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   VG Sigmaringen, 12.06.2019 - 10 K 9022/17   

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https://dejure.org/2019,19044
VG Sigmaringen, 12.06.2019 - 10 K 9022/17 (https://dejure.org/2019,19044)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.06.2019 - 10 K 9022/17 (https://dejure.org/2019,19044)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 10 K 9022/17 (https://dejure.org/2019,19044)
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  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2019 - 10 K 9022/17
    Diese Rechtsunsicherheiten bestünden im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 (- 1 BvR 2961/14 -) noch verstärkt.

    Auch sei der Beitragsbescheid mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 (- 1 BvR 2961/14 -) rechtswidrig.

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2019 - 10 K 9022/17
    In vergleichbaren Altfällen habe die Beklagte im Hinblick auf die aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 (- 1 BvR 2457/08 -) resultierenden Rechtsunsicherheiten aus Gründen sachlicher Billigkeit auf eine Erhebung von Stundungszinsen verzichtet.

    Ausweislich der vom Kläger im Verwaltungsverfahren vorgelegten Sitzungsvorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Beklagten vom 13.05.2013 sowie des Schreibens der Beklagten vom 16.05.2013 bestanden im Nachgang an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 (- 1 BvR 2457/08 -) zur Belastungsvorhersehbarkeit von Kommunalabgaben auf Seiten der Beklagten Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf Wasserversorgungsbeitragsbescheide vom 06.11.2012.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1685/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Umfang der Überprüfung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2019 - 10 K 9022/17
    Ein noch offener Verfahrensausgang reicht danach im Hinblick auf die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehbarkeit von Abgabenbescheiden im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2015 - 2 S 1685/15 -, juris Rn. 13, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1997 - 3 B 1179/95

    Erlaß von Aussetzungszinsen; Heilung eines rechtswidrigen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2019 - 10 K 9022/17
    Eine unbillige Härte setzt voraus, dass dem Betroffenen durch die sofortige Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder kaum wiedergutzumachen sind, etwa wenn die Zahlung den Konkurs herbeiführt oder sonst zur Existenzvernichtung führen kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.07.1997 - 3 B 1179/95 -, juris Rn. 16).
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 140/84

    Beschwerde - Billigkeitsentscheidung - Zinsfestsetzung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2019 - 10 K 9022/17
    Es handelt sich um eine Ermessensvorschrift, bei der der Maßstab der Billigkeit Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens bestimmt (BFH, Urteil vom 20.11.1987 - VI R 140/84 -, juris Rn. 15).
  • VG Dresden, 24.01.2017 - 2 K 804/16
    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2019 - 10 K 9022/17
    Er ist der Ausgleich für den durch die spätere Zahlung entstehenden Nachteil der Beklagten durch das Verschieben des Fälligkeitstermins (vgl. VG Dresden, Urteil vom 24.01.2017 - 2 K 804/16 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2019 - 10 K 9022/17
    Denn bei Entscheidungen mit Ermessensspielraum kommt es, auch bei Verpflichtungsklagen, auf den Zeitpunkt der Ermessensausübung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 C 45/03 -, juris Rn. 17, 18).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 9 C 2.17

    Straßenbaubeitrag in Hessen rechtmäßig

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2019 - 10 K 9022/17
    Sachliche Unbilligkeitsgründe im Sinne von § 234 Abs. 2 AO sind grundstücksbezogene Gründe, d.h. solche mit Bezug auf die Vorteilslage (BVerwG, Urteil vom 21.06.2018 - 9 C 2/17 -, juris Rn. 27, 28).
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