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   VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10   

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https://dejure.org/2010,20581
VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10 (https://dejure.org/2010,20581)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10 (https://dejure.org/2010,20581)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. November 2010 - NC 6 K 2176/10 (https://dejure.org/2010,20581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Hochschulzulassungsstreit - Anordnungsanspruch nach Ablehnung eines Vergleichsvorschlages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2010/2011 außerhalb der festgesetzten Kapazität im Wege des Eilrechtsschutzes; Feststellung einer "drastischen Überbuchung der Ausländerquote" unter Berücksichtigung der tatsächlich ...

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10
    Der Antragstellervertreter geht zwar zutreffend davon aus, dass das von der Kammer in ihren Urteilen vom 17.03.2005 - NC 6 K 396/04 u.a. - vertretene Modell zum Umgang mit der für Vorlesungsveranstaltungen anzusetzenden Gruppengröße "logisch und nachvollziehbar" "war und ist".

    Die Kammer hat vielmehr in ihren Urteilen vom 17.03.2005 - NC 6 K 396/04 u.a. - das von der Antragsgegnerin damals wie heute in Ansatz gebrachte Verhältnis von Seminaren, die von der vorklinischen Lehreinheit erbracht werden, zu solchen, die als klinischer Import zählen, gerade nicht beanstandet.

  • LG Köln, 27.10.2004 - 9 S 281/04
    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10
    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier auch im Eilverfahren den (vollen) Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - NC 9 S 26/92

    Zur Ermittlung der Aufnahmekapazität und Festsetzung der Zulassungszahlen im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10
    Der VGH Baden-Württemberg hat bereits in seinem Beschluss vom 17.12.1979 - IX 1236/78 - (KMK/HSchR 1980, 531, 541 ff.; vgl. dazu ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.1992 - NC 9 S 26/92 -) darauf hingewiesen, dass die beteiligten Gremien der damaligen ZVS bei der Ermittlung der Curricularrichtwerte grundsätzlich an die tatsächlichen Verhältnisse im Geltungsbereich des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen und damit an die bei den deutschen Universitäten traditionell übliche Vorlesungsdauer angeknüpft haben.
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10
    Anderenfalls könnte sich jede Universität letztlich der Verpflichtung entziehen, Studierende bis zur vollen Ausschöpfung aller vorhandenen Kapazitäten aufzunehmen, indem sie Zahlen benennt, die nicht völlig außerhalb der Plausibilität liegen und im Rahmen einer nur summarischen Prüfung daher unbeanstandet bleiben (zu alledem: BVerfG, Beschluss vom 31.03.2004 - 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, 1112 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07

    Kapazitätsberechnung in der Humanmedizin

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10
    Den darin ohne nähere Substantiierung geforderten Rückgriff auf Finanzmittel des Hochschulpakts hat die Kammer in ihrer dem Antragstellervertreter bekannten Rechtsprechung der Vorjahre abgelehnt (Beschlüsse vom 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07 u.a. - vgl. dazu nunmehr auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.2010 - NC 9 S 1056/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1995 - NC 9 S 19/95

    Zulassung zum Studium: Losverfahren - Überbuchung der festgesetzten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10
    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich oder vom Antragstellervertreter dargetan, dass die Überbuchung willkürlich erfolgt sein könnte, sodass sich die AntragstellerInnen den aktuellen Belegungsstand entgegenhalten lassen müssen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.1995 - NC 9 S 19/95 -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 18.01.2001 - 8 GM 3131/00.S0.T -, NVwZ-RR 2001, 448), nachdem Sie auf eine entsprechende Mitteilung hin auch keine verfahrensbeendenden Erklärungen abgegeben haben.
  • VGH Hessen, 18.01.2001 - 8 GM 3131/00

    Vergabeverfahren, Nachrücken, Kapazitätserschöfpung, Hochschulzugang

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10
    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich oder vom Antragstellervertreter dargetan, dass die Überbuchung willkürlich erfolgt sein könnte, sodass sich die AntragstellerInnen den aktuellen Belegungsstand entgegenhalten lassen müssen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.1995 - NC 9 S 19/95 -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 18.01.2001 - 8 GM 3131/00.S0.T -, NVwZ-RR 2001, 448), nachdem Sie auf eine entsprechende Mitteilung hin auch keine verfahrensbeendenden Erklärungen abgegeben haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 13 B 1065/10

    Verfahrensregelungen für die notwendige bundesweite Verteilung von Studienplätzen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10
    Inwieweit dadurch die von ihm vertretenen AntragstellerInnen, die eine außerkapazitäre Zulassung geltend machen, in eigenen Rechten verletzt sein sollen, legt der Antragstellervertreter nicht dar und ist auch sonst nicht ersichtlich (vgl. dazu in anderem Zusammenhang OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.08.2010 - 13 B 1065/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02

    Kapazitätseinbußen: befristete Stellen - Lehrdeputatsermäßigung; Schwundkorrektur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10
    Diese generelle Leitlinie hat der VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 u.a. -, WissR 2002, 184) gebilligt.
  • VG Sigmaringen, 03.11.2006 - NC 6 K 216/06

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren auf Zulassung zum

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10
    Er lässt jedoch außer Acht, dass die Kammer daran im Eilverfahren bereits seit ihren Beschlüssen vom 03.11.2006 - NC 6 K 216/06 u.a. - unter Verweis auf die Rechtsansicht des VGH Baden-Württemberg (Urteile vom 23.11.2005 - NC 9 S 142/05 u.a. -) nicht mehr festhält.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2007 - NC 9 S 105/06

    Außerachtlassung der klinisch-theoretischen Medizin für die Kapazitätsberechnung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - NC 9 S 1056/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an

  • BVerwG, 26.09.2006 - 6 B 18.06

    Anforderungen des aus Art. 12 Abs. 1 GG herzuleitenden Gebots der erschöpfenden

  • VG Sigmaringen, 06.11.2008 - NC 6 K 1500/08

    Aufnahmekapazität Studiengang Humanmedizin; Anteilquotenbildung; Inhalt der

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 45/02

    Studienplatzvergabe außerhalb der festgesetzten Kapazität - Vergabe im

  • VG Freiburg, 10.12.2020 - NC 9 K 3809/20
    Nach dieser Rechtsprechung kann schließlich eine Studienplatzklage überhaupt nur dann Erfolg haben, nämlich zu einer Verpflichtung der Beklagten zur Zulassung der Klägerin/des Klägers führen, wenn sich die rechnerische Ermittlung der Kapazität in der Kapazitätsberechnung nicht nur zu Lasten der Beklagten als fehlerhaft erweisen, sondern außerdem an derart massiven Fehlern leiden würde, dass deren Korrektur rechnerisch mindestens so viele zusätzliche "entdeckte" Studienplätze ergeben würde, dass damit die Zahl der durch die Übernahme der Überlast zusätzlich geschaffenen Studienplätze um mindestens einen Studienplatz übertroffen, also "überbrückt" würde (so die Kammerrechtsprechung unter anderem unter Verweis auf OVG NdS, B. v. 20.02.2013 - 2 NB 386/12 -, juris, Rn. 21 und OVG Bln.-Brdbg., B. v. 24.08.2009 - 5 NC 7.09 -, juris, Rn. 10 und VG Berlin, B. v. 22.03.2012 - 30 I 825.11 -, juris, unter Verweis auf OVG Bln.-Brdbg., B. v. 18.07.2011 - OVG 5 M 12.11 sowie VG Sigmaringen, B. v. 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10 -, juris).
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