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   VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04   

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VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04 (https://dejure.org/2007,40197)
VG Schwerin, Entscheidung vom 30.10.2007 - 3 A 2408/04 (https://dejure.org/2007,40197)
VG Schwerin, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 3 A 2408/04 (https://dejure.org/2007,40197)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
    "... Steuern auf die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, NVwZ 1998, S. 178; BFHE 182, 243 ).

    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (vgl. BVerfGE 65, 325 ).

    Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfGE 65, 325 ).

    Dass eine Differenzierung von Zweitwohnungen nach dem mit ihnen verfolgten Zweck mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht in Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss von 6. Dezember 1983 (- 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, und NJW 1984, 785), mit dem es sich erstmals mit der Zweitwohnungssteuer befasst hat, ausgeführt:.

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 -) zur Zweitwohnungssteuerpflicht Verheirateter ist nicht anwendbar auf Fälle, in denen die Ehepartner gemeinsam von der Zweitwohnung aus ihrer berufliche Tätigkeit nachgehen.

    Aufwandsteuern - und bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine solche - sind nach der ständigen Rechtsprechung (hier zitiert aus der den Beteiligten bekannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 u. a. -, BVerfGE 114, 316, und NJW 2005, 3556).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seine Beschluss vom 11. Oktober 2005, a. a. O., eine Ausnahme von der Steuerpflicht für Fälle Verheirateter geschaffen, die von der Zweitwohnung aus einer Erwerbstätigkeit nachgehen:.

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
    Bei den finanziellen Aufwendungen für die Innehabung einer Zweitwohnung handelt es sich um einen zwangsläufigen Aufwand für die Vereinbarkeit von Ehe und Beruf unter Bedingungen hoher Mobilität (vgl. BVerfGE 107, 27 ).

    Die Besteuerung führt zu einer ökonomischen Entwertung der Berufstätigkeit an einem anderen Ort als dem der Ehewohnung, die sich erschwerend auf die Vereinbarkeit von Ehe und Berufsausübung an unterschiedlichen Orten auswirkt (vgl. BVerfGE 107, 27 ).

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
    a) Zum von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten ehelichen Zusammenleben gehört die Entscheidung der Eheleute, zusammenzuwohnen (zur ehelichen Lebensgemeinschaft als Schutzgut des Art. 6 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 10, 59 ; 53, 224 ; 62, 323 ; 76, 1 ).

    Zur Ehe als einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 31, 58 ; 53, 224 ; 62, 323 ) gehört, dass diese Entscheidung zur gemeinsamen Wohnung auch bei einer beruflichen Veränderung eines Ehegatten, die mit einem Ortswechsel verbunden ist, aufrechterhalten bleibt.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

    Auszug aus VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
    a) Zum von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten ehelichen Zusammenleben gehört die Entscheidung der Eheleute, zusammenzuwohnen (zur ehelichen Lebensgemeinschaft als Schutzgut des Art. 6 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 10, 59 ; 53, 224 ; 62, 323 ; 76, 1 ).

    Zur Ehe als einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 31, 58 ; 53, 224 ; 62, 323 ) gehört, dass diese Entscheidung zur gemeinsamen Wohnung auch bei einer beruflichen Veränderung eines Ehegatten, die mit einem Ortswechsel verbunden ist, aufrechterhalten bleibt.

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
    a) Zum von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten ehelichen Zusammenleben gehört die Entscheidung der Eheleute, zusammenzuwohnen (zur ehelichen Lebensgemeinschaft als Schutzgut des Art. 6 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 10, 59 ; 53, 224 ; 62, 323 ; 76, 1 ).

    Zur Ehe als einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 31, 58 ; 53, 224 ; 62, 323 ) gehört, dass diese Entscheidung zur gemeinsamen Wohnung auch bei einer beruflichen Veränderung eines Ehegatten, die mit einem Ortswechsel verbunden ist, aufrechterhalten bleibt.

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249

    Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.

    Auszug aus VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
    a) Diese Rechtsprechung führt nach Überzeugung der Kammer nicht deshalb zur Nichtigkeit der Satzung, weil sie in dieser Satzung keinen Niederschlag (in Gestalt einer ihr Rechnung tragenden Änderungssatzung) gefunden hat; einer ausdrückliche positiven Satzungsregelung, dass derartige Erwerbswohnungen nicht von der Steuerpflicht erfasst werden, bedurfte es nicht (so auch VG München, Urteil vom 15. Februar 2007 - M 10 K 06.4451 -, zitiert nach juris, unter Verweis auf VGH München, Urteil vom 4. April 2006 - 4 N 05.2249 -, BayVBl 2006, 504).
  • VG München, 15.02.2007 - M 10 K 06.4451
    Auszug aus VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
    a) Diese Rechtsprechung führt nach Überzeugung der Kammer nicht deshalb zur Nichtigkeit der Satzung, weil sie in dieser Satzung keinen Niederschlag (in Gestalt einer ihr Rechnung tragenden Änderungssatzung) gefunden hat; einer ausdrückliche positiven Satzungsregelung, dass derartige Erwerbswohnungen nicht von der Steuerpflicht erfasst werden, bedurfte es nicht (so auch VG München, Urteil vom 15. Februar 2007 - M 10 K 06.4451 -, zitiert nach juris, unter Verweis auf VGH München, Urteil vom 4. April 2006 - 4 N 05.2249 -, BayVBl 2006, 504).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

    Auszug aus VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
    "... Steuern auf die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, NVwZ 1998, S. 178; BFHE 182, 243 ).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
    Zur Ehe als einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 31, 58 ; 53, 224 ; 62, 323 ) gehört, dass diese Entscheidung zur gemeinsamen Wohnung auch bei einer beruflichen Veränderung eines Ehegatten, die mit einem Ortswechsel verbunden ist, aufrechterhalten bleibt.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08

    Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen

    Einer ausdrücklichen Ausnahmeregelung von der Zweitwohnungssteuerpflicht für Erwerbszweitwohnungen Verheirateter bedarf es - jedenfalls bei Satzungen, die - wie hier -bis zum Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 erlassen worden sind, nicht (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 30.10.2007 - 2 N 24/08 [richtig: 3 A 2408/04 - d. Red.] -, juris).
  • VG Ansbach, 13.12.2011 - AN 11 K 11.00887

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall

    Mit Schreiben der Beklagten vom 25. August 2009 wurde der Kläger auf die Rechtsprechung des VG Augsburg (Beschluss vom 19.10.2006, Az. Au 6 S 06.1038) und des VG Schwerin (Urteil vom 30.10.2007, Az. 3 A 2408/04) hingewiesen, wonach davon auszugehen sei, dass, wenn beide Ehepartner gemeinsam eine beruflich bedingte Zweitwohnung nutzen, eine Steuerpflicht bestehe.
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