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   VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04   

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VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04 (https://dejure.org/2004,23356)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 03.12.2004 - 4 K 1943/04 (https://dejure.org/2004,23356)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 4 K 1943/04 (https://dejure.org/2004,23356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausweisung nach § 47 Abs 1 Nr 1 AuslG 1990 und Mindeststrafhöhe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02

    Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation - Achtung des Familienlebens

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04
    Auch hier gilt für Staatsangehörige der zweiten Generation, die Quasi-Vermutung, dass über die Familie solche soziokulturellen Beziehungen vermittelt sein dürften (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.9.2002 - 11 S 862/02 -, VBlBW 2003, 28 ff.), welche der Antragsteller, der seine ersten 9 Lebensjahre in Jugoslawien verbracht hat, nicht widerlegen konnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00

    Unverhältnismäßige Regelausweisung eines Ausländers der zweiten Generation

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04
    Dabei spricht wohl eine Vermutung dafür, dass der Antragsteller als Ausländer der zweiten Generation seine Muttersprache noch in einer solchen Weise beherrscht oder lernen kann, dass er sich in Serbien und Montenegro verständigen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 119 ff.).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04
    Außerdem müssen die für diesen Zeitraum festzustellenden Gefahren für die Belange der Bundesrepublik Deutschland von solchem Gewicht sein, dass sie schutzwürdige Interessen des Ausländers an der Erhaltung des Suspensiveffektes überwiegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 - NVwZ 1996, 58).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04
    Dabei dürfen die Anforderungen an das, für die sofortige Vollziehung von Ausweisungsverfügungen erforderliche öffentliche Interesse im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes nicht weniger streng sein als die Anforderungen an die Gründe für die Ausweisung selbst; vielmehr muss ein besonderes öffentliches Interesse gerade an der sofortigen Vollziehung bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 - BVerfGE 35, 382).
  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04
    Es muss die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon in dem Zeitraum bis zur richterlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung realisieren (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Juli 1974 - 1 BvR 75/74 - BVerfGE 38, 52).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04
    Dabei muss der Ausnahmefall von einem atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sein, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (BVerwG, Beschluss vom 1. September 1994 - 1 B 90/94 - InfAuslR 1995, 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04
    Ob die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung maßgeblich ist, hier also die Sach- und Rechtslage am 6.10.2004 (bisherige Rechtsprechung: vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 - InfAuslR 1995, 150; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - VBlBW 2003, 289 m.w.N.), oder ob die späteren Entwicklungen bis zur Entscheidung des Gerichts Berücksichtigung finden müssen, kann dahinstehen.
  • BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung nach Beurteilung der Sachlage und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04
    Ob die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung maßgeblich ist, hier also die Sach- und Rechtslage am 6.10.2004 (bisherige Rechtsprechung: vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 - InfAuslR 1995, 150; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - VBlBW 2003, 289 m.w.N.), oder ob die späteren Entwicklungen bis zur Entscheidung des Gerichts Berücksichtigung finden müssen, kann dahinstehen.
  • OVG Berlin, 11.06.2002 - 8 N 27.01

    Ausweisung, Heranwachsender, maßgeblicher Zeitpunkt, Verzögerung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04
    Auf den Umstand, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Begehung der vorsätzlichen Tat am 27.10.2002 noch Heranwachsender war, kommt es für die Frage, wie weit der besondere Ausweisungsschutz für den Antragsteller zum Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung reicht, nicht an (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 11.6.2002 - 8 N 27.01 - EzAR 035 Nr. 31).
  • VG Freiburg, 28.09.2006 - 3 K 2689/04

    Kein Ausweisungsschutz für Kroaten, der sich seit seiner Kindheit in Deutschland

    Ist dies, wie hier, wegen der von § 31 Abs. 1 Satz 1 JGG vorgesehenen Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe nicht möglich, so ist die von § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG vorgesehene Mindeststrafe von drei Jahren Jugendstrafe nur in den Fällen erreicht, in denen ohne jeden Zweifel feststeht, dass bereits die Verurteilung wegen der vorsätzlichen Tat zur Verhängung einer Jugendstrafe von mindestens drei Jahren geführt hat (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 03.12.2004 - 4 K 1943/04 - Juris).
  • VG Minden, 27.04.2022 - 10 K 429/20
    Unbesehen der Frage, ob die Staatsangehörigkeit als juristische Tatsache - vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2002 - 11 S 862/02 -, juris Rn. 13; VG München, Urteil vom 19. Januar 2005 - M 9 K 04.1495 -, juris Rn. 42, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 03. Dezember 2004 - 4 K 1943/04 -, juris Rn. 28 allerdings in anderem Kontext - an sich und nicht lediglich die Tatsachen, welche das Bundesamt zur der Annahme des Vorliegens einer bestimmten Staatsangehörigkeit veranlasst haben, mit der Folge unrichtig gewesen sein müssen, dass wenn - wie vorliegend - nicht dargelegt wurde, aufgrund welcher Angaben des Asylantragstellers die Annahme einer bestimmten Staatsangehörigkeit erfolgte, zumindest keine Kausalität der Falschangabe festgestellt werden kann, ist hier keine unrichtige Angabe kausaler Tatsachen durch den Kläger gegeben.
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