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   VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17   

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VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17 (https://dejure.org/2018,26211)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.08.2018 - 12 B 58/17 (https://dejure.org/2018,26211)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. August 2018 - 12 B 58/17 (https://dejure.org/2018,26211)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - 1 B 1329/17

    Beibehaltungsanspruch eines Beamten auf unveränderte Ausübung des ihm einmal

    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17
    Dessen Ermessenserwägungen kann gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. Juli 2018 - 1 B 1329/17 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 B 79.10

    Schwerbehinderung; Feststellungsverfahren nur auf Antrag; Kenntnis des

    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17
    Eine Maßnahme, die vom Dienstherrn in Unkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft des Beamten diesem gegenüber getroffen wird, ist aber nicht wegen unterbliebener Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung rechtswidrig, falls der Beamte es unterlassen hat, den Dienstherrn von der Schwerbehinderung in Kenntnis zu setzten (BVerwG, Beschluss vom 07. April 2011 - 2 B 79/10 -, juris Rn. 5. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des

    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17
    Auf die Frage, ob eine Anhörung sogar noch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nachgeholt werden kann (so das Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 3 CS 09.46 -, juris Rn. 23; a.A. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 45 Rn. 27 und 42), kommt es daher nicht an.
  • OVG Saarland, 06.10.2004 - 1 W 34/04
    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17
    Als Ausnahme von diesem allgemeinen Grundsatz ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung jedoch dann geboten, wenn entweder schon im Anordnungsverfahren festgestellt werden kann, dass der Beamte die ihm durch die Versetzungsverfügung auferlegte Pflicht zur Dienstleistung an einer anderen Dienststelle mit überwiegender Aussicht auf Erfolg bestreitet, oder wenn zwar der endgültige Ausgang des Hauptsacheverfahrens noch offen ist, die Vollziehung der Versetzungsverfügung den Beamten jedoch so hart treffen würde, dass demgegenüber der Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses durch eine Aussetzung geringeres Gewicht zukommt (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 06. Oktober 2004 - 1 W 34/04 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 6 B 16.1627

    Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten an 268

    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17
    Das gilt umso mehr, wenn die Personalmaßnahme - wie hier - wesentlich auch das Ziel verfolgt, einem seit über eineinhalb Jahren beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Beamten eine dauerhafte Beschäftigung zu übertragen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2017 - 6 B 16.1627 -, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 6 ZB 18.324

    Rechtmäßige Versetzung eines Beamten zur Vermeidung von Beschäftigungslosigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17
    Das gilt insbesondere auch für die Belastungen, die auf einem Ortswechsel im Bundesgebiet beruhen, denn jeder Bundesbeamte muss grundsätzlich damit rechnen, an verschiedenen Dienstorten in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt zu werden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. April 2018 - 6 ZB 18.324 -, juris Rn. 10).
  • VGH Hessen, 19.07.2018 - 1 B 2268/17
    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17
    Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 B 2268/17 -, juris Rn- 14).
  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 12 B 78/18

    Versetzung eines ehemaligen Postbeamten zur Telekom Placement Services

    Ist der Verwaltungsakt hingegen nicht offensichtlich rechtswidrig, überwiegt - auch im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber in § 126 Abs. 4 BBG vorgenommene Wertung - in der Regel das Vollziehungsinteresse (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2018 - 12 B 58/17 -, juris, Rn. 21 m. w. N.).

    Soweit sich die Antragstellerin auf einen Personalbedarf bei der "PTI-Niederlassung der Tochterfirma der Telekom in A-Stadt" beruft, ist schon unklar, ob die Antragsgegnerin auf Stellen bei einer Tochterfirma überhaupt Zugriff hat (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2018 - 12 B 58/17 -, juris, Rn. 35).

    Dass ein - nicht gewünschter - Ortswechsel den Beamten und seine Familie belastet und auch gesundheitlich ungünstiger ist als der gewünschte Verbleib am bisherigen Ort, liegt aber im Rahmen der regelmäßigen Nachteile einer Versetzung, die grundsätzlich in Kauf genommen werden müssen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2018 - 12 B 58/17 -, juris, Rn. 29 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19

    Versetzung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Ist der Verwaltungsakt hingegen offensichtlich rechtmäßig, überwiegt - auch im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber in § 126 Abs. 4 BBG vorgenommene Wertung - in der Regel das Vollziehungsinteresse (vgl. VG Schleswig, Beschlüsse vom 23.08.2018 - 12 B 58/17 - juris Rn. 21 m. w. N. und vom 06.02.2019 - 12 B 78/18 - juris Rn. 28).

    Dass ein - nicht gewünschter - Ortswechsel die Antragstellerin und ihre Familie belastet und auch gesundheitlich ungünstiger ist als der gewünschte Verbleib am bisherigen Ort, liegt aber im Rahmen der regelmäßigen Nachteile einer Versetzung, die grundsätzlich in Kauf genommen werden müssen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23.08.2018, a.a.O., Rn. 29 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20

    Versetzung

    Ist der Verwaltungsakt hingegen nicht offensichtlich rechtswidrig, überwiegt - auch im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber in § 126 Abs. 4 BBG vorgenommene Wertung - in der Regel das Vollziehungsinteresse (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2018 - 12 B 58/17 -, juris, Rn. 21, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20

    Telekom-Beamter; bundesweite Versetzung; amtsangemessene Beschäftigung

    Ist der Verwaltungsakt hingegen nicht offensichtlich rechtswidrig, überwiegt - auch im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber in § 126 Abs. 4 BBG vorgenommene Wertung - in der Regel das Vollziehungsinteresse (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2018 - 12 B 58/17 -, Rn. 21, juris, m.w.N.).
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