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   VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01   

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https://dejure.org/2001,14434
VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01 (https://dejure.org/2001,14434)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02.11.2001 - 2 K 1444/01 (https://dejure.org/2001,14434)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02. November 2001 - 2 K 1444/01 (https://dejure.org/2001,14434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Besetzung einer Schulleiterstelle; Auswahl; Benehmen; Begründung der Auswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - Kooperation zwischen Oberschulamt und Schulträger bzw. Schulkonferenz und Kultusministerium bei der Besetzung von Schulleiterstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Schulleiterstelle an der Realschule Überlingen bleibt vorerst unbesetzt

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01
    Für die Einschätzung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung verfügt der Dienstherr über eine Beurteilungsermächtigung, in Anbetracht deren eine gerichtliche Kontrolle sich darauf zu beschränken hat, ob der Dienstherr den rechtlichen Rahmen und die anzuwendenden Begriffe zutreffend würdigt, ob er richtige Sachverhaltsannahmen zugrundelegt und ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und sachfremde Erwägungen unterlässt (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.02.1996, IÖD 1996, 195 und vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305).

    Der Beamte, der seine Beförderung anstrebt, hat Anspruch darauf, dass der Dienstherr das ihm bei der Entscheidung über eine Beförderung zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt (sog. Bewerberanspruch, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 306).

    Hierzu hat der Beamte glaubhaft zu machen, dass eine vom Dienstherrn beabsichtigte Entscheidung seinen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Ermessensausübung verletzen würde (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.02.1996 und 19.05.1999, a.a.O.).

    Diese Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen ist für die Kammer mit der hierfür gegebenen Begründung, dass dieser im Auswahlgespräch "insbesondere im fachlichen Bereich" einen besseren Eindruck hinterlassen habe als die Antragstellerin, nicht nachvollziehbar (vgl. zu diesem Kriterium der Nachvollziehbarkeit auch VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 307 f.).

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87

    Pflicht des Dienstherrn - Beamter im Vorbereitungsdienst - Einstellung als

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01
    Es genügt, dass die Begründung - unter Beachtung der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn bei der Eignungsbeurteilung des Bewerbers und seines Ermessens bei der Auswahlentscheidung - nachprüfbar ist, wobei eine nähere Erläuterung auch noch im Verwaltungsstreitverfahren nachgeholt werden kann (BVerwG, Urteil vom 06.04.1989, BVerwGE 81, 365, 369 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Im übrigen würden gerade Nuancen des Gesprächsverlaufs und der persönliche Eindruck, die für die Einstellungsentscheidung (bzw. hier Beförderungsentscheidung) bestimmend sein könnten, selbst bei wörtlicher Niederschrift nur unvollkommen erfasst werden können, erst recht bei einem nachträglich gefertigten stichwortartigen Ergebnisvermerk (BVerwG, Urteil vom 06.04.1989, BVerwGE 81, 365, 367 f.).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01
    Soweit der hessische Verwaltungsgerichtshof strengere Anforderungen an die Protokollierungspflicht stellt und verlangt, dass über das Begründungserfordernis hinaus die in einem Vorstellungsgespräch/Überprüfungsverfahren gestellten Themen sowie die Antworten in den Grundzügen ebenso wie der persönliche Eindruck zum Zwecke der Nachprüfbarkeit zeitnah schriftlich niedergelegt werden (Beschluss vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593), folgt die Kammer dieser Auffassung nicht, sondern dem Bundesverwaltungsgericht (ebenso schon VG Sigmaringen, Beschluss vom 14.09.1998 - 1 K 1068/98 -, a.a.O.).

    Gerade für Beförderungsdienstposten, die ausdrücklich als solche herausgehoben sind, ist grundsätzlich ein besonderes Anforderungsprofil festzulegen, das die Heraushebung begründet (GKÖD, a.a.O.; Hess. VGH, ZBR 1994, 347).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 4 S 1472/94

    Stellenbesetzung - Auswahlentscheidung - Gegenstandswert

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 25 Abs. 2, § 20 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.1994 - 4 S 1472/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 4 S 2400/93

    Mitwirkung von Schulträger und Schulkonferenz bei der Besetzung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01
    Dieses Ergebnis entspricht auch der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss v. 11.11.1993 - 4 S 2400/93 -, S. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 4 S 47/96

