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   VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04   

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https://dejure.org/2006,30605
VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04 (https://dejure.org/2006,30605)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11.05.2006 - 8 K 889/04 (https://dejure.org/2006,30605)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 8 K 889/04 (https://dejure.org/2006,30605)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verpflichtung, einen Gesellschaftsvertrag, städtebaulichen Vertrag und Vertrag zur Erschließung eines Baugebiets abzuschließen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gemeinde auf Beitritt eines Grundstückeigentümers zu einer Erschließungsgemeinschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgrund vorangegangener vertraglicher Verpflichtungen; Voraussetzungen der Qualifizierung eines Vertrages als ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1029 ZPO
    Schiedsvereinbarung: - Abgrenzung, Schiedsgutachten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04
    Gegenstand des Vertrages ist ein Sachverhalt, den die gesetzliche Ordnung öffentlich-rechtlich regelt; sein Zweck ist auf die Begründung eines Rechtsverhältnisses auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts gerichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1984 - 4 C 24/80 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt vertragliche Regelungen als rechtens gebilligt, die unter dem Ausdruck des "freiwilligen Umlegungsverfahrens" zusammengefasst werden (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.07.1984 - 4 C 24.80 - BVerwG, Beschluss vom 17.07.2001 - 4 B 24/01 -).

  • OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03

    Anforderungen an Einwendungen gegen ein Schiedsgutachten; Auslegung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04
    Liegt bei der gebotenen sachkundigen Prüfung die offenbare Unrichtigkeit des schiedsgutachterlichen Ergebnisses auf der Hand, so spielt es keine Rolle mehr, ob das Schiedsgutachten auch zu einem unbilligen Ergebnis gekommen ist (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03 -).

    Auch wenn bei der Prüfung der Frage der Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens primär auf das vom Gutachter gefundene Ergebnis abzustellen ist, können nach der neueren zivilgerichtlichen Rechtsprechung wesentliche Verfahrensfehler, etwa die Verletzung des rechtlichen Gehörs, eine mögliche Befangenheit des Schiedsgutachters oder schwerwiegende Begründungsmängel zur Unverbindlichkeit führen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 A 10974/05

    Nichtigkeit eines Vertrages über eine freiwillige Baulandumlegung wegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04
    Die Angemessenheit setzt nicht Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit von Leistung und Gegenleistung, sondern lediglich deren Ausgewogenheit voraus (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.10.2005 - 8 A 10974/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 9 A 3137/00

    Gebührenpflichtigkeit einer Standortbescheinigung für Mobilfunkanlagen;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04
    Dies sind neben den bei Vertragsabschluss offen zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien ggf. auch die einem der Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Partei von dem Vorhandensein bestimmter Umstände, die so erheblich sind, dass es ohne sie nicht zum Vertragsabschluss oder jedenfalls nicht zu einem Vertrag mit diesem Inhalt gekommen wäre (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.2003 - 9 A 3137/00 -).
  • BGH, 21.05.1975 - VIII ZR 161/73

    Klage eines Vermieters auf Zahlug eines höheren Mietzinses - Erhöhung des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04
    Für die Einstufung der Vereinbarung vom 26.08.2003 als materiell-rechtlichen Schiedsgutachtenvertrag spricht dabei bereits die von den Beteiligten selbst verwendete Formulierung, ferner die Auslegungsregel, wonach im Zweifel ein Schiedsgutachtenvertrag als weniger einschneidende Gestaltung gegenüber dem prozessrechtlichen echten Schiedsvertrag gewünscht ist (vgl. hierzu BGH NJW 1975, S. 1556) sowie - durchschlagend - der Verweis auf die Kontrollmöglichkeiten der staatlichen Gerichte bei offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB.
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