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   VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07   

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VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07 (https://dejure.org/2011,21918)
VG Schwerin, Entscheidung vom 19.01.2011 - 1 A 1260/07 (https://dejure.org/2011,21918)
VG Schwerin, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 1 A 1260/07 (https://dejure.org/2011,21918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Versammlungsverboten für Protestversammlungen gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm (hier: "Sternmarsch gegen G8 - den Protest nach Heiligendamm tragen)

  • attac.de PDF

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    G8: Demoverbot war überzogen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Demonstrationsverbot bei G8-Gipfel war rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot des Sternmarsches gegen G8-Gipfel in Heiligendamm rechtswidrig - VG Schwerin gibt Klage damaliger Anmelder des Sternmarsches gegen G8-Gipfel teilweise statt

  • gipfelsoli.org (Nichtamtliche Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 24.10.2007)

    G8-Gegner reichen heute Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
    "Es bedeutet eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit, wenn die Versammlung verboten wird oder infolge von versammlungsbehördlichen Verfügungen und verwaltungsgerichtlichen Beschlüssen nur in einer Weise durchgeführt werden kann, die einem Verbot nahe kommt, etwa indem sie ihren spezifischen Charakter so verändert, dass die Verwirklichung des besonderen kommunikativen Anliegens wesentlich erschwert wird (vgl. BVerfGE 110, 77 [BVerfG 03.03.2004 - 1 BvR 461/03] ; vgl. zu weit reichenden räumlichen Beschränkungen auch BVerfGE 69, 315 -Brokdorf).

    Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt das Interesse des Veranstalters, auf einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu zielen, also gerade auch durch eine möglichst große Nähe zu dem symbolhaltigen Ort (vgl. BVerfGE 69, 315 ), hier des G8- Gipfels, Die Versammlungsbehörde hat in der Verbotsverfügung selbst festgehalten, dass der Zaun aufgrund seiner Baukosten sowie seiner optischen Wirkung "das besondere Interesse der Öffentlichkeit und insbesondere der Gipfelkritiker" auf sich ziehe.

    Die bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung kann ein Versammlungsverbot jedoch grundsätzlich nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    § 15 Abs. 1 VersG ist nur dann mit Art. 8 GG vereinbar, wenn bei seiner Auslegung und Anwendung sichergestellt bleibt, dass Verbote nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdungen dieser Rechtsgüter erfolgen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Ein vorbeugendes Verbot der gesamten Veranstaltung ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen statthaft, zu denen insbesondere die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel gehört, die eine Grundrechtsverwirklichung der friedlichen Demonstranten (beispielsweise durch die räumliche Beschränkung) ermöglichen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

  • VG Schwerin, 25.05.2007 - 1 B 243/07

    Allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm teilweise außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
    Mit Beschluss vom 25.05.2007 - 1 B 243/07 - stellte die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung für die Durchführung des Sternmarsches teilweise wieder her, und zwar für die hilfsweise angemeldeten Routen außerhalb der "Verbotszone 1".

    insoweit werde auf den diesbezüglichen Vortrag in den Verfahren 1 B 243/07 (VG Schwerin), 3 M 53/07 (OVG Greifswald) und 1 BvR 1423/07 (BVerfG) werde ausdrücklich Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Klageverfahrens, des vorangegangenen Eilverfahrens 1 B 243/07 sowie die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (3 Stehordner) Bezug genommen.

    Bezüglich der Rechtswidrigkeit des Verbots des Sternmarsches nebst Hilfs- und Ersatzveranstaltungen durch die Allgemeinverfügung sowie die Einzelverfügung des Beklagten vom 16.05.2007 kann nach Auffassung des erkennenden Gerichts sowohl auf die Begründung des Beschlusses der Kammer vom 25.05.2007 ( 1 B 243/07 )- als auch (vor allem) des Bundesverfassungsgerichts in seinem - im Tatbestand dieses Urteils mit seinen wesentlichen Aussagen auszugsweise wörtlich zitierten - Beschluss vom Beschluss vom 06.06.2007 ( 1 BvR 1423/07 ) verwiesen werden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2007 - 3 M 53/07

