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   VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14   

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VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14 (https://dejure.org/2017,59970)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.11.2017 - 6 A 58/14 (https://dejure.org/2017,59970)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. November 2017 - 6 A 58/14 (https://dejure.org/2017,59970)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14
    Die "Regel"-Formulierung ermöglicht die Feindifferenzierung, für die das Abwägungsmodell auf der Stufe der Flächennutzungsplanung naturgemäß keinen Raum lässt; sie verlangt, dass unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten das private Interesse an der Errichtung einer Windkraftanlage den öffentlichen Belangen der Nutzungskonzentration an anderer Stelle gegenübergestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, Az. 4 C 15.01, ZfBR 2003, 370, 375).

    Während der Gesetzgeber mit dem Tatbestandsmerkmal "entgegenstehen" die besondere Bedeutung der Privilegierung hervorhebt, die tendenziell zu Gunsten des Vorhabens zu Buche schlägt, bringt er mit der Regel-Ausnahme-Formel in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zum Ausdruck, dass außerhalb der Konzentrationsflächen dem Freihalteinteresse grundsätzlich der Vorrang gebührt (BVerwG, aaO, ZfBR 2003, 370, 376).

    Ist in der Nähe des vorgesehenen Standortes bereits eine zulässigerweise errichtete Windkraftanlage vorhanden, so kann dies bei der Interessenbewertung ebenfalls zum Vorteil des Antragstellers ausschlagen (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, aaO; Nds. OVG, Beschluss v. 12.10.2011, Az. 12 LA 219/10, ZfBR 2012, 55: Atypik bejaht, wenn kein "zusätzlicher Raum i. S. von § 3 Abs. 6 ROG in Anspruch genommen" wird, weil die dritte (streitgegenständliche) Anlage lediglich eine Lücke zwischen zwei vorhandenen Anlagen ausfüllt).

    Insoweit weist er, ähnlich wie § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 19.7.2001, Az. 4 C 4.00, NVwZ 2002, 476, 478), die Merkmale einer Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auf, die den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu wahren sowie dem Gleichheitssatz und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu genügen hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, Az. 4 C 15.01, ZfBR 2003, 370, 376).

    § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hält sich innerhalb der Schranken, die durch das Verfassungsrecht gezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, aaO).

    Denn aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG lässt sich nicht das Recht herleiten, alle nur irgend erdenklichen Nutzungsmöglichkeiten auszuschöpfen, zu denen ein Grundstück Gelegenheit bietet; die Baufreiheit als das Recht, ein Grundstück baulich oder in sonstiger Weise zu nutzen, wird zwar vom Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts umfasst, sie ist aber nur nach Maßgabe des einfachen Rechts gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, Az. 4 C 15.01, ZfBR 2003, 370, 376 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss v. 19.6.1973, Az. 1 BvL 39/69 u.a.; BVerwG, Urteil v. 12.3.1998, Az. 4 C 10.97, NVwZ 1998, 842).

    Dies entspricht der Ausgestaltung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, der zwar an der Privilegierung festhält, der Gemeinde aber ein Mittel an die Hand gibt, das es ihr ermöglicht, die Ausführung der in § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB bezeichneten Bauvorhaben im Interesse einer geordneten Entwicklung zu kanalisieren und an bestimmten Stellen im Plangebiet zu konzentrieren, um einem "Wildwuchs" vorzubeugen (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, Az. 4 C 15.01, ZfBR 2003, 370, 376).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Auszug aus VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14
    Dies ergibt sich daraus, dass die Beigeladene zu 2) nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 20.1.2015 bezüglich der Unwirksamkeit der Teilfortschreibungen 2012 des Regionalplans für die Planungsräume I und III (vgl. OVG Schleswig, Urteile v. 20.1.2015, Az. 1 KN 6/13 und Az. 1 KN 36/13) mit Verfügung vom 23.6.2015 auch die übrigen Bestimmungen bezüglich der Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergie in den Teilfortschreibungen 2012 für nicht mehr anwendbar erklärt hat.

    Diese Voraussetzungen liegen bereits deswegen nicht (mehr) vor, weil die Teilfortschreibung 2012 der Regionalplanung für den Planungsraum V mit der Verfügung der Beigeladenen zu 2) für nicht mehr anwendbar erklärt wurde, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinen Entscheidungen vom 20.1.2015 die Teilfortschreibung 2012 für die Planungsräume I und III für unwirksam erklärt hatte (vgl. OVG Schleswig, Urteile v. 20.1.2015, Az. 1 KN 6/13 und 1 KN 36/13).

