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   VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10   

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VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10 (https://dejure.org/2011,10457)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.01.2011 - 12 B 76/10 (https://dejure.org/2011,10457)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 12 B 76/10 (https://dejure.org/2011,10457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbotene Vermittlung privater Sportwetten und anderweitigen öffentlichen Glückspiels über das Internet; Erforderlichkeit einer Zwangsgeldanordnung bei mehrfachem Verstoß gegen eine Unterlassungsanordnung aufgrund der Vermittlung von unerlaubtem Glücksspiel über das ...

  • kanzlei.biz

    Mutter haftet für ihre ausländischen Töchter

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Haftung für Tochtergesellschaft bei rechtswidrigem öffentlichen Glücksspiel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Schleswig, 31.03.2010 - 12 B 49/09
    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10
    Zwar hatte die Kammer dem Antrag durch Beschluss vom 31. März 2010 - 12 B 49/09 - entsprochen.

    Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 31. März 2010 aaO ausgeführt, dass sich dessen Zuständigkeit (auch für weitere 14 Bundesländer zu handeln) aus § 9 Abs. 1 S. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) iVm § 16 Abs. 4 des Hessisches Glückspielgesetzes vom 12. Dezember 2007 iVm Nr. 215 des Beschlusses über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 der Verfassung des Landes Hessen vom 02. November 2005 (GVBl. I S. 702, zuletzt geändert durch Beschluss vom 20. November 2007, GVBl. I S. 798) ergibt.

    Entsprechende Ermächtigungen sind in den Verfahren 12 B 49/09 zur Akte gereicht und der Antragstellerin zur Kenntnis gegeben worden.

  • VG Gelsenkirchen, 06.10.2010 - 7 L 779/10

    Sportwette; Glücksspielmonopol; Interessenabwägung

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10
    Ihr Interesse an der Fortsetzung ihrer Tätigkeiten bzw. der ihrer Tochterunternehmen genießen deshalb keinen besonderen Vertrauensschutz (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06. Oktober 2010 - 7 L 779/10 -, VG Braunschweig, Beschluss vom 07. Oktober 2010 - 5 B 178/10 - beide juris).

    Nach allem wiegen die betroffenen Belange des Allgemeininteresses schwerer als das grundsätzlich dem Schutzbereich des Art. 12 GG und der europarechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit unterfallende Interesse der Antragstellerin, vorläufig (weiterhin) freien Zugang zum Sportwettenmarkt zu haben und die Möglichkeit zu besitzen, Gewinn aus der Vermittlung von Sportwetten zu ziehen (eine Interessenabwägung zu Lasten der Antragstellerin ebenfalls vornehmend: VG Braunschweig, Beschluss vom 07. Oktober aaO; VG Mainz, Beschluss vom 09. November 2010 - 6 L 1089/10.MZ - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06. Oktober 2010 aaO; VG Saarlouis, Beschluss vom 02. Dezember 2010 - 6 L 654/10 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. November 2010 aaO -alle juris).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10
    Eine - unterstellte - Nichtanwendung der Regelungen über das staatliche Veranstaltungsmonopol wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit ließen die Rechtsgrundlage für Untersagungsverfügungen der zuständigen Behörden nicht entfallen (vgl. dazu insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 S 154.10 - vom 05. November 2010 - 1 S 141.10 - und vom 22. November 2010 - 1 S 22.10 - OVG Koblenz, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 6 B 11013/10 - alle juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 - juris, wonach zumindest einiges dafür spreche, dass eine Unvereinbarkeit nationalen Rechts mit Unionsrecht lediglich zur Nichtanwendbarkeit der widersprechenden nationalen Regelungen führe, und zwar (nur) in dem Umfang, indem dieser Anwendungsvorrang des Unionsrechts auch bestehe).

