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   VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93   

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VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93 (https://dejure.org/1995,34883)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07.03.1995 - A 4 K 12486/93 (https://dejure.org/1995,34883)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07. März 1995 - A 4 K 12486/93 (https://dejure.org/1995,34883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines georgischen Staatsangehörigen armenischer Volkszugehörigkeit als Asylberechtigter; Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung; Kritik der Minderheitenpolitik Georgiens und des Krieges in Abchasien als asylrelevant; Feststellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93
    Demgegenüber kann sich derjenige nicht auf das Asylgrundrecht berufen, der in seinem Heimatland benachteiligt oder der aufgrund allgemeiner Unglücksfolgen, die aus Krieg, Bürgerkrieg, Revolution und sonstigen Unruhen hervorgehen, sein Heimatland verlassen hat (vgl. BVerfG, NVwZ 1990, 151, 152 [BVerfG 10.07.1989 - 2 BvR 501/86] ; BVerwGE 65, 244, 250 f).

    Weiter zu berücksichtigen ist, daß auch Art. 16a Abs. 1 GG auf dem Zufluchtgedanken beruht und daher grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraussetzt (vgl. BVerfGE 80, 315, 344 [BVerfG 10.07.1989 - 2 BvR 501/86] ).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93
    1 A Nr. 2 des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (sog. Genfer Flüchtlings-Konvention - GK -, BGBl. 1953 II, Seite 559) ist eine Verfolgung dann eine politische im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG , wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politischeÜberzeugung des Betroffenen zielt und zu einer unmittelbaren Gefährdung für Leib, Leben oder der politischen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 54, 341, 357; BVerwGE 77, 258, 263 f.).

    Liegt eine solche unmittelbare Gefahr nicht vor, dann kann eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG nur dann bejaht werden, wenn die zielgerichtete Verfolgung nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. BVerfGE 54, 341, 357).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93
    Das Asylgrundrecht des Art. 16a Abs. 1 GG knüpft inhaltlich an das völkerrechtliche Institut des Asylrechts an und soll demjenigen zustehen, der in seinem Heimatland nicht mehr leben kann, weil er durch das "politische System seiner Freiheit, seines Lebens oder seiner Güter beraubt wird" (vgl. BVerfGE 74, 51, 57).

    Macht der Asylsuchende jedoch Gründe geltend, die er selbst nach dem Verlassen des Heimatlandes geschaffen hat (subjektive Nachfluchtgründe) , dann sind diese nur dann ausnahmsweise asylerheblich, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer bereits während des Aufenthaltes im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (vgl. BVerfG, NVwZ 1987, 311, 313 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ).

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93
    Demgegenüber kann sich derjenige nicht auf das Asylgrundrecht berufen, der in seinem Heimatland benachteiligt oder der aufgrund allgemeiner Unglücksfolgen, die aus Krieg, Bürgerkrieg, Revolution und sonstigen Unruhen hervorgehen, sein Heimatland verlassen hat (vgl. BVerfG, NVwZ 1990, 151, 152 [BVerfG 10.07.1989 - 2 BvR 501/86] ; BVerwGE 65, 244, 250 f).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93
    Asylrechtliche Relevanz erhalten solche beruflichen Beeinträchtigungen erst dann, wenn die wirtschaftliche Existenz bedroht und damit jenes Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, das ein menschenwürdiges Dasein erst ausmacht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.10.1988, NVwZ 1989, 477 [BVerwG 25.10.1988 - 9 C 37.88] ).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93
    Ist der Asylsuchende verfolgt ausgereist, ist er als Asylberechtigter dann anzuerkennen, wenn die fluchtbegründenden Umstände im maßgeblichen Zeitpunkt bestehen oder aber, sofern diese entfallen sind, ernsthafte Zweifel an seiner Sicherheit bestehen, weil nicht mit hinreichender Sicherheit eine abermals einsetzende Verfolgung ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwGE 70, 169 [BVerwG 25.09.1984 - 9 C 17/84] ).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93
    Ist der Asylsuchende dagegen unverfolgt ausgereist, steht ihm das Asylgrundrecht nur dann zu, wenn ihm aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes eine politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerwGE 79, 143, 151 [BVerwG 15.03.1988 - BVerwG 9 C 278.86] ).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93
    1 A Nr. 2 des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (sog. Genfer Flüchtlings-Konvention - GK -, BGBl. 1953 II, Seite 559) ist eine Verfolgung dann eine politische im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG , wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politischeÜberzeugung des Betroffenen zielt und zu einer unmittelbaren Gefährdung für Leib, Leben oder der politischen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 54, 341, 357; BVerwGE 77, 258, 263 f.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.03.1995 - A 4 K 12486/93
    Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt es demgemäß dem Asyl suchenden, die Gründe für eine drohende politische Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten zu schildern (vgl. BVerwG, InfAuslR 1990, 38, 39 [BVerwG 26.10.1989 - BVerwG 9 B 405.89] ).
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