    Dass vorliegend von einem Fehler im Abwägungsvorgang und nicht im Abwägungsergebnis auszugehen ist, wird auch gestützt von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 20.1.2015 zur Unwirksamkeit der Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I (vgl. OVG Schleswig, Urteil v. 20.1.2015, Az. 1 KN 6/13), welches hinsichtlich der für unwirksam erklärten Teilfortschreibung von einem Abwägungsausfall und damit einem beachtlichen Abwägungsmangel ausgeht, der von Ergebnisrelevanz gewesen ist und damit die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 2 ROG erfüllt, der vom Wortlaut wiederum dem § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB entspricht, welcher binnen eines Jahres zu rügen ist.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil v. 13.12.2012, Az. 4 CN 1.11, ZfBR 2013, 257) ist geklärt, dass sich nicht abstrakt, z. B. durch Ermittlung des prozentualen Anteils der Vorrang- und Konzentrationsflächen für Windenergie an der Gesamtfläche des Planungsraums, bestimmen lässt, wo die Grenze zur unzulässigen "Negativplanung" verläuft.

    Das Verhältnis der ausgewiesenen Vorrangfläche zur Gesamtfläche bzw. zu den zuvor ermittelten Potenzialflächen kann aber als Indiz für eine Verhinderungsplanung gewertet werden (vgl. BVerwG, Urteil v. 13.12.2013, Az. 4 CN 1.11, aaO; OVG Lüneburg, Urteil v. 11.11.2013, aaO, m. w. N).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 257/12

    Unterliegen der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.d. bis zum 19.07.2004

    Auszug aus VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14
    Das Ergebnis einer Konzentrationsflächenplanung ist vor allem dann fehlerhaft, wenn der Windenergie im Plangebiet insgesamt nicht substanziell Raum verschafft wird (vgl. zur Abgrenzung eines Mangels im Abwägungsvorgang und im Abwägungsergebnis: OVG Lüneburg, Urteil v. 11.11.2013, Az. 12 LC 257/12, BeckRS 2013, 58873).

    Das Verhältnis der ausgewiesenen Vorrangfläche zur Gesamtfläche bzw. zu den zuvor ermittelten Potenzialflächen kann aber als Indiz für eine Verhinderungsplanung gewertet werden (vgl. BVerwG, Urteil v. 13.12.2013, Az. 4 CN 1.11, aaO; OVG Lüneburg, Urteil v. 11.11.2013, aaO, m. w. N).

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14
    Vielmehr stellt selbst ein vollständiger Abwägungsausfall einen Mangel im Abwägungsvorgang i. S. der §§ 214, 215 BauGB dar (Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 214 Rdnrn. 39 f. und Rdnr. 139; BVerwG, Urteil v. 22.9.2010, Az. 4 CN 2/10, NVwZ 2011, 438).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit müssen demnach überschritten sein (BVerwG, Urteil v. 22.9.2010, Az. 4 CN 2/10, NVwZ 2011, 438, 441).

  • BVerwG, 29.04.2010 - 4 CN 3.08

    Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; großflächiger

    Auszug aus VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14
    Wenn ein Raumordnungsplan, der als Ziele der Raumordnung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit Ausschlusswirkung enthält und an den ein Bauleitplan angepasst wurde, gerichtlich für unwirksam erklärt wird, weil das Vorranggebiet abwägungsfehlerhaft ausgewiesen wurde, "infiziert" dieser Fehler zwar den Flächennutzungsplan, soweit dieser die Flächen aus dem Raumordnungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB übernommen hat (vgl. OVG Magdeburg, Urteil v. 9.12.2015, Az. 2 K 60/14, BeckRS 2016, 42475 m. w. N.), wobei wiederum zu berücksichtigen ist, dass der Flächennutzungsplan einer Gemeinde durch das Fehlen oder die Unwirksamkeit eines landesweiten Raumordnungsplans nicht automatisch unwirksam wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4. 2010, Az. 4 CN 3/08, NVwZ 2010, 1430, 1435).

