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   VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17   

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VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17 (https://dejure.org/2021,5884)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.02.2021 - 9 A 442/17 (https://dejure.org/2021,5884)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - 9 A 442/17 (https://dejure.org/2021,5884)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17
    Denn entscheidend für die Frage, ob mehrere Verstöße als eine einzige Zuwiderhandlung zu behandeln sind oder jeder einzelne Verstoß die Vertragsstrafe auslöst und deshalb eine Aufsummierung der Vertragsstrafen vorzunehmen ist, ist vielmehr die Auslegung der Vertragsstrafenvereinbarung im konkreten Fall (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05 -, juris Rn. 38 C.), nach der vorliegend kein Verbot der Summierung zu erblicken ist.

    Die Parteien haben im Vertragstext vielmehr ausdrücklich für "jeden Verstoß" die Leistung einer Vertragsstrafe vereinbart, was eine Zusammenfassung mehrerer oder aller Verstöße zu einer einzigen Zuwiderhandlung nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit oder einer Handlung im Rechtssinne in der Regel ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05 -, juris Rn. 38 - 39).

    Soweit der Bundesgerichtshof hiervon in engen Grenzen Ausnahmen zulässt (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05 -, juris Rn. 40 ff.), so kann offen bleiben, ob dem angesichts der ausdrücklichen Normierung in § 343 BGB gefolgt werden kann.

  • BVerwG, 21.01.2015 - 9 C 1.14

    Vertrag über Erschließungskosten - keine Nachforderung bei verzögertem Straßenbau

    Auszug aus VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17
    Vorliegend scheidet auch eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage aus, die eine besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben darstellen, landesrechtlich in § 127 LVwG verankert und im öffentlichen Recht darüber hinaus seit langem allgemein anerkannt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - 9 C 1.14 -, juris Rn. 18).

    Schließlich müssen die Folgen der nachträglichen Änderung den Risikorahmen überschreiten, den ein Vertragspartner nach Treu und Glauben hinzunehmen hat, weshalb ihm das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 8 C 4.11 -, juris Rn. 57, und Urteil vom 21. Januar 2015 - 9 C 1.14 -, juris Rn. 19).

  • LG Münster, 14.01.2015 - 21 O 102/14

    Unerwünschte E-Mail-Werbung im Bereich der Zusendung unter Nichtkonkurrenten ohne

    Auszug aus VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17
    Insbesondere gilt bei Vertragsstrafenversprechen, dass die strafauslösende Pflichtverletzung nach Art und Höhe bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein muss (vgl. LG Münster, Urteil vom 14. Januar 2015 - 21 O 102/14 -, juris Rn. 74; Gottwald, in: Münchner Kommentar zum BGB, BGB, 8. Aufl. 2019, § 339 Rn. 7; jeweils m. w. N.), wobei auch Vertragsstrafenregelungen der Auslegung zugänglich sind.

    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass jede Vertragsstrafe - schon um ihren Zweck zu erfüllen -, abschreckend hoch sein muss, damit sich deren Verwirkung für den Schuldner eines Unterlassens wirtschaftlich nicht rentiert (vgl. LG Münster, Urteil vom 14. Januar 2015 - 21 O 102/14 -, juris Rn. 81, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07. Oktober 1982 - I ZR 120/80 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 20.11.2012 - 4 B 7.12

    Gebot der Angemessenheit beim städtebaulichen Vertrag

    Auszug aus VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17
    Für den Vertrag gelten - neben den Bestimmungen in § 11 BauGB - die allgemeinen Vorgaben für öffentlich-rechtliche Verträge nach §§ 121 ff. LVwG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 B 7.12 -, juris Rn. 5).

    Ob eine vertragliche Regelung in einem städtebaulichen Vertrag danach die Grenze der Angemessenheit überschreitet, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles und ist einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 B 7.12 -, Rn. 5, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 2 A 169/03 -, Rn. 18, juris; jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17
    Schließlich müssen die Folgen der nachträglichen Änderung den Risikorahmen überschreiten, den ein Vertragspartner nach Treu und Glauben hinzunehmen hat, weshalb ihm das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 8 C 4.11 -, juris Rn. 57, und Urteil vom 21. Januar 2015 - 9 C 1.14 -, juris Rn. 19).
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 18. September 1997 (I ZR 71/95 -, juris Rn. 32 C.), der dem dortigen Vertragsstrafenschuldner ein berechtigtes Interesse daran zubilligt, in nicht zu fernem zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweils als Zuwiderhandlung in Frage kommenden Verhalten vom Gläubiger zu erfahren, ob er zur Verantwortung gezogen werde.
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17
    Es sind keine Nichtigkeitsgründe nach § 125 Abs. 2 LVwG erkennbar oder geltend gemacht (vgl. zur Geltung des § 125 Abs. 2 LVwG trotz des engen Wortlauts für alle Verträge zwischen einer Privatperson und einem Träger der öffentlichen Verwaltung auf einem Gebiet, auf dem ein hoheitliches Verhältnis der Über- und Unterordnung besteht: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 -, Rn. 18, juris; Grizwotz, in Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 140. EL Oktober 2020, § 11 Rn. 310, m. w. N.).
  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17
    Der Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen ("seit Zustellung der Klage") ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 291 BGB, weil grundsätzlich auch im öffentlichen Recht ein Anspruch mindestens auf Prozesszinsen besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Juni 1958 - V C 272.57 -, juris Rn. 24; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 90 Rn. 22).
  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90

    Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17
    Zum anderen soll sie dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadensdurchsetzung ohne Einzelnachweis eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 294/90 -, juris Rn. 25).
  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Auszug aus VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17
    Das Versprechen, eine Vertragsstrafe "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" zu zahlen, kann zwar auch dahin auszulegen sein, dass mehrere zeitlich nicht zu weit auseinanderliegende Einzelverstöße, die auf fahrlässigem Verhalten beruhen, als eine einzige Zuwiderhandlung angesehen werden, dies gilt insbesondere für die Fälle der natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 2017 - I ZR 208/15 -, juris Rn. 36).
  • BGH, 07.11.2014 - V ZR 309/12

    Anspruchsverjährung: Verjährungsbeginn bei Kenntnis anspruchsbegründender

  • VG Trier, 18.04.2007 - 5 K 1006/06

    Durchsetzung von Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2007 - 8 A 10553/07

    Baurecht; Angemessenheit des Verhältnisses der vereinbarten Leistungen im

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 385/98

    Rechtsstellung eines Zweckverbands im Gründungsstadium und seiner Mitglieder

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88

    Vorbeugender Immissionsschutz

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung im Studienförderungsvertrag

  • VG Neustadt, 12.11.2020 - 4 K 328/20

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem städtebaulichen Vertrag

  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

  • VG Schleswig, 27.11.2015 - 4 A 16/14

    Reichweite von Ablösebeträgen für Abwasseranschlussbeiträge

  • VG Lüneburg, 19.10.2004 - 2 A 169/03

    Angemessenheit; Einvernehmen; erneuerbare Energien; Insolvenz; Nutzungsrecht;

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

  • BGH, 31.08.2017 - VII ZR 308/16

    "Schlemmerblock" - Vertragsstrafe für Gastwirt?

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

  • BGH, 08.04.2020 - XII ZR 120/18

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung der Betriebskostenumlage

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