Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 02.07.2004 - 3 K 1344/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17918
VG Sigmaringen, 02.07.2004 - 3 K 1344/04 (https://dejure.org/2004,17918)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02.07.2004 - 3 K 1344/04 (https://dejure.org/2004,17918)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 3 K 1344/04 (https://dejure.org/2004,17918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Unterlassung einer beabsichtigten Videoüberwachung eines Stadtfestes im Wege der einstweiligen Anordnung; Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Videoüberwachung eines Stadtfestes; Bloße Beobachtung öffentlicher Räume mittels ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Schützenfest in Biberach: Videoüberwachung von Verwaltungsgericht untersagt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02

    Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.07.2004 - 3 K 1344/04
    Hinsichtlich der Vorabkontrolle nach § 12 LDSG habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 18.07.2003 (Az.: 1 S 377/02) ausgeführt, dass allein die Nichteinhaltung der formalen Anforderungen dieser Norm nicht geeignet sei, eine Verletzung von Rechten des damaligen Klägers zu begründen.

    Es handelt sich daher um ein schlicht hoheitliches Handeln, gegen den sich ein Kläger im Hauptsacheverfahren durch eine allgemeine Leistungsklage in der Form der Unterlassungsklage wenden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2003, - 1 S 377/02 -, NVwZ 2004, 498 m.w.Nachw.).

    Auch der hier gegebenen Möglichkeit der bloßen Beobachtung einzelner Personen mittels Bildübertragung kommt damit ein Eingriffscharakter zu (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2003, a.a.O.).

    Um den Gerichten eine tatsächlich wirksame Kontrolle der Lagebeurteilung zu ermöglichen, obliegt es der zuständigen Behörde, diese in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2003, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 1 S 2630/97

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung, die Betteln auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.07.2004 - 3 K 1344/04
    Eine abstrakte Gefahr liegt vor, wenn ein bestimmtes Verhalten oder eine Sachlage nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig und typischerweise zu konkreten Gefahren für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1998, -1 S 2630/97 -, VBlBW 1998, 428).
  • VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 905.09

    Friedliche Demonstrationen dürfen von der Polizei nicht gefilmt werden

    Durch die so aufwandslose Möglichkeit der Erhebung personenbezogener Daten liegt eine faktische Beeinträchtigung des grundrechtlichen Schutzgegenstandes vor, die einer Grundrechtsgefährdung als Eingriff gleichkommt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2003 - 1 S 377/02 -, NVwZ 2004, 498 - 507 (500) - Videoüberwachung im öffentlichen Verkehrsraum; VG Sigmaringen, Beschluss vom 2. April 2004 - 3 K 1344/04 - juris Rn. 27 - Videoüberwachung eines Volksfestes; Roggan, Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen - Oder: Immer mehr gefährliche Orte für Freiheitsrechte, NVwZ 2001, 134, 136; zur Grundrechtsgefährdung als Eingriff vgl. Sachs in: ders., GG, 5. Aufl. 2009, Vor Art. 1 RdNr. 95 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2020 - 11 LC 149/16

    Anknüpfungstatsachen; Aufkleber; Bestimmtheit; Bildaufzeichnung; Bildübertragung;

    Auch allgemeine Erfahrungssätze reichen nicht aus (Bäuerle, in Möstl/Bäuerle, BeckOK PolR Hessen, Stand: 1.7.2020, § 14 HSOG, Rn. 80; Albrecht, in: Möstl/Weiner, a.a.O., § 32, Rn. 58; VG Sigmaringen, Urt. v. 2.7.2004 - 3 K 1344/04 -, juris, Leitsatz sowie Rn. 30).
  • VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 1403/08

    Darf die Polizei bei Demonstrationen filmen?

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, DVBl. 2007, 497 (zur Videoüberwachung eines Kunstwerkes im öffentlichen Raum); OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3375/07 -, vorhergehend VG N. , Urteil vom 19. Oktober 2007 - 1 K 367/06 (zur Videobeobachtung in einer Institutsbibliothek der Universität); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2003 - 1 S 377/02 -, NVwZ 2004, 498 (zur Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsräume Mannheims); VG Sigmaringen, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 3 K 1344/04 -, juris (zur Videoüberwachung eines Volksfestes); siehe auch Kloepfer/Breitkreutz, Videoaufnahmen und Videoaufzeichnungen als Rechtsproblem, DVBl. 1998, 1149 (1152); Robrecht, Polizeiliche Videoüberwachung bei Versammlungen und an Kriminalitätsschwerpunkten, Neue Justiz 2000, 348ff.
  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2019 - 14 K 7046/16

    Kamera-Beobachtung, Versammlung, Kamera, Kamera-Monitor-Prinzip,

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2003- 1 S 377/02 - VG Sigmaringen, Beschluss vom2. April 2004 - 3 K 1344/04 - VG Berlin, Urteil vom5. Juli 2010 - 1 K 905.09 - jeweils juris.
  • VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter

    Darüber hinaus kommt selbst der Möglichkeit der bloßen Beobachtung mittels Bildübertragung (sog. Kamera-Monitor-Prinzip) aufgrund der bestehenden technischen Möglichkeiten wie insbesondere von Zoomfunktionen sowie Dreh- und Schwenktechniken - die vorliegend an zehn von elf Kameras möglich sind - Eingriffscharakter zu, da sie damit gegenüber dem bloßen menschlichen Auge eine weit großflächigere und intensivere Beobachtung ermöglicht (vgl. m. w. N. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, VBlBW 2004, 20 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 22.06.2010 - 4 Bf 276/07 -, NordÖR 2010, 498 ff.; VG Sigmaringen, Beschl. v. 02.07.2004 - 3 K 1344/04 -, ).
  • VG Berlin, 26.04.2012 - 1 K 818.09

    Frage der Rechtmäßigkeit von anlasslosen Filmaufnahmen auf einer Demonstration

    Durch die so aufwandslose Möglichkeit der Erhebung personenbezogener Daten liegt eine faktische Beeinträchtigung des grundrechtlichen Schutzgegenstandes vor, die einer Grundrechtsgefährdung als Eingriff gleichkommt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2003 - 1 S 377/02 -, NVwZ 2004, 498 - 507 (500) - Videoüberwachung im öffentlichen Verkehrsraum; VG Sigmaringen, Beschluss vom 2. April 2004 - 3 K 1344/04 - juris Rn. 27 - Videoüberwachung eines Volksfestes; Roggan, Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen - Oder: Immer mehr gefährliche Orte für Freiheitsrechte, NVwZ 2001, 134, 136; zur Grundrechtsgefährdung als Eingriff vgl. Sachs in: ders., GG, 5. Aufl. 2009, Vor Art. 1 RdNr. 95 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht