Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 18.08.2016 - A 4 K 2770/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32007
VG Sigmaringen, 18.08.2016 - A 4 K 2770/16 (https://dejure.org/2016,32007)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 18.08.2016 - A 4 K 2770/16 (https://dejure.org/2016,32007)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 18. August 2016 - A 4 K 2770/16 (https://dejure.org/2016,32007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,32007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der gerichtlichen Kontrolldichte bei einer Entscheidung über die Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 AsylVfG 1992 vom 06.10.2016, Art 38 EURL 32/2013 vom 06.10.2016, Art 46 Abs 5 EURL 32/2013 vom 06.10.2016, § 11 Abs 3 AufenthG 2004 vom 06.10.2016, § 11 Abs 7 S 5 AufenthG 2004 vom 06.10.2016
    Tenorierung von Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes; gerichtliche Kontrolldichte betreffend die Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Ablehnung eines Asylantrags

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Sigmaringen, 02.08.2016 - A 4 K 2771/16

    Ablehnung eines Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" bei sicherem

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.08.2016 - A 4 K 2770/16
    Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird auf den Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes des Klägers (Az.: A 4 K 2771/16) vom 02.08.2016 Bezug genommen in welchem hierzu wie folgt ausgeführt wurde:.

    Dem Gericht liegen die Behördenakte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie die Gerichtsakte im Verfahren A 4 K 2771/16 vor.

    Das Gericht sieht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab, da es zum einen den Feststellungen und Begründungen des angefochtenen, sorgfältig begründeten Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 28.04.2016 folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) und zum anderen auf die den Beteiligten bekannte Begründung des Beschlusses im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: A 4 K 2771/16) vom 02.08.2016 (S. 10 bis 13) verweist.

    Diesbezüglich wird auf die Begründung des Beschlusses im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: A 4 K 2771/16) vom 02.08.2016 (S. 10 bis 13) Bezug genommen.

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.08.2016 - A 4 K 2770/16
    Diese in das behördliche Ermessen gestellte Befristungsentscheidung unterliegt hinsichtlich der Länge der Frist (§ 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) nur einer auf die Einhaltung der rechtlichen Grenzen des Ermessens beschränkten gerichtlichen Kontrolldichte (§ 114 Satz 1 VwGO; Maor, in: Kluth/Heusch (Hrsg.), Beck"scher Online-Kommentar Ausländerrecht, § 11 AufenthG Rn. 20 (Stand: 01.11.2015); vgl. zur früheren Rechtslage: BVerwG, Urteil vom 14.2.2012 - 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29 ).

    Sofern das Gericht - entsprechend der früheren Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.2012 - 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29 ) - zu eigenen Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Fristlänge befugt und berufen wäre (zur neuen Rechtslage VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2015 - 11 S 1857/15 -, juris und VG Sigmaringen, Urteil vom 23.02.2016 - 4 K 5326/14 -), würden diese mit Blick auf die obigen Ausführungen den behördlichen Ermessensentscheidungen im Ergebnis entsprechen.

  • VG Sigmaringen, 15.07.2016 - A 4 K 2623/16

    Zur Bestimmtheit eines ablehnenden Asylbescheides

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.08.2016 - A 4 K 2770/16
    Demnach genügt die Tenorierung des Bescheids unter Berücksichtigung der Begründung noch den Anforderungen an die Bestimmtheit (vgl. zu alternativen Tenorierungen VG Sigmaringen, Beschluss vom 15.07.2016 - A 4 K 2623/16 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2004 - 11 S 1448/03

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - Abschiebungs- und Ausreisehindernis

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.08.2016 - A 4 K 2770/16
    Einer ausdrücklichen qualifizierten Ablehnung auch dieses Antrags - nach teilweise vertretener Auffassung - über den Wortlaut des bisherigen § 30 Abs. 1 AsylG hinaus - bedarf es nicht, da hiermit keine gesonderte aufenthaltsbezogene Statusentscheidung in Rede steht (vgl. zur Bescheidtenorierung und Bestimmtheit VG Berlin, Urteil vom 22.02.2016 - 23 K 183.15 A -, juris; zur hinreichenden Bestimmtheit und Tenorierung von Statusentscheidungen vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.2004 - 11 S 1448/03 -, juris; zum Ganzen auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 01.03.2016 - A 5 K 100/16 -); insbesondere knüpft das Gesetz an eine solche Tenorierung keine nachteiligen Rechtsfolgen (vgl. insbesondere die Regelungen der §§ 10 Abs. 3 Satz 2 und 11 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, die vielmehr allein bestimmte Gründe für die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet tatbestandlich in Bezug nehmen).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 11 S 1857/15

