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   VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16 SN   

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VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16 SN (https://dejure.org/2018,38126)
VG Schwerin, Entscheidung vom 20.06.2018 - 7 A 130/16 SN (https://dejure.org/2018,38126)
VG Schwerin, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 7 A 130/16 SN (https://dejure.org/2018,38126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 81b Alt 2 StPO
    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung eines außerhalb des behördlichen Zuständigkeitsbereichs wohnhaften Betroffenen zur Strafverfolgungsvorsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Schwerin, 10.12.2014 - 7 A 1518/14

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung zur Straftatenprävention statt

    Auszug aus VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16
    Dies geschah durch eine Dienststelle des Beklagten und in hinreichend bestimmter Form (zu den Anforderungen insoweit vgl. allgemein das Urteil der Kammer vom 10. Dezember 2014 - 7 A 1518/14 -, juris Rdnr. 24 m. w. Nachw.).

    Die Polizeivollzugsbeamten handeln hier mit dem Ziel der zum polizeilichen Aufgabenbereich gehörenden vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 4 SOG M-V. Die Sachdienlichkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen beruht hier zu wesentlichen Teilen auf der Auslösung von Selbstkontrollmechanismen des Betroffenen wie bei einer "Gefährderansprache" (vgl. das zitierte Urteil der Kammer vom 10. Dezember 2014 - 7 A 1518/14 -, juris Rdnr. 33).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2015 - 3 L 146/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16
    Die Prognose ist bezogen auf den Zeitpunkt der Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung zu stellen und bis dahin behördlich stets zu überprüfen; für die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle ist hiernach, wenn, wie vorliegend, die Behandlung noch nicht erfolgt ist, die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (s. das BVerwG, a. a. O. S. 197, und im Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2.14 -, bei Buchholz Nr. 6 zu § 81b StPO [306], ferner das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rdnr. 52).

    Die Möglichkeit einer bei hinreichender Ermessensbetätigung "austauschbaren", durch eine unter verschiedenen Gesichtspunkten zuständige Behörde wesensgleich ausnutzbaren Ermächtigungsgrundlage ist obergerichtlich im vorliegenden Zusammenhang bereits bejaht worden (s. die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 2016, S. 424 [425], und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. April 2016 - 5 E 772/15 -, juris Rdnr. 7 ff.; offen das OVG M-V im zitierten Urteil vom 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rdnr. 54).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16
    Grundlage dieser Einschätzung hat eine von der Polizeibehörde zu treffende Prognoseentscheidung zu sein, ob die anlässlich gegen den Betroffenen gerichteter Straf- bzw. Ermittlungsverfahren festgestellten Sachverhalte nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Einzelfallumstände, insbesondere angesichts der jeweiligen Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, angesichts seiner Persönlichkeit sowie ggf. unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, Anhaltspunkte für die Annahme bieten, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (s. das Urteil des BVerwG vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, amtliche Entscheidungssammlung BVerwGE 66, S. 192 [199 m. w. Nachw.]).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16
    Für die Rechtfertigung einer Anordnung nach § 81b Var. 2 StPO und von deren Aufrechterhaltung, was beides keine Strafverfolgung darstellt, genügt nämlich bereits das Vorliegen eines substantiellen Tat- bzw. Restverdachts, dessen Feststellung und prognostischer Berücksichtigung die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Unschuldsvermutung nicht entgegensteht (s. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl. - 2002, S. 1110 f., und das zitierte Urteil des OVG M-V, a. a. O. Rdnr. 56).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16
    Denn schließlich ist auch die vom Beklagten angesprochene StPO (einschließlich der Regelung über den Gerichtsstand des Tatorts in § 7 Abs. 1 StPO, die für L-Stadt als Sitz der betrogenen Dienststelle der Bundeswehr einschlägig wäre) nicht anwendbar, weil sie keine Regelung über die behördliche Zuständigkeit für Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge nach § 81b Var. 2 StPO enthält; diese haben ausschließlich die Länder zu regeln (s. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, bei Buchholz Nr. 4 zu § 81b StPO [306]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

