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   VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13   

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VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13 (https://dejure.org/2013,19885)
VG Schwerin, Entscheidung vom 09.07.2013 - 6 B 298/13 (https://dejure.org/2013,19885)
VG Schwerin, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 6 B 298/13 (https://dejure.org/2013,19885)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Schwerin, 06.01.2011 - 6 B 1425/10
    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13
    Der Antragsteller, der die Abänderung des rechtskräftigen Beschlusses des erkennenden Gerichts vom 6. Januar 2011 - 6 B 1425/10 - begehrt, mit dem der Aussetzungsantrag abgelehnt und dem Antragsteller für die Schulschließung eine Frist von einer Woche ab Zustellung des v.g. Beschlusses eingeräumt worden ist, macht mit dem vorliegenden Abänderungsantrag im Wesentlichen geltend, er habe das an seiner Schule einzusetzende Lehrerpersonal zwischenzeitlich vollständig ausgetauscht.

    Ausgehend hiervon hat das Verwaltungsgericht in seiner Kammerentscheidung den Rechtsstandpunkt eingenommen, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der streitbefangenen Rücknahme der schulaufsichtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer privaten Ersatzschule in der Schulart einer Grundschule nach § 121 Abs. 1 2. Var. SchulG M-V im Rahmen der dagegen gerichteten Anfechtungsklage auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Behördenentscheidung am 29. Oktober 2010 abzustellen ist (vgl. VG SN, Beschl. v. 6.1.2011 - 6 B 1425/10 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13
    Prozessualer Prüfungsmaßstab bei einem Änderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO ist § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO; es sind dieselben materiellen Gesichtspunkte maßgebend wie im Falle eines erstmaligen Antrags nach der zuletzt genannten Vorschrift (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.7.1994 - 4 VR 1/94 -, zit. n. juris Rn. 14; vgl. auch OVG M-V, Beschl. v. 28.11.2012 - 1 M 83/12 -, zit. n. juris Rn. 25; Beschl. v. 18.11.2004 - 1 M 287/04 -, NVwZ-RR 2006, 365 ff. ).
  • BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13
    Dies ist bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschl. v. 27.12.1994 - 11 B 152.94 -, zit. n. juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 232.98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids;

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13
    Ob ein solcher Anspruch jedoch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt oder die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts i.S. des § 113 Abs. 5 VwGO rechtswidrig ist, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (BVerwG, Urt. v. 4.7.2006 - 5 B 90/05 -, zit. n. juris Rn. 6; Urt. v. 31.3.2004 - 8 C 5.03 -, zit. n. juris Rn. 35; Beschl. v. 20.1.1999 - 8 B 232.98 -, zit. n. juris Rn. 7).
  • BVerwG, 29.01.1999 - 11 VR 13.98
    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13
    Danach hat ein Abänderungsantrag eines Beteiligten nur dann Erfolg, wenn veränderte oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachte Umstände vorgetragen werden, die geeignet sind, eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1999 - 11 VR 13/98 -, zit. n. juris Rn. 2; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.6.2009 - 4 ME 168/09 -, zit. n. juris Rn. 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2004 - 1 M 287/04

    Abänderungsantrag; veränderte Umstände; Prozesslage; Veränderung; beachtliche;

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13
    Prozessualer Prüfungsmaßstab bei einem Änderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO ist § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO; es sind dieselben materiellen Gesichtspunkte maßgebend wie im Falle eines erstmaligen Antrags nach der zuletzt genannten Vorschrift (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.7.1994 - 4 VR 1/94 -, zit. n. juris Rn. 14; vgl. auch OVG M-V, Beschl. v. 28.11.2012 - 1 M 83/12 -, zit. n. juris Rn. 25; Beschl. v. 18.11.2004 - 1 M 287/04 -, NVwZ-RR 2006, 365 ff. ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2011 - 2 M 3/11

    Anforderungen an die Darlegung eines Beschwerdezulassungsgrundes; maßgeblicher

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13
    Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts M-V ergibt sich aus dem materiellen Recht, dass vorliegend die Verhältnisse der bis zum 24. September 2010 gewährten Nachfrist des Antragsgegners zur Mängelbeseitigung maßgeblich sind (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 20.1.2011 -2 M 3/11 -, Seite 3, 4 und 7 a.E. des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2012 - 1 M 83/12

    Benutzungsgebühren; Abänderung eines Beschlusses im vorläufigen

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13
    Prozessualer Prüfungsmaßstab bei einem Änderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO ist § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO; es sind dieselben materiellen Gesichtspunkte maßgebend wie im Falle eines erstmaligen Antrags nach der zuletzt genannten Vorschrift (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.7.1994 - 4 VR 1/94 -, zit. n. juris Rn. 14; vgl. auch OVG M-V, Beschl. v. 28.11.2012 - 1 M 83/12 -, zit. n. juris Rn. 25; Beschl. v. 18.11.2004 - 1 M 287/04 -, NVwZ-RR 2006, 365 ff. ).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 2 LB 14/07

    Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen als

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13
    Dies gilt auch bei Anfechtungsklagen gegen den Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2007 - 2 LB 14/07 -, zit. n. juris Rn. 61; anders bei Untersagung einer genehmigungsfreien Unterrichtstätigkeit VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, zit. n. juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2009 - 4 ME 168/09

    Änderung; Beschwerdegericht; Bindung; Fortdauer; Hauptsache; Rechtskraft;

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13
    Danach hat ein Abänderungsantrag eines Beteiligten nur dann Erfolg, wenn veränderte oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachte Umstände vorgetragen werden, die geeignet sind, eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1999 - 11 VR 13/98 -, zit. n. juris Rn. 2; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.6.2009 - 4 ME 168/09 -, zit. n. juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 8 ME 111/10

    Abänderung oder Aufhebung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangenen

  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 A 306/12

    Widerruf der ärztlichen Approbation

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11

    Untersagung der Unterrichtstätigkeit eines Privatschullehrers wegen fachlicher

  • VGH Bayern, 11.09.1998 - 7 ZB 98.1578
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

  • VG Schwerin, 20.11.2013 - 6 A 1556/10
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