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   VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16   

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VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16 (https://dejure.org/2016,50157)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13.12.2016 - A 4 K 2750/16 (https://dejure.org/2016,50157)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - A 4 K 2750/16 (https://dejure.org/2016,50157)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16
    Ergibt sich, dass diese Hypothese, die Aussage sei weder wahr noch falsch, nicht zutreffen kann, bspw. weil sich die Aussage durch genügend Qualitätsmerkmale auszeichnet, die den Schluss rechtfertigen, dass sie der Wahrheit entspricht, d.h. die "Nullhypothese" mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, so wird sie verworfen, und es gilt die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage handelt (BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 -, NJW 2006, 3506; VG Meiningen, Beschluss vom 08.12.2011 - 6 D 60012/11 Me -, juris).

    Demnach ist in einem ersten Schritt von der Hypothese auszugehen, dass Aussagen über Erlebtes und Nicht-Erlebtes sich in ihrer Qualität unterscheiden (sog. "Undeutsch-Hypothese", vgl. zum Ganzen Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., 2014, Rn. 283 ff.), sodass die Aussage zunächst inhaltsorientiert und sodann merkmalsorientiert dahingehend überprüft werden kann, ob sie Merkmale bzw. Anzeichen enthält, die für ihre Glaubhaftigkeit sprechen (OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 -, NJW 2006, 3506).

    Als ein sog. strukturelles Glaubhaftigkeitsmerkmal kommt eine inhaltliche Widerspruchsfreiheit der Angaben - beispielsweise im Vergleich zu früheren Angaben - hinsichtlich des Kerngeschehens in Betracht (OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 -, NJW 2006, 3506 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, 182).

    Zwar ist der Begriff des "Kerngeschehens" einzelfallbezogen hinsichtlich der für den Berichtenden subjektiv zentrale Bedeutung einnehmenden Aspekte individuell und ggf. neu zu bestimmen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 -, NJW 2006, 3506 ).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16
    Dabei ist zunächst zu unterstellen, dass die Aussage weder wahr noch falsch ist; es sind auf Grundlage eines Glaubhaftigkeitswerts von Null weitere Hypothesen zu bilden, was von ausschlaggebender Bedeutung für die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung ist (sog. "Nullhypothese", vgl. hierzu m.w.N. BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; zu deren Anwendbarkeit außerhalb des Strafprozesses LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; zu deren Bedeutung für die richterliche Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 27.03.2003 - 1 StR 524/02 -, NStZ-RR 2003, 206 ).

    Ergibt sich, dass diese Hypothese, die Aussage sei weder wahr noch falsch, nicht zutreffen kann, bspw. weil sich die Aussage durch genügend Qualitätsmerkmale auszeichnet, die den Schluss rechtfertigen, dass sie der Wahrheit entspricht, d.h. die "Nullhypothese" mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, so wird sie verworfen, und es gilt die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage handelt (BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 -, NJW 2006, 3506; VG Meiningen, Beschluss vom 08.12.2011 - 6 D 60012/11 Me -, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VG 584/11

    Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16
    Dabei ist zunächst zu unterstellen, dass die Aussage weder wahr noch falsch ist; es sind auf Grundlage eines Glaubhaftigkeitswerts von Null weitere Hypothesen zu bilden, was von ausschlaggebender Bedeutung für die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung ist (sog. "Nullhypothese", vgl. hierzu m.w.N. BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; zu deren Anwendbarkeit außerhalb des Strafprozesses LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; zu deren Bedeutung für die richterliche Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 27.03.2003 - 1 StR 524/02 -, NStZ-RR 2003, 206 ).

    Als solche sog. "Realitäts-"oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen" kommen insbesondere ein Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen in Betracht (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., 2014, Rn. 370 ff. und 409 ff.).

  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16
    Dabei ist zunächst zu unterstellen, dass die Aussage weder wahr noch falsch ist; es sind auf Grundlage eines Glaubhaftigkeitswerts von Null weitere Hypothesen zu bilden, was von ausschlaggebender Bedeutung für die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung ist (sog. "Nullhypothese", vgl. hierzu m.w.N. BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; zu deren Anwendbarkeit außerhalb des Strafprozesses LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; zu deren Bedeutung für die richterliche Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 27.03.2003 - 1 StR 524/02 -, NStZ-RR 2003, 206 ).

    Als solche sog. "Realitäts-"oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen" kommen insbesondere ein Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen in Betracht (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., 2014, Rn. 370 ff. und 409 ff.).

  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16
    Als solche sog. "Realitäts-"oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen" kommen insbesondere ein Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen in Betracht (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., 2014, Rn. 370 ff. und 409 ff.).

