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   VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18 SN   

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https://dejure.org/2020,3480
VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18 SN (https://dejure.org/2020,3480)
VG Schwerin, Entscheidung vom 16.01.2020 - 2 A 1308/18 SN (https://dejure.org/2020,3480)
VG Schwerin, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 2 A 1308/18 SN (https://dejure.org/2020,3480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 31 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 3 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 4 Abs 1 Nr 1 BauNVO, § 13a S 1 BauNVO
    Anforderungen an die Bauvorlagen bei Ferienwohnungsvorhaben; Änderung des Bauantrags; Einreichen einer Betriebsbeschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2004 - 3 L 4/04

    Rechtsnatur einer Tekturgenehmigung bzw. Nachtragsgenehmigung ; Anwendbarkeit von

    Auszug aus VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
    Ihr Regelungsinhalt beschränkt sich dann auf die Feststellung, dass die Änderungen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, während Grundlage des Vorhabens als solche die ursprüngliche Baugenehmigung bleibt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24. Februar 2004 - 3 L 4/04 - juris Rn. 4).

    Wesentlich ist, dass die Änderung eines Bauvorhabens, für das ein Baugenehmigungsverfahren durch Stellung eines Bauantrags eingeleitet oder das bereits - wie hier - durch die Erteilung einer Baugenehmigung abgeschlossen ist, nur dann nicht als neues, gegenüber dem bisherigen Vorhaben selbstständiges Vorhaben angesehen werden kann, wenn sich die Änderung auf solche Umstände bezieht, die lediglich kleine, das Vorhaben in seinen Grundzügen unberührt lassende Änderungen betreffen und die einer isolierten bebauungsrechtlichen Beurteilung überhaupt zugänglich sind (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24. Februar 2004 - 3 L 4/04 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2000 - 4 B 106.99 - NVwZ 2000, 1047).

    Entscheidend für die Beurteilung, ob die Änderungen das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen so wesentlich berühren, dass ein "anderes" Bauvorhaben (aliud) vorliegt, ist, ob die Abweichung Belange, die bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen waren, erneut oder andere Belange so erheblich berührt, dass sich die Frage der Zulässigkeit des Bauvorhabens als solches neu stellt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 12. September 2018 - 3 M 66/18 - amtl. Umdruck S. 7; Urteil vom 24. Februar 2004- 3 L 4/04 - juris Rn. 4; vgl. auch VG Schwerin, Beschluss vom 7. April 2016 - 2 B 4394/15 SN- amtl. Umdruck S. 3).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2018 - 3 LZ 331/17

    Baugenehmigungsverfahren; Umfang der vorzulegenden Bauunterlagen

    Auszug aus VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
    Der Bauantrag ist nach Maßgabe von § 68 Abs. 1 und 2 LBauO M-V, der auch im vereinfachten Verfahren nach § 63 LBauO M-V gilt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 20. März 2012 - 3 L 40/08 - amtl. Umdruck S. 10), schriftlich unter Vorlage aller für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen zu stellen, wobei es für den Umfang der vorzulegenden Bauunterlagen nicht darauf ankommt, ob diese in dem vereinfachten Verfahren möglicherweise nicht geprüft werden (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 3 LZ 331/17 - amtl. Umdruck S. 3).

    Die Vorschrift bestimmt damit einen Teil des näheren Inhalts der Angaben, die sich aus dem Lageplan ergeben müssen, und zwar unabhängig davon, ob das Vorhaben in einem vollständigen Genehmigungsverfahren, einem vereinfachten Genehmigungsverfahren oder im Freistellungsverfahren zu beurteilen ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 3 LZ 331/17 - NordÖR 2018, 112).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05

    Festlegung der Lage der Zufahrt; Bauvorbescheid; Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
    Die von der Beklagten zur Unterstützung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen (z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 - 2 B 16.05 - juris Rn. 19; VG Münster, Urteil vom 12. Juli 2006 - 2 K 993/05 - juris Rn. 29; VG Köln, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 3 K 4874/18 - juris Rn. 32 ff.) tragen nicht.
  • VG Münster, 12.07.2006 - 2 K 993/05

    Rechtswidrigkeit einer Bauantragsablehnung; Mit dem Bauantrag einzureichende

    Auszug aus VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
    Die von der Beklagten zur Unterstützung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen (z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 - 2 B 16.05 - juris Rn. 19; VG Münster, Urteil vom 12. Juli 2006 - 2 K 993/05 - juris Rn. 29; VG Köln, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 3 K 4874/18 - juris Rn. 32 ff.) tragen nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2005 - 10 A 2017/03

    Baugenehmigung zu "Mehrzwecknutzung" zu unbestimmt!

    Auszug aus VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
    Der Inhalt einer Baugenehmigung wird dabei durch den Genehmigungsbescheid und die regelmäßig durch einen Zugehörigkeitsvermerk zum Bestandteil der Baugenehmigung gemachten Bauvorlagen bestimmt (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 9. Januar 2017 - 2 B 3786/16 SN - juris Rn. 9 mit Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 10 A 2017/03 - BauR 2005, 1459; zur Abhängigkeit der Bestimmtheit der Baugenehmigung von der Bestimmtheit der Bauvorlagen vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. September 2014 - 3 L 90/10 - amtl.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2011 - 1 LA 41/11

