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   VG Sigmaringen, 14.11.2017 - 6 K 456/15   

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https://dejure.org/2017,68447
VG Sigmaringen, 14.11.2017 - 6 K 456/15 (https://dejure.org/2017,68447)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14.11.2017 - 6 K 456/15 (https://dejure.org/2017,68447)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14. November 2017 - 6 K 456/15 (https://dejure.org/2017,68447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer
  • vdai.de PDF

    Zur Binnendifferenzierung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO in einem Gewerbegebiet (hier: Konzentration von Spielhallen [als Unterart der Vergnügungsstätten] auf einen Teil des Plangebietes).

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 14 GG, § 8 BauNVO, § 1 Abs 5 BauNVO
    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle mit einer Größe von 143 m² in einem Gewerbegebiet; Nutzungsänderung eines Autosalons in eine Spielhalle; maßgeblicher Zeitpunkt; Fortsetzungsfeststellungsklage; Klageänderung; allgemeine Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Baugenehmigung zur Umnutzung eines Autosalons in eine Spielhalle.

  • Jurion (Kurzinformation)

    Baugenehmigung zur Umnutzung eines Autosalons in eine Spielhalle.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 2 B 09.2419

    In einem faktischen Gewerbegebiet kann ein "trading-down-Effekt" durch die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2017 - 6 K 456/15
    Der Bebauungsplan ist auch nicht deshalb fehlerhaft, weil die Beigeladene sich zu seiner Rechtfertigung auf einen - in Gewerbegebieten nicht leicht zu begründenden (vgl. z. B. BayVGH, Urteil vom 15. Dezember 2010 - 2 B 09.2419 -, NVwZ-RR 2011, 514) - sog. "Trading-down-Effekt" beruft.
  • VG Freiburg, 16.04.2013 - 3 K 1045/11

    Ausschluss von Vergnügungsstätten und damit auch von Spielhallen im gesamten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2017 - 6 K 456/15
    Weitere abgewogene Gründe wie der Erhalt und die Sicherung der gewerblichen Nutzung tragen nämlich das Abwägungsergebnis eigenständig; ein Außerachtlassen des "Trading-down-Effektes" führt daher nicht zwingend zu einem anderen Ergebnis (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 16. April 2013 - 3 K 1045/11 -, juris Rdnr. 45 a. E.).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2017 - 6 K 456/15
    Diese Klage ist allerdings nur statthaft, wenn sich der Verpflichtungsantrag vor der gerichtlichen Entscheidung erledigt hat und sich der Feststellungsantrag auf die Rechtslage im Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses bezieht (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 4 B 42.14 -, SächsVBl 2015, 164, und Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 V 33.13 -, BVerwGE 151, 36 Rdnr. 21 m. w. N.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. Januar 2015 - 9 K 196/12 -, juris Rdnr. 86 ff.).
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