    Nach allem wiegen die betroffenen Belange des Allgemeininteresses schwerer als das grundsätzlich dem Schutzbereich des Art. 12 GG und der europarechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit unterfallende Interesse der Antragstellerin, vorläufig (weiterhin) freien Zugang zum Sportwettenmarkt zu haben und die Möglichkeit zu besitzen, Gewinn aus der Vermittlung von Sportwetten zu ziehen (eine Interessenabwägung zu Lasten der Antragstellerin ebenfalls vornehmend: VG Braunschweig, Beschluss vom 07. Oktober aaO; VG Mainz, Beschluss vom 09. November 2010 - 6 L 1089/10.MZ - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06. Oktober 2010 aaO; VG Saarlouis, Beschluss vom 02. Dezember 2010 - 6 L 654/10 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. November 2010 aaO -alle juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 1 S 154.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10
    Eine - unterstellte - Nichtanwendung der Regelungen über das staatliche Veranstaltungsmonopol wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit ließen die Rechtsgrundlage für Untersagungsverfügungen der zuständigen Behörden nicht entfallen (vgl. dazu insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 S 154.10 - vom 05. November 2010 - 1 S 141.10 - und vom 22. November 2010 - 1 S 22.10 - OVG Koblenz, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 6 B 11013/10 - alle juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 - juris, wonach zumindest einiges dafür spreche, dass eine Unvereinbarkeit nationalen Rechts mit Unionsrecht lediglich zur Nichtanwendbarkeit der widersprechenden nationalen Regelungen führe, und zwar (nur) in dem Umfang, indem dieser Anwendungsvorrang des Unionsrechts auch bestehe).

    Insoweit dürfte auch die Antragstellerin eine Vermittlungserlaubnis benötigen und hätte dazu u. a. das Verbot zu beachten, Sportwetten (ohne Erlaubnis) im Internet anzubieten bzw. vermitteln zu lassen (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 aaO, vom 05. November 2010 aaO und vom 22. November 2010 aaO).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 1 S 22.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10
    Eine - unterstellte - Nichtanwendung der Regelungen über das staatliche Veranstaltungsmonopol wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit ließen die Rechtsgrundlage für Untersagungsverfügungen der zuständigen Behörden nicht entfallen (vgl. dazu insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 S 154.10 - vom 05. November 2010 - 1 S 141.10 - und vom 22. November 2010 - 1 S 22.10 - OVG Koblenz, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 6 B 11013/10 - alle juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 - juris, wonach zumindest einiges dafür spreche, dass eine Unvereinbarkeit nationalen Rechts mit Unionsrecht lediglich zur Nichtanwendbarkeit der widersprechenden nationalen Regelungen führe, und zwar (nur) in dem Umfang, indem dieser Anwendungsvorrang des Unionsrechts auch bestehe).

    Insoweit dürfte auch die Antragstellerin eine Vermittlungserlaubnis benötigen und hätte dazu u. a. das Verbot zu beachten, Sportwetten (ohne Erlaubnis) im Internet anzubieten bzw. vermitteln zu lassen (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 aaO, vom 05. November 2010 aaO und vom 22. November 2010 aaO).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 S 141.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10
    Eine - unterstellte - Nichtanwendung der Regelungen über das staatliche Veranstaltungsmonopol wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit ließen die Rechtsgrundlage für Untersagungsverfügungen der zuständigen Behörden nicht entfallen (vgl. dazu insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 S 154.10 - vom 05. November 2010 - 1 S 141.10 - und vom 22. November 2010 - 1 S 22.10 - OVG Koblenz, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 6 B 11013/10 - alle juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 - juris, wonach zumindest einiges dafür spreche, dass eine Unvereinbarkeit nationalen Rechts mit Unionsrecht lediglich zur Nichtanwendbarkeit der widersprechenden nationalen Regelungen führe, und zwar (nur) in dem Umfang, indem dieser Anwendungsvorrang des Unionsrechts auch bestehe).

    Insoweit dürfte auch die Antragstellerin eine Vermittlungserlaubnis benötigen und hätte dazu u. a. das Verbot zu beachten, Sportwetten (ohne Erlaubnis) im Internet anzubieten bzw. vermitteln zu lassen (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 aaO, vom 05. November 2010 aaO und vom 22. November 2010 aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2010 - 4 MB 19/10
    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10
    Jedoch hat das OVG Schleswig auf die dagegen eingelegte Beschwerde des Antragsgegners mit Beschluss vom 27. Mai 2010 - 4 MB 19/10 - den Beschluss der Kammer abgeändert und den Eilantrag abgelehnt.

    Dies macht im Ergebnis aber keinen Unterschied (OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Mai 2010 aaO).

  • VG Mainz, 09.11.2010 - 6 L 1089/10

    Sportwettenvermittlung - Verbotsverfügungen bleiben vollziehbar

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10
    Nach allem wiegen die betroffenen Belange des Allgemeininteresses schwerer als das grundsätzlich dem Schutzbereich des Art. 12 GG und der europarechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit unterfallende Interesse der Antragstellerin, vorläufig (weiterhin) freien Zugang zum Sportwettenmarkt zu haben und die Möglichkeit zu besitzen, Gewinn aus der Vermittlung von Sportwetten zu ziehen (eine Interessenabwägung zu Lasten der Antragstellerin ebenfalls vornehmend: VG Braunschweig, Beschluss vom 07. Oktober aaO; VG Mainz, Beschluss vom 09. November 2010 - 6 L 1089/10.MZ - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06. Oktober 2010 aaO; VG Saarlouis, Beschluss vom 02. Dezember 2010 - 6 L 654/10 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. November 2010 aaO -alle juris).
  • VG Braunschweig, 07.10.2010 - 5 B 178/10

    Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Monopol; Niederlassungsfreiheit; Odsett;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10
    Ihr Interesse an der Fortsetzung ihrer Tätigkeiten bzw. der ihrer Tochterunternehmen genießen deshalb keinen besonderen Vertrauensschutz (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06. Oktober 2010 - 7 L 779/10 -, VG Braunschweig, Beschluss vom 07. Oktober 2010 - 5 B 178/10 - beide juris).
  • VG Saarlouis, 02.12.2010 - 6 L 654/10

    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung einer privaten Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2011 - 12 B 76/10
    Nach allem wiegen die betroffenen Belange des Allgemeininteresses schwerer als das grundsätzlich dem Schutzbereich des Art. 12 GG und der europarechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit unterfallende Interesse der Antragstellerin, vorläufig (weiterhin) freien Zugang zum Sportwettenmarkt zu haben und die Möglichkeit zu besitzen, Gewinn aus der Vermittlung von Sportwetten zu ziehen (eine Interessenabwägung zu Lasten der Antragstellerin ebenfalls vornehmend: VG Braunschweig, Beschluss vom 07. Oktober aaO; VG Mainz, Beschluss vom 09. November 2010 - 6 L 1089/10.MZ - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06. Oktober 2010 aaO; VG Saarlouis, Beschluss vom 02. Dezember 2010 - 6 L 654/10 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. November 2010 aaO -alle juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 6 B 11013/10

    Unerlaubte private Sportwetten bleiben verboten

  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 11 LA 36/09

    Gebotenheit der nochmaligen Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines sofort

  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

  • VG Arnsberg, 15.10.2010 - 1 L 700/10

    Aufschiebende Wirkung der Klage eines Sportwettenvermittlers gegen eine

  • VG Berlin, 03.11.2010 - 35 L 395.10

    Frage der Vereinbarkeit des Sportwetenmonopols im Land Berlin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2010 - 13 B 645/10

    Hinreichend bestimmte Ordnungsverfügung bei einer durch den Verwaltungsakt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1998 - 10 B 3029/97
  • EuGH, 23.04.2008 - C-116/07

    Kommission / Tschechische Republik

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • VG Düsseldorf, 09.03.2011 - 27 L 1323/10

    Zwangsgeld Zuständigkeit sachliche Selbstvollzug

    Das VG Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 25. Januar 2011 - 12 B 76/10 - einen Antrag der Antragstellerin nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen diesen Bescheid des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport abgelehnt.

    VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 12 B 76/10 -, juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2011 - 6 S 444/11

    Ordnungsrechtliche Inanspruchnahme einer die Konzernspitze bildenden Gesellschaft

    Der Senat geht nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage auch weiterhin davon aus, dass die Antragstellerin als (Mehrheits-)Gesellschafterin und Mutterkonzern es rechtlich und tatsächlich möglich sein dürfte, die in der Verfügung vom 18.05.2009 enthaltenen Verpflichtungen gegenüber ihren ausländischen Tochtergesellschaften, jedenfalls gegenüber der ... UK Limited durchzusetzen (vgl. ebenso: Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 25.01.2011 - 12 B 76/10 -, juris).
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