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   VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14   

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VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14 (https://dejure.org/2014,36960)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14.07.2014 - A 1 K 254/14 (https://dejure.org/2014,36960)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - A 1 K 254/14 (https://dejure.org/2014,36960)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Düsseldorf, 28.05.2014 - 13 L 172/14

    Dublin ; Ungarn ; Inhaftierungspraxis ; Dublin-Rückkehrer; Rechtsschutz ;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14
    Die Frage systemischer Mängel des ungarischen Asylverfahrens sowie der Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge und der damit verbundene Aufklärungsbedarf besteht im Hinblick auf die in Ungarn zum 01.07.2013 eingeführte Asylhaft (vgl. dazu VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 13 L 172/14.A -, juris).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in dem zuständigen Mitgliedstaat sind insoweit die regelmäßigen und übereinstimmenden Berichte von internationalen Nichtregierungsorganisationen, Berichte der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems und Berichte des UNHCR zur Lage von Flüchtlingen und Migranten vor Ort, welchen bei der Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Asylsystems in dem nach der Dublin II-VO zuständigen Mitgliedstaat besondere Relevanz zukommt (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2014 - 13 L 172/14.A -, juris unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und EuGH, Urteil vom 30.05.2013 - C-528/11-, juris, Rn 44).

    Das VG Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 28.05.2014 a.a.O.) gelangt auf der Grundlage einer von ihm eingeholten Auskunft des UNHCR vom 09.05.2014 zur Rechtsanwendungspraxis in Ungarn bezüglich der neuen Haftgründe sowie aufgrund der Angaben in dem aktuell veröffentlichten aida-Länderbericht (aida, Asylum Information Database, National Country Report Hungary, Stand: 30.04.2014) zu dem Schluss, dass ernst zu nehmende, hinsichtlich der Schwere und Offensichtlichkeit aber noch weiter aufklärungsbedürftige Anhaltspunkte für eine mit Artikel 3 EMRK bzw. Artikel 4 GrCh nicht in Einklang stehende Inhaftierungspraxis Ungarns bestehen.

    Nach seinen Ausführungen (Beschluss vom 28.05.2014 a.a.O.) ließen sich zur Inhaftierungspraxis Ungarns folgende Feststellungen treffen:.

    Die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer solchen Behandlung von Asylbewerbern - nicht zuletzt angesichts von Inhaftierungszeiten, die im Durchschnitt mehrere Monate betragen - rechtfertigt es, die aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung bis zu einer Klärung im Hauptsacheverfahren auszusetzen (so auch VG München, Beschluss vom 26. Juni 2014 - M 24 S 14.50325 -, juris unter Hinweis auf VG Düsseldorf B. v. 28. Mai 2014 - 13 L 172/14.A - a.a.O.; VG Oldenburg B. v. 18.6.2014 - 12 B 1238/14 - juris Rn. 38).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14
    Diese sind erheblich, wenn sie ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Asylbewerber tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.12.2013 - C-394/12 -, Rn. 60 und Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 -, Leitsatz 3).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in dem zuständigen Mitgliedstaat sind insoweit die regelmäßigen und übereinstimmenden Berichte von internationalen Nichtregierungsorganisationen, Berichte der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems und Berichte des UNHCR zur Lage von Flüchtlingen und Migranten vor Ort, welchen bei der Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Asylsystems in dem nach der Dublin II-VO zuständigen Mitgliedstaat besondere Relevanz zukommt (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2014 - 13 L 172/14.A -, juris unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und EuGH, Urteil vom 30.05.2013 - C-528/11-, juris, Rn 44).

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14
    Diese sind erheblich, wenn sie ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Asylbewerber tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.12.2013 - C-394/12 -, Rn. 60 und Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 -, Leitsatz 3).

    Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits nach Inkrafttreten der ungarischen Asylrechtsänderungen zum 01.07.2013 für Ungarn systemische Mängel verneint (vgl. VG München, Beschluss vom 26.06.2014 - M 24 S 14.50325 -, juris und Hinweis auf EuGH, Große Kammer, Urt. v. 10.12.2013 - C-394/12 - Rn. 60 und 61, NVwZ 2014, 208).

  • VG München, 26.06.2014 - M 24 S 14.50325

    Dublin-III-Verfahren (Ungarn)

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14
    Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits nach Inkrafttreten der ungarischen Asylrechtsänderungen zum 01.07.2013 für Ungarn systemische Mängel verneint (vgl. VG München, Beschluss vom 26.06.2014 - M 24 S 14.50325 -, juris und Hinweis auf EuGH, Große Kammer, Urt. v. 10.12.2013 - C-394/12 - Rn. 60 und 61, NVwZ 2014, 208).

    Die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer solchen Behandlung von Asylbewerbern - nicht zuletzt angesichts von Inhaftierungszeiten, die im Durchschnitt mehrere Monate betragen - rechtfertigt es, die aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung bis zu einer Klärung im Hauptsacheverfahren auszusetzen (so auch VG München, Beschluss vom 26. Juni 2014 - M 24 S 14.50325 -, juris unter Hinweis auf VG Düsseldorf B. v. 28. Mai 2014 - 13 L 172/14.A - a.a.O.; VG Oldenburg B. v. 18.6.2014 - 12 B 1238/14 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14
    Das heißt, eine Überstellung an den nach der Dublin II-VO zuständigen Mitgliedstaat scheidet aus, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat aufgrund größerer Funktionsstörungen regelhaft so defizitär sind, dass anzunehmen ist, dass dort auch dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, Juris, Rn. 9).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in dem zuständigen Mitgliedstaat sind insoweit die regelmäßigen und übereinstimmenden Berichte von internationalen Nichtregierungsorganisationen, Berichte der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems und Berichte des UNHCR zur Lage von Flüchtlingen und Migranten vor Ort, welchen bei der Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Asylsystems in dem nach der Dublin II-VO zuständigen Mitgliedstaat besondere Relevanz zukommt (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2014 - 13 L 172/14.A -, juris unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und EuGH, Urteil vom 30.05.2013 - C-528/11-, juris, Rn 44).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10656/13

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14
    Systemische Mängel sind solche, die entweder bereits im System selbst angelegt sind und von denen Asylbewerber oder bestimmte Gruppen von Asylbewerbern deshalb nicht zufällig und im Einzelfall, sondern vorhersehbar betroffen sind, oder aber tatsächliche Umstände, die dazu führen, dass ein in der Theorie nicht zu beanstandendes Aufnahmesystem faktisch in weiten Teilen funktionsunfähig wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.02.2014 - 10 A 10656/13 -, Juris, Rn. 46).
  • VG Oldenburg, 18.06.2014 - 12 B 1238/14

    Systemische Mängel; Überstellung; Ungarn

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14
    Die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer solchen Behandlung von Asylbewerbern - nicht zuletzt angesichts von Inhaftierungszeiten, die im Durchschnitt mehrere Monate betragen - rechtfertigt es, die aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung bis zu einer Klärung im Hauptsacheverfahren auszusetzen (so auch VG München, Beschluss vom 26. Juni 2014 - M 24 S 14.50325 -, juris unter Hinweis auf VG Düsseldorf B. v. 28. Mai 2014 - 13 L 172/14.A - a.a.O.; VG Oldenburg B. v. 18.6.2014 - 12 B 1238/14 - juris Rn. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14
    Hat der Asylbewerber im zuständigen "Dublin-Staat" bereits eine relevante Schlechtbehandlung erfahren, führt dies nicht zu einer Absenkung des Maßstabs für die Prüfung der Frage, ob er bei einer Überstellung in diesen Staat von systemischen Mängeln betroffen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2014 - A 11 S 1721/13 -, Juris, Rn. 42).
  • VG Magdeburg, 17.03.2023 - 6 B 123/23

    Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien

    Deshalb ist wegen der mit der Abschiebung verbundenen (relativen) Unabänderbarkeit bereits dann das Aussetzungsinteresse höher als das nur zeitweilige Absehen von der Abschiebung zu bewerten, wenn infolge derselben eine Verletzung von Grundrechten nach der EU-Grundrechte- Charta nicht ausgeschlossen werden kann (so auch VG Sigmaringen, Beschl. v. 14.07.2014 - A 1 K 254/14 -, n. v.).
  • VG Magdeburg, 10.10.2017 - 9 B 483/17

    Dublin-III-Verfahren; Einstweiliger Antrag gegen Überstellung einer syrischen

    Deshalb ist wegen der mit der Abschiebung verbundenen (relativen) Unabänderbarkeit bereits dann das Aussetzungsinteresse höher als das nur zeitweilige Absehen von der Abschiebung zu bewerten, wenn infolge derselben eine Verletzung von Grundrechten nach der EU-Grundrechte-Charta nicht ausgeschlossen werden kann (so auch VG Sigmaringen, Beschl. v. 14.07.2014 - A 1 K 254/14 -, n. v.).
  • VG Magdeburg, 02.05.2017 - 9 B 94/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung mit Zielstaat Bulgarien;

    Wegen der mit der Abschiebung verbundenen (relativen) Unabänderbarkeit ist danach bereits dann das Aussetzungsinteresse höher als das nur zeitweilige Absehen von der Abschiebung zu bewerten, wenn infolge derselben eine Verletzung von Grundrechten nach der EU-Grundrechte-Charta nicht ausgeschlossen werden kann (so auch VG Siegmaringen, Beschl. v. 14.07.2014 - A 1 K 254/14 -, n. v.).
  • VG Magdeburg, 14.04.2015 - 9 B 147/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Deshalb ist wegen der mit der Abschiebung verbundenen (relativen) Unabänderbarkeit bereits dann das Aussetzungsinteresse höher als das nur zeitweilige Absehen von der Abschiebung zu bewerten, wenn infolge derselben eine Verletzung von Grundrechten nach der EU-Grundrechte-Charta nicht ausgeschlossen werden kann (so auch VG Siegmaringen, B. v. 14.07.2014, A 1 K 254/14).
  • VG Magdeburg, 11.12.2014 - 9 B 449/14

    Rückführung nach Ungarn zur Durchführung des Asylverfahrens; Einreise über einen

    Deshalb ist wegen der mit der Abschiebung verbundenen (relativen) Unabänderbarkeit bereits dann das Aussetzungsinteresse höher als das nur zeitweilige Absehen von der Abschiebung zu bewerten, wenn infolge derselben eine Verletzung von Grundrechten nach der EU-Grundrechte-Charta nicht ausgeschlossen werden kann (so auch VG Siegmaringen, B. v. 14.07.2014, A 1 K 254/14).
  • VG Magdeburg, 24.02.2015 - 9 B 144/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Deshalb ist wegen der mit der Abschiebung verbundenen (relativen) Unabänderbarkeit bereits dann das Aussetzungsinteresse höher als das nur zeitweilige Absehen von der Abschiebung zu bewerten, wenn infolge derselben eine Verletzung von Grundrechten nach der EU-Grundrechte-Charta nicht ausgeschlossen werden kann (so auch VG Siegmaringen, B. v. 14.07.2014, A 1 K 254/14).
  • VG Magdeburg, 23.06.2015 - 9 B 125/15

    Abschiebung nach Bulgarien

    Deshalb ist wegen der mit der Abschiebung verbundenen (relativen) Unabänderbarkeit bereits dann das Aussetzungsinteresse höher als das nur zeitweilige Absehen von der Abschiebung zu bewerten, wenn infolge derselben eine Verletzung von Grundrechten nach der EU-Grundrechte-Charta nicht ausgeschlossen werden kann (so auch VG Siegmaringen, B. v. 14.07.2014, A 1 K 254/14).
  • VG Stuttgart, 10.02.2015 - A 13 K 444/15

    Auswirkungen der Asylhaftpraxis ungarischer Behörden auf Abschiebungsanordnungen

    Diese Inhaftierungspraxis der ungarischen Behörden wird von einem Teil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung als willkürlich und im Falle von syrischen Staatsangehörigen, die ihr Heimatland regelmäßig aus berechtigter Angst um ihr Leben verlassen haben und die deshalb derzeit - nicht nur in Deutschland sondern auch in Ungarn - einen Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft haben, zudem als unverhältnismäßig eingestuft und als Verstoß gegen Art. 6 GRCh gewertet (so z.B. VG Sigmaringen, Beschl. v. 14.07.2014 - A 1 K 254/14 - VG Düsseldorf, Urt . v. 02.09.2014 - 6 L 1235/14 - VG München, Beschl. v. 31.10.2014 - M 16 S 14.50535; VG Köln, Beschl. v. 19.12.2014 - 20 L 2345/14 A - VG Berlin, Beschl. v. 15.01.2015 - 23 L 899.14 A, alle in juris).
  • VG Magdeburg, 14.04.2015 - 9 B 234/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Deshalb ist wegen der mit der Abschiebung verbundenen (relativen) Unabänderbarkeit bereits dann das Aussetzungsinteresse höher als das nur zeitweilige Absehen von der Abschiebung zu bewerten, wenn infolge derselben eine Verletzung von Grundrechten nach der EU-Grundrechte-Charta nicht ausgeschlossen werden kann (so auch VG Siegmaringen, B. v. 14.07.2014, A 1 K 254/14).
  • VG Magdeburg, 04.12.2014 - 9 B 438/14

    Abschiebung anerkannter Flüchtling nach Bulgarien; systemische Mängel

    Deshalb ist wegen der mit der Abschiebung verbundenen (relativen) Unabänderbarkeit bereits dann das Aussetzungsinteresse höher als das nur zeitweilige Absehen von der Abschiebung zu bewerten, wenn infolge derselben eine Verletzung von Grundrechten nach der EU-Grundrechte-Charta nicht ausgeschlossen werden kann (so auch VG Siegmaringen, Beschluss vom 14.07.2014, A 1 K 254/14).
  • VG Magdeburg, 19.06.2015 - 9 B 344/15

    Asylrecht; Dublin; Bulgarien

  • VG Würzburg, 02.03.2015 - W 2 S 14.50197

    Einstweiliger Rechtsschutz; syrische Staatsangehörige; subsidiärer Schutzstatus

  • VG Magdeburg, 03.12.2014 - 9 B 400/14

    Abschiebung eines in Bulgarien anerkannten Flüchtlings

  • VG Gera, 08.12.2016 - 4 E 20774/16
  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 9 B 514/15

    Rückführung in die Niederlande zur Durchführung des Asylverfahrens; systemische

  • VG Magdeburg, 02.06.2015 - 9 B 455/15

    Abschiebungsschutz hinsichtlich der Abschiebung nach Ungarn im einstweiligen

  • VG Magdeburg, 19.02.2015 - 9 B 67/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Gelsenkirchen, 02.10.2014 - 10a L 1415/14

    Dublinverfahren, Selbsteintritt, Ungarn, systemische Mängel, Inhaftierung,

  • VG Gera, 08.04.2019 - 4 E 593/19
  • VG Magdeburg, 14.04.2015 - 9 B 164/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14

    Systemische Mängel im Asylsystem Ungarns

  • VG Magdeburg, 03.12.2014 - 9 B 402/14

    Abschiebung eines im Mitgliedstaat anerkannten Flüchtlings nach Bulgarien;

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