    Befristung des Einreise-, Aufenthalts- und Erteilungsverbots bleibt gebundene

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.08.2016 - A 4 K 2770/16
    Sofern das Gericht - entsprechend der früheren Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.2012 - 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29 ) - zu eigenen Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Fristlänge befugt und berufen wäre (zur neuen Rechtslage VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2015 - 11 S 1857/15 -, juris und VG Sigmaringen, Urteil vom 23.02.2016 - 4 K 5326/14 -), würden diese mit Blick auf die obigen Ausführungen den behördlichen Ermessensentscheidungen im Ergebnis entsprechen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 41/08

    Grenzen der Auslegung und Umdeutung des Klageantrages durch das Gericht;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.08.2016 - A 4 K 2770/16
    Bei anwaltlich vertretenen Klägern kommt der wörtlichen Fassung der Anträge - allein wegen der Fachkunde des jeweiligen Prozessbevollmächtigten - eine besondere Bedeutung zu, sodass einer gerichtlichen Auslegung des Begehrens aufgrund den dann zu erwartenden sorgfältig - nach umfassender rechtlicher Beratung - erwogenen und gefassten Anträgen Grenzen gesetzt sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.08.2009 - 3 L 41/08 - BeckRS 2009, 42299); insbesondere ist das Gericht nicht legitimiert, den Wesensgehalt dieses - zumindest dem Inhalt nach präzise gefassten - Antrags im Wege der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was der Beteiligte erklärtermaßen will, das zu setzen, was er nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung seines Bestrebens begehren dürfte, sollte oder könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1989 - 8 B 9/89 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17).
  • VG Berlin, 22.02.2016 - 23 K 183.15

    Ablehnung eines Asylantrags bei vorheriger Schutzgewährung durch einen anderen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.08.2016 - A 4 K 2770/16
    Einer ausdrücklichen qualifizierten Ablehnung auch dieses Antrags - nach teilweise vertretener Auffassung - über den Wortlaut des bisherigen § 30 Abs. 1 AsylG hinaus - bedarf es nicht, da hiermit keine gesonderte aufenthaltsbezogene Statusentscheidung in Rede steht (vgl. zur Bescheidtenorierung und Bestimmtheit VG Berlin, Urteil vom 22.02.2016 - 23 K 183.15 A -, juris; zur hinreichenden Bestimmtheit und Tenorierung von Statusentscheidungen vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.2004 - 11 S 1448/03 -, juris; zum Ganzen auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 01.03.2016 - A 5 K 100/16 -); insbesondere knüpft das Gesetz an eine solche Tenorierung keine nachteiligen Rechtsfolgen (vgl. insbesondere die Regelungen der §§ 10 Abs. 3 Satz 2 und 11 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, die vielmehr allein bestimmte Gründe für die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet tatbestandlich in Bezug nehmen).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.08.2016 - A 4 K 2770/16
    Bei anwaltlich vertretenen Klägern kommt der wörtlichen Fassung der Anträge - allein wegen der Fachkunde des jeweiligen Prozessbevollmächtigten - eine besondere Bedeutung zu, sodass einer gerichtlichen Auslegung des Begehrens aufgrund den dann zu erwartenden sorgfältig - nach umfassender rechtlicher Beratung - erwogenen und gefassten Anträgen Grenzen gesetzt sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.08.2009 - 3 L 41/08 - BeckRS 2009, 42299); insbesondere ist das Gericht nicht legitimiert, den Wesensgehalt dieses - zumindest dem Inhalt nach präzise gefassten - Antrags im Wege der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was der Beteiligte erklärtermaßen will, das zu setzen, was er nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung seines Bestrebens begehren dürfte, sollte oder könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1989 - 8 B 9/89 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17).
  • VG Karlsruhe, 28.11.2016 - A 3 K 758/16

    Sachentscheidung des Bundesamtes trotz vorheriger Rücknahme des Asylantrages;

    Auch im Klageverfahren sind keine besonderen schutzwürdigen Bindungen im Bundesgebiet oder sonstige Belange geltend gemacht worden, die eine Verkürzung gebieten würden (vgl. VG Sigmaringen, Gerichtsbescheid v. 18.08.2016 - A 4 K 2770/16 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht