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   VG Schleswig, 25.05.2007 - 3 B 66/07   

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VG Schleswig, 25.05.2007 - 3 B 66/07 (https://dejure.org/2007,37118)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.05.2007 - 3 B 66/07 (https://dejure.org/2007,37118)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 3 B 66/07 (https://dejure.org/2007,37118)
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  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2007 - 3 B 66/07
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur dann zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung ihrerseits rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und rechtmäßig ist (vgl. BVerwGE 71, 93, 95).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2007 - 3 B 66/07
    (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, NVZ 2002, 580).
  • VG Münster, 13.09.2004 - 10 K 893/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anforderungen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2007 - 3 B 66/07
    (vgl. jedenfalls VG Münster, Beschluss v. 13.09.2004, 10 K 893/00 für den Fall des bloßen Besitzes einer nicht geringen Menge Cannabis),.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2007 - 3 B 66/07
    Dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des BVerfG (Kammerbeschluss v. 20.06.2002, 1 BvR 2062/96) lassen sich ebenfalls keine (verfassungs-)rechtlichen Grundsätze entnehmen, die der hier vertretenen Auslegung des § 14 Abs. 1 Nr. 2 FeV entgegenstehen.
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2007 - 3 B 66/07
    Das von ihm zitierte Urteil des VGH München (Urteil v. 25.01.2006, 11 CS 05.1711) befasst sich im wesentlichen mit der hier jedenfalls nicht unmittelbar relevanten Frage, ab welcher THC-Konzentration von einer möglichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgegangen werden kann (und sieht diese abweichend vom erkennenden Gericht und dem OVG Schleswig bei 2, 0 ng/ml).
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