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   VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08   

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VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08 (https://dejure.org/2009,12398)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 (https://dejure.org/2009,12398)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 6 K 3202/08 (https://dejure.org/2009,12398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Windkraftanlagen und Denkmalschutz; Umgebungsbereich einer Kulturlandschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen im landwirtschaftlich genutzten Außenbereich auf dem Venusberg / Scharben; Erfordernis der Zustimmung einer Denkmalschutzbehörde im Falle eines im ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Denkmalschutz verhindert Windkrafträder auf dem Venusberg/Scharben bei Unteressendorf

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02

    Der Windenergieanlage kann landes- wie bundesrechtlich Denkmalschutz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08
    Die "störende" Wirkung der Windenergieanlagen träte dabei auch deshalb in hervorgehobener Weise zu Tage, weil die umgebende oberschwäbische Landschaft von technischen Anlagen dieser Art und Größe bislang weit gehend frei gehalten wurde (im Landkreis B. wurde bislang - soweit ersichtlich - lediglich ein Windrad errichtet), sodass die von der Klägerin geplanten Anlagen im hier zu beurteilenden Landschaftskontext trotz aller insoweit zu verzeichnenden Bewusstseinsveränderungen in der Gesellschaft auch weiterhin als Fremdkörper betrachtet würden (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2005 - 2 L 533/02 -).

    Durch ihre Größe und Kennzeichnung sowie durch die Rotation geraten sie aber gleichwohl in den Blickfang des Betrachters und führen einen Maßstabsverlust im von der Kirche und ihrem Erscheinungsbild als Denkmal geprägten Landschaftsgefüge herbei (vgl. zu ähnlichen Erwägungen OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2005 - 2 L 533/02 -).

    Vor diesem Hintergrund ist in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten worden, der Belang des Denkmalschutzes stehe einem Vorhaben nicht erst dann entgegen, wenn das Vorhaben das Denkmal geradezu zerstöre, sondern schon dann, wenn das Außenbereichsvorhaben den landschaftsprägenden Eindruck eines benachbarten Baudenkmals störe (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2003 - 8 S 1644/03 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2005 - 2 L 533/02 -, JMBl. LSA 2006, 117).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08
    Zur näheren inhaltlichen Bestimmung der Reichweite des bundesrechtlichen Denkmalschutzes in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB wird trotz der Eigenständigkeit des Prüfprogramms in der Sache gleichwohl im Allgemeinen auf die Maßstäbe des Landesrechts verwiesen (vgl. nur Nieders. OVG, Urteil vom 28.11.2007 - 12 LC 70/07 - m.w.N.; kritisch Schmaltz, BauR 2009, 761).

    Das wiederum sei anzunehmen, wenn die besondere künstlerische, geschichtliche oder städtebauliche Bedeutung des Baudenkmals durch das Außenbereichsvorhaben geschmälert werde (Nieders. OVG, Urteil vom 28.11.2007 - 12 LC 70/07 - m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1988 - 1 S 1849/88

    Zulässigkeit von Solaranlage mit Sonnenkollektor in historischem Ortskern -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08
    Maßstab der Beurteilung ist nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296; Urteil vom 10.10.1988 - 1 S 1849/88 -, NVwZ-RR 1989, 230) auch insoweit in subjektiver Hinsicht das Empfinden des für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters.

    Besteht nach den vorstehenden Ausführungen somit kein Anspruch auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bzw. Abgabe einer entsprechenden Zustimmungserklärung, so steht die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens insoweit gleichwohl im Ermessen der Denkmalschutzbehörde (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.1988 - 1 S 1849/88 -, NVwZ-RR 1989, 230).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.1995 - 1 L 38/94

    Stadtansicht; Windkraftanlage; Wesentliche Beeinträchtigung der Umgebung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08
    Er lässt sich nicht allgemein durch metergenaue Radien bestimmen und reicht über die unmittelbare Nachbarschaft hinaus, setzt aber noch einen optischen Bezug voraus (Strobl / Majocco / Sieche, a.a.O., § 15, Rn 12; OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.11.2008 - 12 Lc 72/07 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.07.1995 - 1 L 38/94 -, NuR 1996, 364; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.02.2007 - 12 A 136/06 -).

    Vielmehr ist entscheidend, dass eine empfindliche Beeinträchtigung objektiv vorliegt und dass sie von zahlreichen Standorten im Tal - und auch von den dem Hochgelände gegenüber liegenden Anhöhen (etwa zwischen D. und I.) - wahrgenommen würde (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.07.1995 - 1 L 38/94 -, NuR 1996, 364).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2003 - 8 S 1644/03
    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08
    Sie sind nach den Auflagen des Regierungspräsidiums Tübingen in der luftverkehrsrechtlichen Zustimmung vom 27.05.2004 mit einer Tageskennzeichnung zu versehen, die alternativ aus orangenen oder roten Farbfeldern an den Rotorblattspitzen oder einer weiß blitzenden Befeuerung bestehen muss; hinzu kommt die durch die Drehbewegung der Rotorblätter verursachte optische Unruhe (vgl. zu deren Berücksichtigungsfähigkeit in unterschiedlichem Zusammenhang: BVerwG, Beschluss vom 15.10.2001 - 4 B 69.01 -, BauR 2002, 1052; Beschluss vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 -, NVwZ 2007, 336; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2003 - 8 S 1644/03 - VG Sigmaringen, Urteil vom 07.05.2003 - 3 K 1030/02 -).

