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   VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10   

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VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10 (https://dejure.org/2011,18500)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09.02.2011 - 6 K 1392/10 (https://dejure.org/2011,18500)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 6 K 1392/10 (https://dejure.org/2011,18500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Hundesteuer; kein Anspruch auf Ausdehnung einer gleichheitswidrigen Begünstigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begünstigung von Hundezüchtern bei der Staffelung der Hundesteuer für eine Haltung von mehreren Hunden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
    17 Ebenso wie es dem Bundesverfassungsgericht verwehrt ist, durch eine Ausdehnung einer gleichheitswidrig begünstigenden Regelung in die dem Gesetzgeber vorbehaltene Gestaltungsfreiheit bei mehreren denkbaren und verfassungsrechtlich gleichermaßen zulässigen Lösungen einzugreifen, darf auch ein erstinstanzliches Fachgericht bei einer Unvereinbarkeit von untergesetzlichen Normen mit dem Gleichbehandlungsgebot grundsätzlich - trotz der ihm insoweit zustehenden Kontroll- und Verwerfungskompetenz - die begehrte Begünstigung nicht zusprechen, es sei denn, allein die Ausdehnung der Begünstigung sei ausnahmsweise die allein verfassungsgemäße Alternative (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 -, BVerfGE 115, 81; BVerwG, Urteil vom 11.10.1996 - 3 C 29.96 -, BVerwGE 102, 113).

    Es wäre dem Normgeber zwar in einer solchen Situation unbenommen, die inzidente Feststellung der Verfassungswidrigkeit zum Anlass nehmen, die Norm zu korrigieren; angesichts der durch die inter-partes-Wirkung beschränkten Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Urteile und der möglicherweise unterschiedlichen Auffassung verschiedener Gerichte zur Frage der Verfassungswidrigkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm ist er dazu jedoch nicht gezwungen (so auch BVerwG, Urteil vom 11.10.1996 - 3 C 29.96 -, BVerwGE 102, 113).

    Es verhält sich eben nicht so, dass dem Normgeber nur eine einzige Möglichkeit zur Schaffung eines der Verfassung entsprechenden Rechtszustandes offen stünde, sodass der Verfassungsverstoß allein durch die Einbeziehung der übergangenen Vergleichsgruppe in die Begünstigung auszuräumen wäre (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11.10.1996 - 3 C 29.96 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
    17 Ebenso wie es dem Bundesverfassungsgericht verwehrt ist, durch eine Ausdehnung einer gleichheitswidrig begünstigenden Regelung in die dem Gesetzgeber vorbehaltene Gestaltungsfreiheit bei mehreren denkbaren und verfassungsrechtlich gleichermaßen zulässigen Lösungen einzugreifen, darf auch ein erstinstanzliches Fachgericht bei einer Unvereinbarkeit von untergesetzlichen Normen mit dem Gleichbehandlungsgebot grundsätzlich - trotz der ihm insoweit zustehenden Kontroll- und Verwerfungskompetenz - die begehrte Begünstigung nicht zusprechen, es sei denn, allein die Ausdehnung der Begünstigung sei ausnahmsweise die allein verfassungsgemäße Alternative (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 -, BVerfGE 115, 81; BVerwG, Urteil vom 11.10.1996 - 3 C 29.96 -, BVerwGE 102, 113).

    18 Dass die Verwaltungsgerichte trotz - hier: unterstellten - Vorliegens eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz grundsätzlich außer Stande sind, dem Rechtsschutzbegehren des Betroffenen durch eine Stattgabe im Anfechtungsprozess gegen einen belastenden Verwaltungsakt zu entsprechen, steht nicht im Widerspruch zum Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG (so zu einer Verpflichtungsklage: BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 -, BVerfGE 115, 81; zur oftmals schwierigen Abgrenzung zwischen Begünstigung und Belastung bei steuerlichen Regelungen: Kischel, in: Epping / Hillgruber, BeckOK GG, Ed. 8, Art. 3, Rn 65.2).

    Er kann den gerügten Gleichheitsverstoß im Wege einer gegen den Normgeber gerichteten Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO, gerichtet auf die Feststellung, dass er durch den gerügten untergesetzlichen Rechtssatz in subjektiven Rechten, nämlich dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG, verletzt ist und dass ein Anspruch auf Erlass bzw. Änderung der streitigen Rechtsnorm (Rechtverordnung oder Satzung) besteht (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 -, BVerfGE 115, 81; BVerwG, Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 13.01 -, NVwZ 2002, 1505).