    Auszug aus VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16
    Diesen Anforderungen genügt die Entschließung des Beklagten zur streitgegenständlichen Anordnung jedoch.Zu berücksichtigen ist dabei, dass dem Beklagten im Rahmen der Notwendigkeitsprüfung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit künftigen "strafrechtlichen Erscheinens" des Betroffenen wegen der Maßgeblichkeit seiner kriminalistischen Erfahrung ein Beurteilungsspielraum zusteht, aufgrund dessen die gerichtliche Kontrolle sich auf die zutreffende Tatsachengrundlage sowie die Sachgerechtigkeit und Vertretbarkeit der Anordnung bezieht (vgl. etwa das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rdnr. 46 m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12

    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer

    Auszug aus VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16
    Die Unschädlichkeit des unterlaufenen Zuständigkeitsverstoßes für den Bestand der Maßnahme könnte man angesichts dessen bereits daraus folgern, dass das polizeiliche Entschließungsermessen allgemein im Fall einer, wie hier, tragfähigen Straffälligkeitsprognose intendiert sei, d. h. dass die Anwendung der schon durch die Prognose gerechtfertigten Maßnahme keiner besonderen Begründung bedarf und es nur im Ausnahmefall nicht ermessensgerecht wäre, die als notwendig erkannte Maßnahme nicht durchzusetzen (vgl. das Urteil des NdsOVG vom 30. Januar 2013 - 11 LB 115/12 -, DVBl. 2013, S. 529 [530 f.], und dessen Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rdnr. 17).
  • BVerwG, 14.07.2014 - 6 B 2.14

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die

    Auszug aus VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16
    Die Prognose ist bezogen auf den Zeitpunkt der Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung zu stellen und bis dahin behördlich stets zu überprüfen; für die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle ist hiernach, wenn, wie vorliegend, die Behandlung noch nicht erfolgt ist, die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (s. das BVerwG, a. a. O. S. 197, und im Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2.14 -, bei Buchholz Nr. 6 zu § 81b StPO [306], ferner das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rdnr. 52).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Auszug aus VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16
    Auch ein in mehreren Fällen jeweils bestehender Verdacht darf zwar nicht "schematisch" oder "reflexartig" zu Anordnungen wie der streitgegenständlichen führen, sondern die Polizeibehörde hat, insbesondere wenn die Beschuldigten-Eigenschaft des Betroffenen im Hinblick auf die "Anlasstat" noch vor Umsetzung der Anordnung fortfällt, sorgfältig und in Auseinandersetzung mit den Umständen aller berücksichtigten Einzelfälle zu prüfen und zu überwachen, ob die vorliegenden bzw. verbliebenen Verdachtsmomente hierzu und zu weiteren Strafvorwürfen die Notwendigkeit der Anordnung, insbesondere die Wahrscheinlichkeit erneuten "strafrechtlichen Erscheinens" des Betroffenen, noch begründen (s. das zitierte Urteil des OVG M-V, a. a. O. Rdnr. 53 und 57 f., sowie dessen Urteil vom 17. Oktober 2017 - 1 LB 137/11 -, juris Rdnr. 29 ff., ferner das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - NdsOVG - vom 20. November 2014 - 11 LC 232/13 -, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2015, S. 163 [164 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - 5 E 772/15

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16
    Die Möglichkeit einer bei hinreichender Ermessensbetätigung "austauschbaren", durch eine unter verschiedenen Gesichtspunkten zuständige Behörde wesensgleich ausnutzbaren Ermächtigungsgrundlage ist obergerichtlich im vorliegenden Zusammenhang bereits bejaht worden (s. die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 2016, S. 424 [425], und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. April 2016 - 5 E 772/15 -, juris Rdnr. 7 ff.; offen das OVG M-V im zitierten Urteil vom 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rdnr. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

  • VG Magdeburg, 24.06.2011 - 1 A 218/10
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 1 LB 137/11

    Polizeiliche Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen trotz Einstellung des

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