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   VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18 SN   

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https://dejure.org/2020,21868
VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18 SN (https://dejure.org/2020,21868)
VG Schwerin, Entscheidung vom 18.06.2020 - 2 A 314/18 SN (https://dejure.org/2020,21868)
VG Schwerin, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 2 A 314/18 SN (https://dejure.org/2020,21868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 31 Abs 2 BauGB, § 8 Abs 2 BauGB
    Befreiung für 18 Ferienhäuser in festgesetztem Sondergebiet mit Zweckbestimmung Tennishalle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tennishalle festgesetzt: Ferienhäuser unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
    Dabei kommt es darauf an, ob die fragliche Festsetzung Bestandteil eines Planungskonzepts ist, das das gesamte Plangebiet quasi wie ein roter Faden durchzieht, so dass eine Abweichung zu weitreichenden Folgen führen würde (vgl. Spieß, in: Jäde/Dirnberger, BauGB, 9. Aufl. 2018, § 31 BauGB Rn. 13 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 - NVwZ 2011, 748).

    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 37).

    bb) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Grundzug der Planung berührt wird, ist derjenige der Befreiungsentscheidung mit der Folge, dass die tatsächliche Entwicklung des Baugebiets seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans in den Blick zu nehmen ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 S 864/16 - BauR 2017, 69 juris Rn. 27 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 - NVwZ 2011, 748 juris Rn. 39).

  • BVerwG, 29.07.2008 - 4 B 11.08

    Zulässigkeit einer gewerblichen Mobilfunk-Sendeanlage im reinen Wohngebiet;

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
    Von Bedeutung für die Beurteilung, ob die Zulassung eines Vorhabens im Wege der Befreiung die Grundzüge der Planung berührt, können auch Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf mögliche Vorbild- und Folgewirkungen für die Umgebung sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 4 B 11.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks-

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
    Denn mit der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird die wichtigste städtebauliche Gestaltungsfunktion des Bebauungsplans ausgeübt (vgl. VG München, Urteil vom 20. November 2019 - M 9 K 17.4569 - Rn. 33, juris mit Hinweis auf VGH Mannheim, Urteil vom 13. September 2018 - 8 S 2254/17 - juris Rn. 59).
  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
    Demgegenüber werden die Grundzüge der Planung berührt, wenn mit der Befreiung bestimmte Nutzungsarten zugelassen werden sollen, die der Plangeber gezielt ausgeschlossen hat (vgl. Dürr, in: Brügelmann, BauGB, 57. Lfg. Juli 2010, § 31 Rn. 31 mit Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 - BauR 2009, 1556).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 8 S 1464/15

    Befreiung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
    So kommt eine Befreiung regelmäßig nicht bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Bezug auf das festgesetzte Vorhaben in Betracht (vgl. Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 31 Rn. 29 mit Hinweis auf VGH Mannheim, Urteil vom 9. März 2018 - 8 S 1464/15 - BauR 2018, 1098).
  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 15 ZB 15.468

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
    Eine Befreiung von einer Festsetzung, die für die Planung tragend ist, darf daher nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 5. Dezember 2016 - 2 A 1412/16 SN - amtl. Umdruck S. 8 f. mit Hinweis auf VGH München, Beschluss vom 23. April 2015 - 15 ZB 13.2039 - juris m.w.N., Beschluss vom 17. November 2016 - 15 ZB 15.468 - juris Rn.9).
  • VG Würzburg, 14.09.2010 - W 4 K 09.478

    Baugenehmigung; medizinisches Versorgungszentrum; Anlage für gesundheitliche

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
    Eine Wahrung der Grundzüge der Planung kann dagegen angenommen werden, wenn die Festsetzung, von der abgewichen werden soll, entweder gewissermaßen "zufällig" erfolgt ist oder aber doch - wird von ihr abgewichen - der damit verbundene Eingriff in das Planungsgefüge eingegrenzt, also quasi "isoliert" werden kann (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 14. September 2010 - W 4 K 09.478 - juris Rn. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 3 S 864/16

    Zur Frage, ob Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs 2 BauGB "berührt"

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
    bb) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Grundzug der Planung berührt wird, ist derjenige der Befreiungsentscheidung mit der Folge, dass die tatsächliche Entwicklung des Baugebiets seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans in den Blick zu nehmen ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 S 864/16 - BauR 2017, 69 juris Rn. 27 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 - NVwZ 2011, 748 juris Rn. 39).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
    Was den Bebauungsplan in seinen "Grundzügen", was seine "Planungskonzeption" verändert, lässt sich nur durch (Um-)Planung ermöglichen und darf nicht durch einen einzelfallbezogenen Verwaltungsakt der Baugenehmigungsbehörde zugelassen werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2012 - 4 C 14.10 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Befreiung von den Festsetzungen

  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

  • VG München, 20.11.2019 - M 9 K 17.4569

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bürogebäude mit

  • VG Schwerin, 23.02.2021 - 2 B 518/20

    Zur Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung für ein grenznah errichtetes

    Nach der Begründung des Bebauungsplans ist davon auszugehen, dass es dem Plangeber gerade darauf ankam, einen aus öffentlichen und privaten Grünflächen bestehenden Grüngürtel zu erhalten und zu erweitern (zu den Anforderungen an einen Grundzug der Planung vgl. VG Schwerin, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 A 314/18 - juris Rnr. 32).
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