    Vor diesem Hintergrund ist in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten worden, der Belang des Denkmalschutzes stehe einem Vorhaben nicht erst dann entgegen, wenn das Vorhaben das Denkmal geradezu zerstöre, sondern schon dann, wenn das Außenbereichsvorhaben den landschaftsprägenden Eindruck eines benachbarten Baudenkmals störe (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2003 - 8 S 1644/03 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2005 - 2 L 533/02 -, JMBl. LSA 2006, 117).

  • VG Schleswig, 01.02.2007 - 12 A 136/06

    Repowering von Windenergieanlagen - Reichweite des Umgebungsschutzes eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08
    Er lässt sich nicht allgemein durch metergenaue Radien bestimmen und reicht über die unmittelbare Nachbarschaft hinaus, setzt aber noch einen optischen Bezug voraus (Strobl / Majocco / Sieche, a.a.O., § 15, Rn 12; OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.11.2008 - 12 Lc 72/07 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.07.1995 - 1 L 38/94 -, NuR 1996, 364; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.02.2007 - 12 A 136/06 -).

    Die - gerichtlich voll überprüfbare - Abgrenzung ist nach dem Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.1977 - I 396/77 -, ESVGH 27, 232, 235; vgl. auch VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.02.2007 - 12 A 136/06 -, BImSchG-Rspr § 6 Nr. 51; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 -, ZfBR 2008, 366).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88

    Abbruch eines Gebäudes, das selbst kein Kulturdenkmal ist, jedoch von erheblicher

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08
    43 Bei der Bestimmung des maßgeblichen Umgebungsbereichs, der für das Erscheinungsbild der Pfarrkirche St. Martin in U. von erheblicher Bedeutung ist, geht die Kammer von folgenden Maßgaben aus (vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296): Der Regelungsgehalt der §§ 15 Abs. 3 Satz 1, 2 Abs. 3 Nr. 1 DSchG schützt auch und gerade die Wirkung des Kulturdenkmals in seiner Umgebung und die optischen Bezüge zwischen Kulturdenkmal und Umgebung, nicht dagegen die Umgebung selbst.

    Maßstab der Beurteilung ist nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296; Urteil vom 10.10.1988 - 1 S 1849/88 -, NVwZ-RR 1989, 230) auch insoweit in subjektiver Hinsicht das Empfinden des für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters.

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08
    § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB gewährleistet ein Mindestmaß an bundesrechtlich eigenständigem, von landesrechtlicher Regelung unabhängigem Denkmalschutz; die Vorschrift hat im Verhältnis zu den denkmalrechtlichen Vorschriften, die nach § 29 Abs. 2 BauGB unberührt bleiben, eine Auffangfunktion (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 3.08 -, NVwZ 2009, 1231).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass bauplanungsrechtliche Prüfung am Maßstab des § 35 BauGB unabhängig und eigenständig neben der denkmalschutzrechtlichen Prüfung nach Landesrecht steht und dass die Wertungen bei der Subsumtion unter die Voraussetzungen des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes mit denjenigen im Rahmen der Abwägung bei § 35 BauGB nicht deckungsgleich sein müssen (vgl. zum eigenständigen Charakter der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Verhältnis zum Bauplanungsrecht etwa nur BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, NVwZ 2002, 1112; Söfker, in: Ernst / Zinkahn / Bielenberg, BauGB, 91. Erglfg., § 35, Rn 95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1989 - 6 E 158/89

    Richterfunktion; Verwaltungsverfahren; Ehrenamtlicher Richter;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08
    Die innere Anteilnahme der ehrenamtlichen RichterInnen sowie ihre durch soziale Herkunft und Berufserfahrung geprägte Beziehung zu dem zur Entscheidung anstehenden Fall, welche bei den BerufsrichterInnen bisweilen durch die berufliche Sozialisierung anders ausgeprägt sein kann, trägt in wertvoller Weise etwa auch zur Beantwortung von - hier in Rede stehenden - Wertungsfragen bei (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.09.1989 - 6 E 158/89 -, NVwZ-RR 1990, 381).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

  • VG Sigmaringen, 07.05.2003 - 3 K 1030/02
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1977 - I 396/77
  • VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17

    Denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen in 3 km Entfernung

    Die denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht stellt lediglich ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dar, das der Überprüfung und Wahrung der denkmalpflegerischen Belange dient (vgl. zum Ganzen VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, juris).

    Er lässt sich nicht allgemein durch metergenaue Radien bestimmen und reicht über die unmittelbare Nachbarschaft hinaus, setzt aber noch einen optischen Bezug voraus (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.).

    Als Umgebung eines Kulturdenkmals ist der Bereich zu sehen, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalrechtlicher Hinsicht seinerseits prägt und beeinflusst ("Wirkbereich"; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.; vgl. Martin, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 3. Auflage 2010, Teil E, Rn 180).

    Die - gerichtlich voll überprüfbare - Abgrenzung ist nach dem Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters vorzunehmen (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.; a.A. Sieche in: Strobl/Sieche/Kemper/Rothemund, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 4. Auflage 2019, Erl. § 15, Rn 12).

    Andererseits genügt für eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes im Sinn des § 15 Abs. 3 DSchG nicht jede nachteilige Beeinflussung des Erscheinungsbildes; vielmehr muss der Gegensatz deutlich wahrnehmbar sein und vom Betrachter als belastend empfunden werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.).

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