    Als ein sog. strukturelles Glaubhaftigkeitsmerkmal kommt eine inhaltliche Widerspruchsfreiheit der Angaben - beispielsweise im Vergleich zu früheren Angaben - hinsichtlich des Kerngeschehens in Betracht (OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 -, NJW 2006, 3506 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, 182).

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16
    Soweit der Rechtsstreit hinsichtlich des Klägers zu 4) übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, ist das Verfahren analog § 92 Abs. 2 VwGO einzustellen (BVerwG, Urteil vom 29.11.1988 - 1 C 75.86 -, NVwZ 1989, 765 ).

    Im Übrigen wäre dies als Veränderung hinsichtlich eines Bruchteils des Kostenanteils von ¼ als geringfügig im Sinne des § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO anzusehen; besondere Billigkeitsgründe sind nicht ersichtlich, da bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hätte erkennen können und wohl auch erkennen müssen, dass es sich beim Asylantrag des Klägers zu 4) nicht um einen Asylfolge-, sondern einen Asylerstantrag gehandelt haben dürfte (vgl. zur Geringfügigkeit eines Kostenteils BVerwG, Urteil vom 29.11.1988 - 1 C 75.86 -, NVwZ 1989, 765 ; HessVGH, Beschluss vom 03.02.1987 - Ga 42 G 7654/84 T -, DVBl. 956; siehe zu § 34a BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 10.02.1987 - 2 BvR 397/82 u.a. -, NJW 1987, 2571).

  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16
    Kein anderer Maßstab kann für die Angaben der Kläger zu 1) und 2) gelten, da im Asylverfahren hinsichtlich des Flucht- oder Verfolgungsschicksals des Asylsuchenden regelmäßig als einziges Erkenntnismittel die Angaben des oder der Asylsuchenden als "Zeuge in eigener Sache" in Betracht kommen, so gesteigerte Bedeutung erfahren (BVerwG, Beschluss vom 10.05.2002 - 1 B 392.01 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259; Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32) und damit auf ihre Glaubhaftigkeit hin zu überprüfen und zu würdigen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16
    Insbesondere ist das Gericht nicht gehalten, "ins Blaue hinein" ohne tatsächliche Anhaltspunkte nach möglichen Ansätzen ohne auch nur eine ansatzweise Tatsachengrundlage zu suchen, um diesen nachzugehen (vgl. zur sog. "Ausforschung" durch das Gericht bspw. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 5 B 196.07 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 362; Beschluss vom 05.10.1990 - 4 B 249.89 -, Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6; Beschluss vom 29.03.1995 - 11 B 21.95 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266; vgl. zuletzt auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2016 - 5 S 1443/14 -, juris).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 47.12

    Anwendbarkeit; Anwendungsbereich; auslaufendes Recht; ausgelaufenes Recht;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16
    Diese findet ihre Grenze in den Denkgesetzen, dem Willkürverbot und in dem Gebot der vollständigen Würdigung des gesamten Prozessstoffs (BVerwG, Beschluss vom 17.10.2012 - 8 B 47/12 -, NVwZ-RR 2013, 97 ).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16
    Das erkennende Gericht muss demnach alle geeigneten Erkenntnismittel nutzen, wobei eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht regelmäßig dann nicht vorliegt, wenn das Gericht den nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und die - wie hier zumindest im vorbereitenden Verfahren - sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten keine Beweisanträge gestellt oder im vorbereitenden Verfahren angekündigt haben (BVerwG, Urteil vom 27.07.1983 - 9 C 541.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluss vom 10.10.2013 - 10 B 19.13 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 67).
  • BVerwG, 21.01.2014 - 10 B 3.14

    Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung; schwere nichtpolitische Straftat; Prüfung

  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

  • BVerwG, 15.02.2008 - 5 B 196.07

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 397/82

    Auslagenerstattung - Billigkeit - Anwendungsfragen - Verfahren vor dem

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

  • BVerwG, 14.06.1985 - 6 C 33.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unvollständige Berücksichtigung des

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1994 - 6 S 1591/92

    Sozialhilfe: Bekleidungsbedarf - Gebrauchtkleidung aus einem Kleiderlager

  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 11 S 1857/15

    Befristung des Einreise-, Aufenthalts- und Erteilungsverbots bleibt gebundene

  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

  • VG Meiningen, 08.12.2011 - 6 D 60012/11

    Zumessung einer Disziplinarmaßnahme bei sexueller Belästigung einer Sekretärin in

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70

    Ermittlung eines Schadens im Verwaltungsprozess und revisionrechtliche

  • VG Aachen, 16.10.2014 - 1 K 1201/14

    Albanien; Homosexualität

  • VG Berlin, 09.12.2014 - 7 L 603.14

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13

    Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer

  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

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