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VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 2 K 2316/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur Zustimmung zur Errichtung von oberirdischen Telekommunikationsleitungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 2006, 667
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
Status; Inlineskater; Inline-Skater; Ähnliches Fortbewegungsmittel; Rollschuhe; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 2 K 2316/03
Ein gefährdungsfreier Begegnungsverkehr mit und zwischen Inlineskatern ist auf den Gehwegen im Baugebiet sowieso nicht möglich, weil ein erwachsener Inlineskater bei normaler Fahrweise schon eine Spurbreite von 1, 30 m hat und damit praktisch den ganzen Gehweg alleine benötigt (vgl. dazu BGH, Urteil v. 19.03.2002, IV ZR 333/00, NJW 2002, 1955; OLG Oldenburg, Urteil v. 15.08.2000, 9 U 71/99, NJW 2000, 3793, 3794; Vieweg, NZV 1998, 1, 3). - BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00
Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr
Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 2 K 2316/03
Ein gefährdungsfreier Begegnungsverkehr mit und zwischen Inlineskatern ist auf den Gehwegen im Baugebiet sowieso nicht möglich, weil ein erwachsener Inlineskater bei normaler Fahrweise schon eine Spurbreite von 1, 30 m hat und damit praktisch den ganzen Gehweg alleine benötigt (vgl. dazu BGH, Urteil v. 19.03.2002, IV ZR 333/00, NJW 2002, 1955; OLG Oldenburg, Urteil v. 15.08.2000, 9 U 71/99, NJW 2000, 3793, 3794; Vieweg, NZV 1998, 1, 3).
- VG Bayreuth, 19.06.2013 - B 4 K 12.326
Versagung der Zustimmung nach § 68 Abs. 3 TKG; fehlerhafte Abwägung
Es handelt sich um einen Gestaltungsspielraum, der einer gerichtlichen Überprüfung nach den Kriterien der sog. Abwägungsfehlerlehre zugänglich ist (vgl. VG Sigmaringen vom 14.07.2005 - 2 K 2316/03 - juris). - VG Darmstadt, 15.10.2008 - 2 E 1018/07
Errichtung von Telefonverteilerkästen im Bereich öffentlicher Gehwege
Soweit das VG Sigmaringen in seinem Urteil vom 14.07.2005 - 2 K 2316/03 (BauR 2006, 667 - 671), ausführt, die Zustimmung des Trägers der Wegebaulast zur Errichtung oberirdischer Telekommunikationslinien nach § 68 Abs. 3 Satz 2 TKG sei eine gestaltende Abwägungsentscheidung, die einer gerichtlichen Überprüfung nach den Kriterien der sog. "Abwägungsfehlerlehre" zugänglich sei und dass bei der Entscheidung über die Zustimmung als städtebaulicher Belang zu berücksichtigen sei, ob eine oberirdische Verkabelung mit der baulichen Nutzung harmoniere, kann dahinstehen, ob diesen Ausführungen vollumfänglich zu folgen ist.