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   VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13   

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VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13 (https://dejure.org/2015,70078)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.11.2015 - 4 A 291/13 (https://dejure.org/2015,70078)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. November 2015 - 4 A 291/13 (https://dejure.org/2015,70078)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14

    Befreiung einer Kindertagesstätte von der Rundfunkbeitragspflicht;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13
    Dabei wird durch das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Aufgabe hat, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize folgt (BVerfG, Urteil vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11), die Inanspruchnahme eines Vorteils unabhängig von den individuellen Nutzungsgewohnheiten und -absichten zumindest ermöglicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14).
  • VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13
    Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage verweist das erkennende Gericht auf seine Grundsatzentscheidung vom 10.06.2015 (4 A 105/14, veröffentlicht in Juris), in welchem das Gericht ausgeführt hat:.
  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13
    Dabei wird durch das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Aufgabe hat, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize folgt (BVerfG, Urteil vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11), die Inanspruchnahme eines Vorteils unabhängig von den individuellen Nutzungsgewohnheiten und -absichten zumindest ermöglicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13
    Der Rundfunkbeitrag wird im Gegensatz zur Steuer nicht voraussetzungslos, vorteilsunabhängig und zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben erhoben (VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.5.2014 - VGH B 35/12; Bayerischer VerfGH, Urteil vom 15.5.2014 - 8 VII 12 und 24 VII 12).
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95

    Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann hingegen ein Beitrag für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden (BVerfG, Beschluss vom 6.7.2005 - 2 BvR 2335/95).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13
    Der Gesetzgeber ist zum Zwecke der typisierenden Gestaltung und Vereinfachung von Massenerscheinungen befugt, die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen, das nach den vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend widergibt (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 BvL 2/99).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13
    Sichergestellt bleiben muss, dass das Handeln der Verwaltung messbar und in gewissem Ausmaße für den Bürger voraussehbar und berechenbar ist sowie dass eine Gerichtskontrolle ermöglicht wird (z.B. BVerfG, Beschluss vom 3.3. 2004 - 1 BvF 3/92).
  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 337/17

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen gegenüber dem Inhaber einer

    Im Hinblick auf die vom Kläger in seinem Schriftsatz vom 01.10.2019 geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken hält das Gericht an seiner Rechtsprechung fest, dass die den Beitragsschuldner treffenden Anzeigepflichten aus § 8 RBStV, das Auskunftsrecht der Landesrundfunkanstalt gemäß § 9 Abs. 1, 2 RBStV und der in § 14 Abs. 9 RBStV statuierte einmalige Meldedatenabgleich verfassungsgemäß sind (siehe etwa VG Schleswig, Urteil vom 24.06.2019 - 4 A 256/17; Urteil vom 26.11.2015 - 4 A 291/13; Urteil vom 10.07.2017 - 4 A 230/16, vgl. zum Ganzen auch: OVG Münster, Beschluss vom 30.11.2016 - 2 A 3058/15 - juris, m.w.N.) Diese Regelungen greifen nicht unverhältnismäßig in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ein.
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