    Durchführung eines Sternmarschs innerhalb der Verbotszone um den G8-Tagungsort

    Auszug aus VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
    Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern führte am 30.05.2007 einen mündlichen Anhörungstermin durch und lehnte sodann mit Beschluss vom 31.05.2007 - 3 M 53/07 - unter entsprechender Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses den Aussetzungsantrag der Kläger mit der Maßgabe ab, dass ihnen gestattet sei, eine Versammlung auf den ersatzweise von der Beklagten vorgeschlagenen Versammlungsorten auf der B 105 zwischen Kröpelin und Bad Doberan sowie zwischen Retschow und Bad Doberan durchzuführen.

    insoweit werde auf den diesbezüglichen Vortrag in den Verfahren 1 B 243/07 (VG Schwerin), 3 M 53/07 (OVG Greifswald) und 1 BvR 1423/07 (BVerfG) werde ausdrücklich Bezug genommen.

    Der gegenteiligen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 31.05.2007 ( 3 M 53/07 ) vermag die Kammer angesichts der eindeutigen tatsächlichen wie auch rechtlichen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen.

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
    Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 06.06.2007 -1 BvR 1423/07 - im Ergebnis einer Folgenabwägung ab.

    insoweit werde auf den diesbezüglichen Vortrag in den Verfahren 1 B 243/07 (VG Schwerin), 3 M 53/07 (OVG Greifswald) und 1 BvR 1423/07 (BVerfG) werde ausdrücklich Bezug genommen.

    Bezüglich der Rechtswidrigkeit des Verbots des Sternmarsches nebst Hilfs- und Ersatzveranstaltungen durch die Allgemeinverfügung sowie die Einzelverfügung des Beklagten vom 16.05.2007 kann nach Auffassung des erkennenden Gerichts sowohl auf die Begründung des Beschlusses der Kammer vom 25.05.2007 ( 1 B 243/07 )- als auch (vor allem) des Bundesverfassungsgerichts in seinem - im Tatbestand dieses Urteils mit seinen wesentlichen Aussagen auszugsweise wörtlich zitierten - Beschluss vom Beschluss vom 06.06.2007 ( 1 BvR 1423/07 ) verwiesen werden.

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
    Rechtliche Beziehungen eines Beteiligten zu einem anderen haben sich mithin erst dann zu einem bestimmten konkreten Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlicher" Rechts auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist, (BVerwG, Urteil vom 07.05.1987, BVerwGE 77, 207 ).
  • VGH Bayern, 09.04.2003 - 24 B 02.646

    Verfassungsschutz; Weitergabe von gespeicherten personenbezogenen Daten;

    Auszug aus VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
    Ein Begehren, das darauf hinaus läuft, die rechtliche Qualifikation eines Vorgangs bzw. eines Handelns einer Behörde als rechtswidrig, schuldhaft, strafbar, Amtspflichtverletzung, fehlerhaft, unwirksam, nichtig etc. feststellen zu lassen, ist von § 43 Abs. 1 VwGO jedoch nicht erfasst, da es sich in einem solchen Fall lediglich um eine nicht feststellungsfähige Rechtsfrage handelt (vgl. Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2005, § 43 Rn. 35 m.w.N,; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 09.04.2003 - 24 B 02.646 -, [...]).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 71.03

    Erstattung, öffentlich-rechtliche - wegen rechtsgrundlos erbrachter Arbeit;

    Auszug aus VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
    Die Anspruchsvoraussetzungen entsprechen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruches (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 12.03.1985-7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85, 88 m.w.N.; Urteil vom 16.12.2004 -, 5 C 71/03 -, Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 11).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10

    Folgenbeseitigungsanspruch; kein Herstellungsanspruch

    Auszug aus VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
    Der Anspruch auf Folgenbeseitigung, der ein Verschulden der Behörde nicht voraussetzt, ist vielmehr nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch den hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands gerichtet Mangels gesetzlicher Vorschriften kann er nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen (so zuletzt noch das BVerwG, Beschluss vom 14.07.2010 -1 B 13/10 -, [...] ).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
    Die Anspruchsvoraussetzungen entsprechen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruches (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 12.03.1985-7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85, 88 m.w.N.; Urteil vom 16.12.2004 -, 5 C 71/03 -, Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 11).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
    Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO werden die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urteil vom 23.01.1992, BVerwGE 89, 327 t m.w.M).
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03

    Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport

  • BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen

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