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   VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03   

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VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03 (https://dejure.org/2005,24106)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.12.2005 - 8 K 1663/03 (https://dejure.org/2005,24106)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 8 K 1663/03 (https://dejure.org/2005,24106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Baugenehmigung deckt bei Beibehaltung der Identität des Vorhabens auch Instandhaltungsarbeiten mit geringfügiger Änderung der Bausubstanz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
    Für die Abgrenzung der wesentlichen Änderung wird regelmäßig entscheidend sein, ob die Änderungen die Standsicherheit der Anlage berühren, so dass die gesamte Anlage statisch nachgerechnet werden muss, oder wenn der Arbeitsaufwand seiner Quantität nach den eines Neubaues erreicht oder gar übersteigt bzw. wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21.03.2001 - 4 B 18/01 - BVerwG, Urteil vom 18.10.1974 - 4 C 75.71 -).

    Hieran fehlt es lediglich, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 18.10.1974 - 4 C 25.71 - Urteil vom 17.01.1986 - 4 C 80.82 - Beschluss vom 21.03.2001 - 4 B 18/01 -).

    Im Übrigen geht das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21.03.2001 (4 B 18/01) offenbar selbst davon aus, dass die zum aktiven einfachen Bestandsschutz entwickelten Grundsätze in den Urteilen vom 12.03.1998 bzw. 18.10.1974 weiterhin Geltung beanspruchen.

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
    Hieran fehlt es lediglich, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 18.10.1974 - 4 C 25.71 - Urteil vom 17.01.1986 - 4 C 80.82 - Beschluss vom 21.03.2001 - 4 B 18/01 -).

    Ausweislich der Urteilsgründe hat das Bundesverwaltungsgericht seine im Urteil vom 17.01.1986 (BVerwG, 4 C 80.82) dargestellte Rechtsprechung lediglich teilweise aufgegeben, soweit der so genannte überwirkende Bestandsschutz betroffen war.

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
    Die richterrechtlich entwickelten Grundsätze des einfachen aktiven Bestandsschutzes beanspruchen auch nach dem Urteil des BVerwG vom 12.03.1998 (Az 4 C 10/97) unveränderte Geltung.

    Das Gericht geht im Gegensatz zur Beklagten auch nicht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 12.03.1998 (4 C 10/97) die bisherige gefestigte Rechtsprechung zum so genannten einfachen aktiven Bestandsschutz aufgegeben hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1934/96

    Bauen im Außenbereich: sukzessive Erneuerung eines Gebäudes - Bestandsschutz oder

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
    Eine Abbruchsanordnung setzt mit Rücksicht auf den durch Art. 14 GG gewährleisteten Bestandsschutz voraus, dass eine bauliche Anlage nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrer Errichtung fortlaufend gegen materielle öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.1998 - 3 S 1934/96 - Urteil vom 16.06.2003, - 3 S 2436/02 - Urteil vom 02.10.2003 - 5 S 1692/02 -).

    Dieser Bestandsschutz ermöglicht dem Eigentümer auch eine sukzessive Erneuerung seines Gebäudes unter Austausch beschädigter Gebäudeteile, solange die Identität der Hauptsache gewahrt ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.1989 - 8 S 2765/89 - Urteil vom 17.09.1998 - 3 S 1934/96 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1987 - 8 S 3427/86

    Teilweiser Wiederaufbau eines beschädigten Gebäudes mit nachfolgender

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
    Sie umfassen daher alle Arbeiten, die dem Verfall einer Anlage entgegenwirken, ohne deren Identität zu verändern (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1987 - 8 S 3427/86 -).

    Instandhaltungsarbeiten sind bei bestehenden Gebäuden vom Bestandsschutz gedeckt, weil sie der Sicherung des durch Eigentumsausübung Geschaffenen dienen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1987 - 8 S 3427/86 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1988 - 3 S 2194/87

    Abrißverfügung - Duldung vergleichbarer Anlage

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
    Insbesondere darf eine Baurechtsbehörde nicht gleichzeitig oder nach Erlass einer Abbruchanordnung eine vergleichbare Anlage genehmigen oder dulden (vgl. grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.1988 - 3 S 2194/87 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.1996 - 8 S 2299/86 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.02.1996 - 8 S 3371/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1988 - 3 S 2835/87

    Baugenehmigung - geändertes Vorhaben; zur Eignung von Stellplätzen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
    Nur wenn in diesen Punkten eine erhebliche Abweichung zwischen genehmigtem und ausgeführtem Vorhaben vorliegt, handelt es sich um ein aliud, und entfällt die Schutzwirkung der Baugenehmigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.1988 - 3 S 2835/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 8 S 2765/89

    Abbruchsanordnung für Einfriedigung und Bestandsschutz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
    Dieser Bestandsschutz ermöglicht dem Eigentümer auch eine sukzessive Erneuerung seines Gebäudes unter Austausch beschädigter Gebäudeteile, solange die Identität der Hauptsache gewahrt ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.1989 - 8 S 2765/89 - Urteil vom 17.09.1998 - 3 S 1934/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95

    Gleichbehandlung/Willkürverbot bei Einschreiten gegen ungenehmigte bauliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
    Insbesondere darf eine Baurechtsbehörde nicht gleichzeitig oder nach Erlass einer Abbruchanordnung eine vergleichbare Anlage genehmigen oder dulden (vgl. grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.1988 - 3 S 2194/87 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.1996 - 8 S 2299/86 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.02.1996 - 8 S 3371/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1981 - 3 S 735/80

    Bauleitplanung; Veränderungssperre; Nutzungsarten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
    Diese als Reparaturen bezeichneten Maßnahmen können nur solche sein, welche den Bestand eines Gebäudes durch Beseitigung von Mängeln unter Wahrung seines bisherigen Nutzungszwecks unverändert erhalten (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.1981 - 3 S 735/80 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96

    Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens: Verletzung der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1994 - 3 S 1931/93

    Zur Werbeanlage iSd BauO BW § 2 Abs 8

  • BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

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