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   VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12   

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VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12 (https://dejure.org/2014,49294)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.04.2014 - 8 A 134/12 (https://dejure.org/2014,49294)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. April 2014 - 8 A 134/12 (https://dejure.org/2014,49294)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 5/99 - juris) u.a. ausgeführt, dass der Bebauungsplan, der nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen ist, Rechtsnormcharakter hat.

    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 5/99 - juris; OVG Schleswig, Urt. v. 30.05.2001 - 1 L 121/00 - juris, m.w.N.; vgl. allgemein Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 31 Rn 35 ff. m.w.N.).

    Mit den Planungsgrundsätzen unvereinbar sind Abweichungen von einigem Gewicht, d.h. Abweichungen, bei denen sich unter Berücksichtigung des sich aus den Gesamtumständen ergebenden maßgeblichen Willens des Planers die Annahme aufdrängt, dass sie etwas tangieren, was der Planung unter dem Blickwinkel der städtebaulichen Ordnung wichtig gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 5/99 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2001 - 1 L 121/00

    Baurecht, Befreiung, Bebauungsplan, Grundzüge der Planung, öffentliche Belange,

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 5/99 - juris; OVG Schleswig, Urt. v. 30.05.2001 - 1 L 121/00 - juris, m.w.N.; vgl. allgemein Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 31 Rn 35 ff. m.w.N.).

    Eine solche dem erklärten Willen des Satzungsgebers entgegenstehende Befreiung würde die Grundzüge der Planung berühren und wäre zudem ermessensfehlerhaft (OVG Schleswig, Urt. v. 30.05.2001 - 1 L 121/00 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 257/12

    Unterliegen der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.d. bis zum 19.07.2004

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12
    Das bedeutet, dass Gesetzesverstöße nicht mehr geltend gemacht werden können und die Satzung ungeachtet einer etwaigen Rechtswidrigkeit als rechtswirksam und gültig anzusehen ist (vgl. z.B. BayVGH, Beschl. v. 28.08.2009 - 1 CS09.914 - juris; Beschl. v. 07.01.2009 - 1 ZB 07.2660 - juris; OVG Berlin, Urt. v. 16.05.2003 - 2 B 23.98 - juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.11.2013 - 12 LC 257/12 - juris; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O. § 215 Rn 47).

    Die Gerichte konnten die Frage, ob zumindest "schwere Mängel im Abwägungsergebnis" bzw. "gravierende Mängel" auch nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren beachtlich bleiben müssen, in den jeweiligen Verfahren allerdings dahin stehen lassen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.11.2013- 12 LC 257/12 - juris m.w.N.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12
    Eine die Wirksamkeit aufhebende Funktionslosigkeit liegt nur dann vor, wenn in der tatsächlichen Entwicklung ein Zustand eingetreten wäre, der eine Verwirklichung der festgesetzten Ziele des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit ausschlösse und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hätte, der einem in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nähme (vgl. Grundsatzentscheidung des BVerwG, Urt. v. 10.03.1967, BVerwGE 54, 5; BVerwG, Urt. v. 14.12.1984 - 4 C 54/81 - juris; Kalb/Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 10 Rn 407 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81

    "Zwingende" bzw. "dringende" als Voraussetzungen für die Aufstellung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12
    Eine die Wirksamkeit aufhebende Funktionslosigkeit liegt nur dann vor, wenn in der tatsächlichen Entwicklung ein Zustand eingetreten wäre, der eine Verwirklichung der festgesetzten Ziele des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit ausschlösse und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hätte, der einem in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nähme (vgl. Grundsatzentscheidung des BVerwG, Urt. v. 10.03.1967, BVerwGE 54, 5; BVerwG, Urt. v. 14.12.1984 - 4 C 54/81 - juris; Kalb/Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 10 Rn 407 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.1989 - 4 B 149.89

    Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungsprlicht

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12
    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Verwaltungsgericht zur Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans berechtigt - und jedenfalls auf konkrete Rügen eines Beteiligten hin - auch verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.09.1989 - 4 B 149/89 - juris); daran ändert auch nichts, dass Bebauungspläne gem. § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO in einem Normenkontrollverfahren auf ihre Gültigkeit überprüft werden können.
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12
    Das setzt aber voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans bezogenen Betrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in eine bestimme Richtung zu steuern (BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16/97 - juris).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12
    Erst dann, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan insoweit seine städtebauliche Gestaltungsfunktion unmöglich mehr erfüllen kann, kann von einer Funktionslosigkeit die Rede sein (vgl. BVerwG Urt. v. 03.12.1998 - 4 CN 3/97 - juris; Beschl. v. 23.01.2003 - 4 B 79/02 - juris).
  • VGH Bayern, 07.01.2009 - 1 ZB 07.2660

    Errichtung eines Carports; (unzulässige) Klageänderung im Zulassungsverfahren;

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12
    Das bedeutet, dass Gesetzesverstöße nicht mehr geltend gemacht werden können und die Satzung ungeachtet einer etwaigen Rechtswidrigkeit als rechtswirksam und gültig anzusehen ist (vgl. z.B. BayVGH, Beschl. v. 28.08.2009 - 1 CS09.914 - juris; Beschl. v. 07.01.2009 - 1 ZB 07.2660 - juris; OVG Berlin, Urt. v. 16.05.2003 - 2 B 23.98 - juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.11.2013 - 12 LC 257/12 - juris; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O. § 215 Rn 47).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12
    Erst dann, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan insoweit seine städtebauliche Gestaltungsfunktion unmöglich mehr erfüllen kann, kann von einer Funktionslosigkeit die Rede sein (vgl. BVerwG Urt. v. 03.12.1998 - 4 CN 3/97 - juris; Beschl. v. 23.01.2003 - 4 B 79/02 - juris).
  • OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 23.98

    Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans; Verfahrens- und Abwägungsmängel; Geltung

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