede Person, die sich in dem Gebiet des Antragsgegners aufhält, legt somit schon durch ihre Anwesenheit die Ursache für eine potentielle Erhöhung des Infektionsrisikos (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 11).

    Dies kann sich womöglich dann in besonderen Fallkonstellationen (die hier nicht vorliegen) ergeben, z.B. wenn bereits die Rückreise zur Hauptwohnung eine schwerwiegende Gesundheitsgefahr darstellt oder aber sich diese Gefahr durch die Ankunft und den weiteren Verbleib in der Hauptwohnung ergibt (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 14).

  • VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20

    Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes

    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24; VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 5; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 44).

    (1) Mit den deutschlandweit und auch in Bremen auftretenden Fällen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (sog. Covid-19-Virus) sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (ebenso VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 7; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 48, siehe auch Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/ InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html [25.03.2020]).

  • VG Dresden, 30.03.2020 - 6 L 212/20

    Eilanträge gegen sächsische Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolglos

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Allgemeinverfügungen offensichtlich nicht feststellen lässt, führt die Interessenabwägung zu einem klaren Überwiegen des öffentlichen Vollzugsinteresses gegenüber dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers (so auch Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 22. März 2020 -­ 1 B 17/20 ­-, VG Minden, Beschl. v. 12. März 2020 ­ 7 L 212/20 ­, VG Bayreuth, Beschl. v. 11. März 2020 ­ B 7 S 20.223 ­ jeweils juris).
  • VG Hannover, 27.03.2020 - 15 B 1968/20

    Allgemeinverfügung; Corona; COVID-19; Infektionsschutz; Interessenabwägung;

  • VG Freiburg, 25.03.2020 - 4 K 1246/20

    Gemeindliches Betretungsverbot öffentlicher Orte wegen Gefahr der Verbreitung des

  • VG Greifswald, 08.04.2020 - 4 B 339/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot nach / in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

  • OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22

    Amtshaftung; Ordnungsverfügung; Infektionsschutzgesetz ; Ermessen; Kausalität;

  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 24 L 2335/20

    Querdenken-Demo in Duisburg darf nicht stattfinden

  • VG Freiburg, 14.05.2020 - 4 K 1621/20

    Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG für den Erlass der

  • VG Minden, 21.04.2020 - 7 L 299/20

    Erfolgreicher Eilantrag einer stationären Rehabilitationsklinik gegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

  • VG Aachen, 21.09.2020 - 7 L 676/20

    Infektionsschutzmaßnahmen für Klimacamp Aachen rechtmäßig

  • VG Hannover, 16.04.2020 - 15 B 2147/20

    Besuchs- und Betretungsverbot; Corona; Corona-Virus; COVID-19; Pflegeeinrichtung

  • VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20

    Verbot der Öffnung des Betriebes zur Eindämmung des Coronavirus -

  • VG Minden, 31.03.2020 - 7 L 257/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons zur Eindämmung der

  • VG Freiburg, 26.10.2020 - 3 K 3340/20

    Eilantrag gegen Maskenpflicht in der Fußgängerzone von Tuttlingen erfolglos

  • VG Hannover, 07.04.2020 - 15 B 2112/20

    Corona-Epidemie: Eilantrag gegen Gottesdienstverbot abgelehnt

  • VG Düsseldorf, 07.04.2021 - 24 L 659/21

    Corona-Tests statt Corona-Notbremse und Maskenpflicht im Auto rechtmäßig -

  • VG Aachen, 16.07.2020 - 7 L 460/20

    Jülich: Sperrung des Barmener Badesees rechtswidrig

  • VG Freiburg, 28.04.2020 - 4 K 1509/20

    Eilantrag gegen vierzehntägige häusliche Quarantäne nach Einreise aus dem Ausland

  • VG Düsseldorf, 21.04.2021 - 24 L 849/21

    Eilverfahren gegen Ausgangssperre in Krefeld ohne Erfolg

  • VG Düsseldorf, 23.12.2020 - 24 L 2625/20

    Stadt Oberhausen: Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen rechtmäßig -

  • VG Hamburg, 02.04.2020 - 2 E 1550/20

    Eilantrag gegen das aus der Corona-Allgemeinverfügung folgende Versammlungsverbot

  • VG Düsseldorf, 15.01.2021 - 24 L 14/21

    Infektionsschutzrecht - Schließung eines Betriebes zum gewerblichen Ankauf von

  • VG Düsseldorf, 21.04.2021 - 24 L 851/21

    Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr für den

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