Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 18.04.2017 - A 5 K 4187/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11086
VG Sigmaringen, 18.04.2017 - A 5 K 4187/16 (https://dejure.org/2017,11086)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 18.04.2017 - A 5 K 4187/16 (https://dejure.org/2017,11086)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 18. April 2017 - A 5 K 4187/16 (https://dejure.org/2017,11086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.04.2017 - A 5 K 4187/16
    Die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Folge- und Zweitanträgen, die nach aktueller Rechtslage als Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ergeht, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 - Juris) mit der Anfechtungsklage anzugreifen.

    Das - insoweit darlegungs- und ggf. beweispflichtige (VG Freiburg, Urteil vom 17.02.2017 - A 1 K 3787/16 -, Juris) - Bundesamt hat nicht aufzeigen können, dass das Asylverfahren des Klägers in Bulgarien endgültig - mit negativem Ausgang - abgeschlossen ist, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, Juris) Voraussetzung für die Behandlung eines Asylantrags als Zweitantrag ist.

  • Drs-Bund, 20.05.2014 - BT-Drs 18/1446
    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.04.2017 - A 5 K 4187/16
    Bestätigt wird diese Sichtweise durch den Bericht des UNHCR, Bulgarien als Asylland, vom April 2014 (S. 14), sowie die Antwort der Bundesregierung vom 20.05.2014 auf eine kleine Anfrage zur "Lage im Asylsystem in Bulgarien" (BT-Drs. 18/1446, S. 4), wo das bulgarische Asylsystem ähnlich beschrieben wird.
  • VG Freiburg, 17.02.2017 - A 1 K 3787/16

    Behandlung eines Asylantrags als Zweitantrag

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.04.2017 - A 5 K 4187/16
    Das - insoweit darlegungs- und ggf. beweispflichtige (VG Freiburg, Urteil vom 17.02.2017 - A 1 K 3787/16 -, Juris) - Bundesamt hat nicht aufzeigen können, dass das Asylverfahren des Klägers in Bulgarien endgültig - mit negativem Ausgang - abgeschlossen ist, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, Juris) Voraussetzung für die Behandlung eines Asylantrags als Zweitantrag ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht