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   VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15   

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VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15 (https://dejure.org/2016,30040)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13.09.2016 - 3 K 5322/15 (https://dejure.org/2016,30040)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13. September 2016 - 3 K 5322/15 (https://dejure.org/2016,30040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Gründe; familiäre Lebensgemeinschaft; Erziehung Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Prüfungskompetenz der Ausländerbehörde im Verfahren der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 6 GG vom 23.09.2016, Art 8 MRK vom 23.09.2016, § 30 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992 vom 23.09.2016, § 30 Abs 3 Nr 2 AsylVfG 1992 vom 23.09.2016, § 10 Abs 3 S 1 AufenthG 2004 vom 23.09.2016
    Aufenthaltserlaubnis nach Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet - Titelerteilungssperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Aachen, 24.02.2016 - 8 K 247/14

    Vaterschaftsanerkennung; Vaterschaftsanfechtung; Rechtsmissbrauch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15
    Der Ausländerbehörde obliegt im Verfahren der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Prüfung, ob das Bundesamt einen Asylantrag gemäß § 30 Abs. 3 Nrn. 1 bis 6 AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat und deshalb die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eingreift; in einem Zweifelsfall, in dem die Auslegung des Bescheids dies nicht eindeutig ergibt, tritt die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nicht ein (Im Anschluss an VG Aachen, Urteil vom 24.02.2016 - 8 K 247/14 -).

    Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolgen der Titelerteilungssperre bewusst an den formalen Offensichtlichkeitsausspruch des Bundesamts in dem Ablehnungsbescheid geknüpft und nicht, wie ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, materiell-rechtlich an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 AsylG, was zu einer Inzidenzprüfung dieser Voraussetzungen durch die Ausländerbehörde geführt hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 C 30.08 - BVerwGE 134, 355; VG Aachen, Urteil vom 24.02.2016 - 8 K 247/14 - juris).

    Ein Ausweisungsinteresse im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erst dann zu bejahen, wenn auch eine Ausweisung im konkreten Fall zulässig wäre, also als Ergebnis der in § 53 Abs. 1 AufenthG vorgesehenen Abwägung die Ausweisung verfügt werden dürfte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2015 - 11 S 1500/15 - juris; VG Aachen, Urteil vom 24.02.2016 - 8 K 247/14 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2015 - 11 S 1500/15

    Versagung eines Aufenthaltstitels - entgegenstehendes Ausweisungsinteresse

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15
    Ein Ausweisungsinteresse im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erst dann zu bejahen, wenn auch eine Ausweisung im konkreten Fall zulässig wäre, also als Ergebnis der in § 53 Abs. 1 AufenthG vorgesehenen Abwägung die Ausweisung verfügt werden dürfte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2015 - 11 S 1500/15 - juris; VG Aachen, Urteil vom 24.02.2016 - 8 K 247/14 - juris).

    Entsprechendes gilt für die Bejahung des Ausweisungsinteresses (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2015 - 11 S 1500/15 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15
    Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolgen der Titelerteilungssperre bewusst an den formalen Offensichtlichkeitsausspruch des Bundesamts in dem Ablehnungsbescheid geknüpft und nicht, wie ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, materiell-rechtlich an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 AsylG, was zu einer Inzidenzprüfung dieser Voraussetzungen durch die Ausländerbehörde geführt hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 C 30.08 - BVerwGE 134, 355; VG Aachen, Urteil vom 24.02.2016 - 8 K 247/14 - juris).

    34 Etwas anderes folgt ferner nicht daraus, dass die Ausländerbehörde an das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamts gebunden ist und nach der Entscheidung des Gesetzgebers gerade keine inhaltliche Überprüfung des Bescheids vornehmen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 C 30.08 - a.a.O.).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15
    Von einer familiären Gemeinschaft ist auch im Falle eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils mit seinem deutschen Kind, der dem auch sonst Üblichen entspricht, auszugehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris).

    Jedoch verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris RdNr. 26).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15
    Denn § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG beinhaltet keinen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG erforderlichen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, bei dem alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.12.2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382; und vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 - NVwZ 2015, 458).

    Es genügt auch nicht, dass dem Ausländer im Ermessenswege eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann und das behördliche Ermessen im Einzelfall zugunsten des Ausländers "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15
    Denn § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG beinhaltet keinen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG erforderlichen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, bei dem alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.12.2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382; und vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 - NVwZ 2015, 458).

    Zwar vermittelt die Sollvorschrift des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG keinen strikten Rechtsanspruch im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15
    Allerdings sind an die Ausweisung allein aus generalpräventiven Gründen besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2012 - 11 S 1470/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15
    Allerdings sind an die Ausweisung allein aus generalpräventiven Gründen besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2012 - 11 S 1470/11 - juris).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 253/94

    Entführung wider Willen - Strafantrag - Strafschärfung - Vergewaltigung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15
    Ein fehlender Strafantrag beseitigt jedoch nicht die Strafbarkeit des Tuns, sondern stellt lediglich ein Verfolgungshindernis dar (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.1994 - 2 StR 253/94 - BGHR StGB § 46 Nr. 2 Tatumstände 12).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2016 - 3 K 5322/15
    Dies setzt eine umfassende grund- bzw. menschenrechtliche Prüfung voraus, in die alle relevanten Umstände des Einzelfalls einzustellen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.06.2013 - 10 C 16.12 - NVwZ 2013, 1493; und vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

  • OVG Hamburg, 02.07.2007 - 4 Bf 290/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet,

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

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