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
    Er kann den gerügten Gleichheitsverstoß im Wege einer gegen den Normgeber gerichteten Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO, gerichtet auf die Feststellung, dass er durch den gerügten untergesetzlichen Rechtssatz in subjektiven Rechten, nämlich dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG, verletzt ist und dass ein Anspruch auf Erlass bzw. Änderung der streitigen Rechtsnorm (Rechtverordnung oder Satzung) besteht (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 -, BVerfGE 115, 81; BVerwG, Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 13.01 -, NVwZ 2002, 1505).

    Auf dieser Grundlage kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegenüber dem Normgeber grundsätzlich auch die Feststellung begehrt werden, dass das Recht auf Gleichbehandlung den Erlass oder die Änderung einer Rechtsverordnung bzw. Satzung gebiete (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 13.01 -, NVwZ 2002, 1505 m.w.N.; Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 4.89 -, NVwZ 1990, 162; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.07.2006 - 3 R 120/06 -).

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
    Alle Verfahren, in denen die für unvereinbar erklärte Norm entscheidungserheblich ist, sind so lange auszusetzen, bis der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung vorgenommen hat (BVerfG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 BvL 3/89 -, BVerfGE 84, 233; Beschluss vom 31.01.1996 - 2 BvL 39/93 -, BVerfGE 93, 386).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
    Auf dieser Grundlage kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegenüber dem Normgeber grundsätzlich auch die Feststellung begehrt werden, dass das Recht auf Gleichbehandlung den Erlass oder die Änderung einer Rechtsverordnung bzw. Satzung gebiete (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 13.01 -, NVwZ 2002, 1505 m.w.N.; Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 4.89 -, NVwZ 1990, 162; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.07.2006 - 3 R 120/06 -).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
    Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann es aber auch geboten sein, für eine Übergangszeit die Ausdehnung einer gleichheitswidrigen Begünstigungsnorm auf die benachteiligte Gruppe anzuordnen (vgl. dazu neben den bereits zitierten Entscheidungen auch BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 -, BVerfGE 124, 199).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
    16 Die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu seiner Nichtigerklärung (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BVerfG, Beschluss vom 17.04.2008 - 2 BvL 4/05 -, BVerfGE 121, 108 m.w.N.; Beschluss vom 08.10.1980 - 1 BvL 122/78 u.a. -, BVerfGE 55, 100; Osterloh, in: Sachs, GG, 5. Aufl., Art. 3, Rn 131).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1995 - 22 A 2104/94

    Erhebung von Hundesteuer; Zuchtzwecke; Zwinger; Einzelsteuer; Tierschutz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
    Eine Unwirksamkeit von § 7 der Satzung würde sich vielmehr auf die Vorschrift selbst beschränken, ein Regelungszusammenhang zwischen dieser Bestimmung und den der Veranlagung der Klägerin zugrunde liegenden Vorschriften, der die Annahme einer Gesamtnichtigkeit rechtfertigen könnte, besteht nicht; vielmehr ist davon auszugehen, dass die Beklagte den bei der Veranlagung der Klägerin zur Anwendung kommenden Teil der Satzung auch dann beschlossen hätte, wenn sie von der Unwirksamkeit des Zwingerprivilegs ausgegangen wäre (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.07.1995 - 22 A 2104/94 - Urteil vom 23.01.1997 - 22 A 2455/96 -).
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
    16 Die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu seiner Nichtigerklärung (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BVerfG, Beschluss vom 17.04.2008 - 2 BvL 4/05 -, BVerfGE 121, 108 m.w.N.; Beschluss vom 08.10.1980 - 1 BvL 122/78 u.a. -, BVerfGE 55, 100; Osterloh, in: Sachs, GG, 5. Aufl., Art. 3, Rn 131).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 3 R 120/06

    Schulabschlüsse an den Freien Waldorfschulen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
    Auf dieser Grundlage kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegenüber dem Normgeber grundsätzlich auch die Feststellung begehrt werden, dass das Recht auf Gleichbehandlung den Erlass oder die Änderung einer Rechtsverordnung bzw. Satzung gebiete (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 13.01 -, NVwZ 2002, 1505 m.w.N.; Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 4.89 -, NVwZ 1990, 162; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.07.2006 - 3 R 120/06 -).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89

    Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96

    Hundesteuer

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