    Besetzung einer Beförderungsstelle - Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01
    Für die Einschätzung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung verfügt der Dienstherr über eine Beurteilungsermächtigung, in Anbetracht deren eine gerichtliche Kontrolle sich darauf zu beschränken hat, ob der Dienstherr den rechtlichen Rahmen und die anzuwendenden Begriffe zutreffend würdigt, ob er richtige Sachverhaltsannahmen zugrundelegt und ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und sachfremde Erwägungen unterlässt (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.02.1996, IÖD 1996, 195 und vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01
    Wenn die Leistungen der Antragstellerin und des Beigeladenen aufgrund des Überprüfungsverfahrens und der Vorstellungsgespräche im Wesentlichen gleich ausfallen, kann mit berücksichtigt werden, dass der Beigeladene erheblich lebensälter und auch dienstälter ist (ausführlich hierzu BVerwG, Urteil v. 25.08.1988, BVerwGE 80, 123, 126).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01
    Jedenfalls ist die Mitteilung des Kultusministeriums vom 17.09.2001 an die Antragstellerin, dass nicht sie, sondern der Beigeladene für die Schulleiterstelle ausgewählt worden sei, ein belastender Verwaltungsakt, bei dem im Verwaltungsstreitverfahren die zugrundeliegende Auswahlentscheidung überprüfbar ist (BVerwG, Urteil vom 25.08.1988, BVerwGE 80, 127).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99

    Stellenbesetzung: Konkurrenz zwischen Versetzungsbewerber und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01
    Im Rahmen des Auswahlermessens bleibt es dem Dienstherrn überlassen, ob er im Hinblick auf die konkreten Anforderungen des angestrebten Rektorenamtes der Bewährung des Beigeladenen als Konrektor oder der Erwartung, dass sich die Antragstellerin im angestrebten Amt ebenso gut bewähren werde, ausschlaggebendes Gewicht beimessen will oder nicht (VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 22.09.1999, VBlBW 2000, 121, 122 zur Abwägung zwischen Versetzungsbewerber und Beförderungsbewerber).
  • VG Sigmaringen, 06.06.2002 - 2 K 532/02

    Konkurrentenklage um Beförderung - Auswahl - Begründung - Frauenförderung als

    Der Gesprächsinhalt muss in der Begründung nicht wiedergegeben werden (vgl Beschluss der Kammer vom 02.11.2001 -2 K 1444/01-, NVwZ-RR 2002, 280 im Eilverfahren zwischen den Beteiligten).

    Mit Beschluss vom 2. November 2001 (2 K 1444/01) untersagte das Verwaltungsgericht Sigmaringen dem Beklagten auf Antrag der Klägerin im Wege der einstweiligen Anordnung, die Stelle des Schulleiters an der Realschule in Ü. zu besetzen.

    Weil das Oberschulamt als obere Schulaufsichtsbehörde (§ 34 Abs. 1 SchulG) sich nicht mit dem Schulträger über die Stellenbesetzung einigen konnte, ist die Zuständigkeit für die Stellenbesetzung gemäß § 40 Abs. 4 Satz 3 SchulG auf das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde (§ 35 Abs. 1 SchulG) übergegangen, so dass das Kultusministerium auch nach außen die abschließende Entscheidung zu erlassen hatte (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 1 K 1069/98 -, vom 15.08.2001 - 6 K 1170/01 - und vom 02.11.2001 - 2 K 1444/01 -, NVwZ-RR 2002, 280 im Eilverfahren zwischen den Beteiligten).

    Der Widerspruchsbescheid beruht auch nicht mehr auf den Ermessensfehlern, die in der einstweiligen Anordnung vom 02.11.2001 (2 K 1444/01) angesprochen sind.

    Soweit der hessische Verwaltungsgerichtshof strengere Anforderungen an die Protokollierungspflicht stellt und verlangt, dass über das Begründungserfordernis hinaus die in einem Vorstellungsgespräch/Überprüfungsverfahren gestellten Themen sowie die Antworten in den Grundzügen ebenso wie der persönliche Eindruck zum Zwecke der Nachprüfbarkeit zeitnah schriftlich niedergelegt werden (Beschluss vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593), ist dies abzulehnen (ebenso schon VG Sigmaringen, Beschluss vom 14.09.1998 - 1 K 1068/98 -, a.a.O., und vom 02.11.2001 - 2 K 1444/01 -, NVwZ-RR 2002, 280 im Eilverfahren zwischen den Beteiligten).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2004 - 2 M 232/04

    Regelmäßig kein Sofort-Vollzug bei baurechtlichen Eingriffs-Verwaltungsakten

    Dieses Ermessen ist bereits bei der Zwangsmittelandrohung auszuüben (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 22.04.2002 - 1 EO 184/02 -, NVwZ-RR 2002, 280; SchlHOVG, Beschl. v. 25.02.1992 - 2 M 4/92 -, SchlHA 1992, 68).
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