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   VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04   

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VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04 (https://dejure.org/2008,39573)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29.02.2008 - 1 A 2801/04 (https://dejure.org/2008,39573)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 1 A 2801/04 (https://dejure.org/2008,39573)
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04
    Hinzu kommt, dass sämtliche auch durch den vorliegenden Fall aufgeworfenen Fragen in der Zwischenzeit Gegenstand mehrerer obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind, die - soweit ersichtlich - einheitlich zu dem Ergebnis gelangt sind, die jeweiligen dem hiesigen Landesrecht vergleichbaren landesgesetzlichen Bestimmungen seien mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 4 N 76.05 -, DÖD 2007, 255; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, JURIS; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 4240/05 -, JURIS).

    Zudem stand die Zahlung gemäß §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 und 6, 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 SoZuwG unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass die Berechtigten mindestens bis zum 31. März des folgenden Jahres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis verblieben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, juris-Rdnr. 175; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 4 N 76.05 -, DOD 2007, 255).

    Im Übrigen war mit einer unveränderten Fortgeltung des bisherigen Sonderzuwendungsrechtes schon beginnend mit dem Gesetzesantrag des Landes Berlin im November 2002 (BR-Drucksache 819/02) nicht zu rechnen; insoweit mussten sich die Beamten und Richter jedenfalls auf eine etwaige Kürzung einstellen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, juris-Rdnr. 177; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - Az.: 4 N 76.05 -, DOD 2007, 255).

    Auch in der Gesamtschau der Entwicklung der Nettobezüge der Beamten und Richter ist für eine verfassungswidrige Unteralimentation nichts ersichtlich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007, a. a. O., Rn 90 ff), zumal die in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommene Kürzung des "Weihnachtsgeldes" durch Besoldungserhöhungen und Einmalzahlungen kompensiert wurde, so dass das Nettoeinkommen in 2003 gegenüber 2002 bei den meisten Beamten und Richtern des Landes angestiegen ist; lediglich Beamte und Richter des Landes, die nicht im Beitrittsgebiet erstmals ernannt wurden und dementsprechend "Westbesoldung" ohne die Einschränkungen der 2. BesÜV (und deshalb früher eine deutlich höhere Sonderzuwendung) erhalten haben, mussten im Jahr 2003 eine geringfügige Kürzung ihrer gesamten Bezüge gegenüber dem Vorjahr hinnehmen (vgl. die Berechnungen der Landesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs, LT-Drs. 4/722 S. 16, die sich allerdings noch auf geringfügig andere Bemessungssätze stützen).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2007 - 4 N 76.05

    Zum Charakter der jährlichen Sonderzahlung nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04
    Hinzu kommt, dass sämtliche auch durch den vorliegenden Fall aufgeworfenen Fragen in der Zwischenzeit Gegenstand mehrerer obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind, die - soweit ersichtlich - einheitlich zu dem Ergebnis gelangt sind, die jeweiligen dem hiesigen Landesrecht vergleichbaren landesgesetzlichen Bestimmungen seien mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 4 N 76.05 -, DÖD 2007, 255; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, JURIS; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 4240/05 -, JURIS).

    Zudem stand die Zahlung gemäß §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 und 6, 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 SoZuwG unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass die Berechtigten mindestens bis zum 31. März des folgenden Jahres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis verblieben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, juris-Rdnr. 175; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 4 N 76.05 -, DOD 2007, 255).

    Im Übrigen war mit einer unveränderten Fortgeltung des bisherigen Sonderzuwendungsrechtes schon beginnend mit dem Gesetzesantrag des Landes Berlin im November 2002 (BR-Drucksache 819/02) nicht zu rechnen; insoweit mussten sich die Beamten und Richter jedenfalls auf eine etwaige Kürzung einstellen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, juris-Rdnr. 177; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - Az.: 4 N 76.05 -, DOD 2007, 255).

    Ein Verstoß gegen das ebenfalls in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Alimentationsprinzip scheidet nämlich schon deswegen aus, weil Sonderzuwendungen (wie auch das in Mecklenburg-Vorpommern seit 2004 nicht mehr gewährte jährliche Urlaubsgeld) kein Bestandteil der verfassungsrechtlich geschützten amtsangemessenen Alimentation sind (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 - (BVerfGE 44, 249 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 16. Januar 2008, a. a. O., Rn. 54 mwN.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 4240/05

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung eines Besoldungsanspruchs;

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04
    Hinzu kommt, dass sämtliche auch durch den vorliegenden Fall aufgeworfenen Fragen in der Zwischenzeit Gegenstand mehrerer obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind, die - soweit ersichtlich - einheitlich zu dem Ergebnis gelangt sind, die jeweiligen dem hiesigen Landesrecht vergleichbaren landesgesetzlichen Bestimmungen seien mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 4 N 76.05 -, DÖD 2007, 255; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, JURIS; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 4240/05 -, JURIS).

    Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 16. Januar 2008 (a. a. O., Rn. 42 ff.) zu dieser Problematik zutreffend Folgendes ausgeführt:.

    Ein Verstoß gegen das ebenfalls in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Alimentationsprinzip scheidet nämlich schon deswegen aus, weil Sonderzuwendungen (wie auch das in Mecklenburg-Vorpommern seit 2004 nicht mehr gewährte jährliche Urlaubsgeld) kein Bestandteil der verfassungsrechtlich geschützten amtsangemessenen Alimentation sind (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 - (BVerfGE 44, 249 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 16. Januar 2008, a. a. O., Rn. 54 mwN.).

  • BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvL 5/05

    Vorlage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kürzung des Weihnachtsgeldes für

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlagen zwischenzeitlich mit (Kammer-)Beschluss vom 28. September 2007 - 2 BvL 5/05 u. a. - (ZBR 2008, 42) als unzulässig zurückgewiesen, weil das VG Düsseldorf seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschriften nicht in ausreichender Weise begründet habe.

    Für den vorliegenden Fall ist insbesondere zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf die wechselnde Entwicklung der Sonderzuwendung für Beamte seit dem Jahr 1949 (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 28. September 2007 - 2 BvL 5/05, 2 BvL 6/05, 2 BvL 7/05 -,juris, Rdnr. 18) kein Anlass bestand, auf den Fortbestand einer ungeminderten Sonderzuwendung zu vertrauen.

  • VG Düsseldorf, 11.03.2005 - 26 K 6021/04

    Ausgestaltung der Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zur

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04
    Die von den Klägern des vorliegenden Verfahrens wie auch von Klägern anderer hier anhängiger, mit Rücksicht auf das vorliegende "Pilotverfahren" zunächst aber nicht weiter geförderter Verfahren vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die hiesigen Bestimmungen sind auch Gegenstand mehrerer Beschlüsse des VG Düsseldorf vom 11. März 2005 - 26 K 6021/04 u. a. -(JURIS; auch veröffentlicht im Internet unter http://www.justiz.nrw.de) gewesen, mit denen dort anhängige Verfahren ausgesetzt wurden, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG über die Vereinbarkeit bestimmter Vorschriften des dortigen Landesgesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung (bezogen auf Beamte der Besoldungsgruppe A 7 und auf das Jahr 2003) mit dem Grundgesetz einzuholen.

    Doch auch wenn man von einer unechten Rückwirkung bzw. tatbestandlichen Rückanknüpfung ausgeht, wäre das Sonderzahlungsgesetz - NRW nicht verfassungswidrig (VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2005 - 26 K 6021/04 -, juris).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04
    Es muss dem Gesetzgeber daher grundsätzlich möglich sein, Normen zu erlassen, die an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpfen, und unter Änderung der künftigen Rechtsfolgen dieser Tatbestände auf veränderte Gegebenheiten zu reagieren (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerfGE 114, 258).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04
    Ein Verstoß gegen das ebenfalls in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Alimentationsprinzip scheidet nämlich schon deswegen aus, weil Sonderzuwendungen (wie auch das in Mecklenburg-Vorpommern seit 2004 nicht mehr gewährte jährliche Urlaubsgeld) kein Bestandteil der verfassungsrechtlich geschützten amtsangemessenen Alimentation sind (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 - (BVerfGE 44, 249 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 16. Januar 2008, a. a. O., Rn. 54 mwN.).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 24.75

    Beamter - Beurlaubung ohne Bezüge - Weihnachtszuwendung

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04
    Vor diesem Hintergrund war es auch rechtlich unbedenklich, dass ein Beamter keinen Anspruch auf einen Teil der Weihnachtszuwendung hatte, wenn er vor dem 1. Dezember des Jahres aus dem öffentlichen Dienst ausschied oder ohne Dienstbezüge beurlaubt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1977 - VI C 24.75 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1993 - 4 S 2407/92

    Verjährung bei der Zahlung zu geringer Bezüge infolge einmaliger unrichtiger

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04
    Allerdings ist zu beachten, dass die Zuwendung gemäß § 11 Sonderzuwendungsgesetz - bereits - mit den laufenden Bezügen für den Monat Dezember (hier 2003) zu zahlen ist, das Sonderzuwendungsgesetz mithin auf den Zeitpunkt der nach dem BBesG zu erfolgenden Zahlung der laufenden Bezüge abstellt (vgl. zu Entstehung und Zahlung eines Dienstbezuges: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 1993 - Az.: 4 S 2407/92 -, ZBR 1994, 287).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 1 A 2801/04
    Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 -, BVerfGE 101, 239,263 m. w. N.).
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