    Zur "näheren Umgebung" i.S. des § 34 BauGB als maßgebliche Bebauung und

    Auszug aus VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass für die Beurteilung des Charakters der näheren Umgebung eines Bauvorhabens ebenso wie für die Beantwortung der Frage, ob bereits ausnahmsweise zulässige Nutzungen in der näheren Umgebung vorhanden sind, grundsätzlich allein formell oder materiell rechtmäßige oder jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt materiell rechtmäßig gewesene Anlagen sowie solche Anlagen relevant sind, bei denen sich die Baubehörde mit deren Vorhandensein abgefunden hat (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 26. September 2019 - 2 A 3150/19 SN - amtl. Umdruck S. 12 mit Hinweis auf OVG Greifswald, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 3 M 92/14 - amtl. Umdruck S. 6 und VG Schwerin, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 A 621/11 - juris Rn. 44; OVG Schleswig, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 1 LA 41/11 - juris Rn. 4; vgl. ferner Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 34 Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2015 - 3 M 92/14

    Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten

    Auszug aus VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass für die Beurteilung des Charakters der näheren Umgebung eines Bauvorhabens ebenso wie für die Beantwortung der Frage, ob bereits ausnahmsweise zulässige Nutzungen in der näheren Umgebung vorhanden sind, grundsätzlich allein formell oder materiell rechtmäßige oder jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt materiell rechtmäßig gewesene Anlagen sowie solche Anlagen relevant sind, bei denen sich die Baubehörde mit deren Vorhandensein abgefunden hat (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 26. September 2019 - 2 A 3150/19 SN - amtl. Umdruck S. 12 mit Hinweis auf OVG Greifswald, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 3 M 92/14 - amtl. Umdruck S. 6 und VG Schwerin, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 A 621/11 - juris Rn. 44; OVG Schleswig, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 1 LA 41/11 - juris Rn. 4; vgl. ferner Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 34 Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 L 18/12

    Baurecht: Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung im

    Auszug aus VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
    Indessen ist die Frage, welcher räumliche Bereich zur näheren Umgebung zählt, nicht selten eine solche, die von den am Baugenehmigungsverfahren Beteiligten einschließlich etwaiger Nachbarn unterschiedlich bewertet werden kann (vgl. dazu etwa OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 L 18/12 - amtl. Umdruck S. 6 ff.).
  • OVG Saarland, 12.02.2009 - 2 A 256/08

    Zulässigkeit der auf Fiktion der Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten

    Auszug aus VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
    Die LBauO M-V kennt - anders als etwa das Bauordnungsrecht in Schleswig-Holstein, vgl. dort § 69 Abs. 9 Satz 2 LBauO SH - keine zwingend erforderliche schriftliche Bestätigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion, die als feststellender Verwaltungsakt mit der Folge angesehen werden könnte, dass die Klägerin eine hierauf gerichtete Verpflichtungsklage erheben müsste (vgl. in diesem Sinne VG Schleswig, Urteil vom 9. März 2016 - 8 A 29/14 - juris Rn. 30; VG Saarlouis, Urteil vom 12. Februar 2009 - 2 A 256/08 - juris Rn. 27. m. w. N. in Fn. 3).
  • VG Schwerin, 09.01.2017 - 2 B 3786/16

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag eines Nachbarn gegen Genehmigung für Gebäude mit

    Auszug aus VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
    Der Inhalt einer Baugenehmigung wird dabei durch den Genehmigungsbescheid und die regelmäßig durch einen Zugehörigkeitsvermerk zum Bestandteil der Baugenehmigung gemachten Bauvorlagen bestimmt (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 9. Januar 2017 - 2 B 3786/16 SN - juris Rn. 9 mit Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 10 A 2017/03 - BauR 2005, 1459; zur Abhängigkeit der Bestimmtheit der Baugenehmigung von der Bestimmtheit der Bauvorlagen vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. September 2014 - 3 L 90/10 - amtl.
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

  • VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 621/11

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung: Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet;

  • VG Schleswig, 09.03.2016 - 8 A 29/14
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2017 - 3 M 93/17

    Bezugnahme in einer Baugenehmigung auf die Festsetzung in einem Bebauungsplan

  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

  • VG Köln, 15.08.2017 - 2 K 6129/15
  • VG Schwerin, 18.09.2020 - 2 A 602/19

    Baugenehmigung für die Neuerrichtung eines zerstörten Bootsschuppens;

    Die Anforderungen an den Lageplan werden in § 7 BauVorlVO M-V näher beschrieben (vgl. zum Ganzen auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 3 LZ 331/17 - Juris und VG A-Stadt, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 A 1308/18 SN - Juris; VG A-Stadt, Beschluss vom 30. März 2020 - 2 B 1941/19 SN - amtl. Umdruck).
  • VG Cottbus, 23.12.2022 - 3 K 539/19
    Schließlich wurde dem Bauantrag keine nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 9 BbgBauVorlV (vgl. hierzu auch: VG Schwerin, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 A 1308/18 SN - juris, Rn. 53, 54) an sich erforderliche Betriebsbeschreibung beigefügt, mithin sind auch keine die skizzierte Nutzung aufnehmende und diese etwa beschränkenden Regelungen vorhanden.
  • VG Schwerin, 22.12.2021 - 2 A 1164/20

    Hinterlandbebauung in 2. Reihe

    b) An der Bescheidungsfähigkeit könnte es auch deshalb mangeln, weil der Kläger nicht die für die Beurteilung seines Vorbescheidsantrags notwendigen Bauvorlagen eingereicht hat (zu den Anforderungen vgl. VG Schwerin, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 A 1308/18 - juris Rn. 42 f.).
  • VG Schwerin, 30.03.2020 - 2 B 1941/19

    Wegen nachbarrechtswidrig erteilter Abweichung vom Abstandsflächenrecht

    Die Anforderungen an den Lageplan werden in § 7 BauVorlVO näher beschrieben (vgl. zum Ganzen auch Oberverwaltungsgericht -OVG- Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 3 LZ 331/17 - Juris und VG A-Stadt, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 A 1308/18 SN - Juris).
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