    Dies zugrunde gelegt kann auch dahinstehen, ob ein Verstoß gegen § 8 Abs. 2 BauGB, der das Erfordernis enthält, Bebauungspläne aus einem wirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln (vgl. BVerwG Urteil v. 29.4.2010, Az. 4 CN 3/08, ZfBR 2010, 575, 577; Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang BauGB § 8 Rn. 2-6, beck-online), vorliegt, da auch hier das rügelose Verstreichen der Frist des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB dazu geführt hat, dass ein etwaiger Mangel unbeachtlich geworden ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Auszug aus VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14
    Die Annahme einer Bindung an die Ziele des Regionalplans bei der Beschlussfassung in Unkenntnis der Unwirksamkeit stellt in diesen Fällen einen beachtlichen Abwägungsmangel im Sinne des § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB dar (vgl. OVG Magdeburg, aaO; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.2.2011, Az. OVG 2 A 2/09, BeckRS 2011, 48126; Nieders.

    Ein solcher Fehler führt nach Maßgabe des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB allerdings nur dann zur Unwirksamkeit der betreffenden Darstellungen und damit zur Unanwendbarkeit der Darstellungen im Flächennutzungsplan, sofern dieser Abwägungsmangel innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB gerügt wurde (vgl. bspw. Nieders. OVG, Urteil v. 23.6.2016, Az. 12 KN 64/14, ZfBR 2016, 689; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.2.2011, Az. OVG 2 A 2/09, juris, Rn. 75).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14
    OVG, Urt. vom 23.6.2016, Az. 12 KN 64/14, ZfBR 2016, 689).

    Ein solcher Fehler führt nach Maßgabe des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB allerdings nur dann zur Unwirksamkeit der betreffenden Darstellungen und damit zur Unanwendbarkeit der Darstellungen im Flächennutzungsplan, sofern dieser Abwägungsmangel innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB gerügt wurde (vgl. bspw. Nieders. OVG, Urteil v. 23.6.2016, Az. 12 KN 64/14, ZfBR 2016, 689; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.2.2011, Az. OVG 2 A 2/09, juris, Rn. 75).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 36/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung

    Auszug aus VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14
    Dies ergibt sich daraus, dass die Beigeladene zu 2) nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 20.1.2015 bezüglich der Unwirksamkeit der Teilfortschreibungen 2012 des Regionalplans für die Planungsräume I und III (vgl. OVG Schleswig, Urteile v. 20.1.2015, Az. 1 KN 6/13 und Az. 1 KN 36/13) mit Verfügung vom 23.6.2015 auch die übrigen Bestimmungen bezüglich der Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergie in den Teilfortschreibungen 2012 für nicht mehr anwendbar erklärt hat.

    Diese Voraussetzungen liegen bereits deswegen nicht (mehr) vor, weil die Teilfortschreibung 2012 der Regionalplanung für den Planungsraum V mit der Verfügung der Beigeladenen zu 2) für nicht mehr anwendbar erklärt wurde, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinen Entscheidungen vom 20.1.2015 die Teilfortschreibung 2012 für die Planungsräume I und III für unwirksam erklärt hatte (vgl. OVG Schleswig, Urteile v. 20.1.2015, Az. 1 KN 6/13 und 1 KN 36/13).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14
    Denn aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG lässt sich nicht das Recht herleiten, alle nur irgend erdenklichen Nutzungsmöglichkeiten auszuschöpfen, zu denen ein Grundstück Gelegenheit bietet; die Baufreiheit als das Recht, ein Grundstück baulich oder in sonstiger Weise zu nutzen, wird zwar vom Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts umfasst, sie ist aber nur nach Maßgabe des einfachen Rechts gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, Az. 4 C 15.01, ZfBR 2003, 370, 376 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss v. 19.6.1973, Az. 1 BvL 39/69 u.a.; BVerwG, Urteil v. 12.3.1998, Az. 4 C 10.97, NVwZ 1998, 842).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - 7a D 100/01

    Windenergieanlagen und Lärmimmission

  • OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03

    Bebauungsplan für Windkraftanlagen; Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage;

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 12 KN 71/08

    Bekanntmachung von Satzungen in Niedersachsen

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2011 - 12 LA 219/10

    Anspruch auf immisssionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage bei

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 1 B 14.1652

    Die Inzidentprüfung eines Bebauungsplans im Rahmen einer gegen eine

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

  • VGH Hessen, 10.09.2009 - 4 B 2068/09

    Eilantrag der Nachbargemeinde gegen die Genehmigung des Umbaus und der

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2011 - 1 MR 1/11

    Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie in einem Flächennutzungsplan

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09

    Rechtmäßigkeit des Ziels der Raumordnung als Voraussetzug für die

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 7.14

    Konzentrationszonenplanung; Ziel der Raumordnung; Verbindlicherklärung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2015 - 2 K 60/14

    Normenkontrolle eines Flächennutzungsplans - abwägungsfehlerhafte Ausweisung von

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