Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 19.01.2006 - 2 K 958/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33029
VG Sigmaringen, 19.01.2006 - 2 K 958/05 (https://dejure.org/2006,33029)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 19.01.2006 - 2 K 958/05 (https://dejure.org/2006,33029)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 2 K 958/05 (https://dejure.org/2006,33029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,33029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Tagespflege; Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung eines Antrags auf Übernahme; Geeignetheit der Pflegeperson

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Übernahme von Tagespflegekosten für ein Kind als Leistung der Jugendhilfe; Geeignetheit einer ausgewählten Pflegeperson

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 51.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Anspruch auf Förderung eines Kindes in

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2006 - 2 K 958/05
    Der gesetzlich geregelte Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Feststellung der Geeignetheit der Pflegeperson folgte bis zum 31.12.2004 aus § 23 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 05.12.1996 - 5 C 51/95 -, BVerwGE 102, 274 ff.).

    Hinsichtlich dieser Rechtsansprüche nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Recht war und ist es ständige Rechtsprechung, dass es einen Aufwendungsersatzanspruch der Tagespflegeperson aus § 23 Abs. 3 SGB VIII gibt und die Personensorgeberechtigten des zu betreuenden Kindes oder Jugendlichen aus Satz 2 dieser Norm einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung hinsichtlich der Feststellung der Geeignetheit einer nachgewiesenen Tagespflegeperson folgte (BVerwG, Urt. v. 05.12.1996 - 5 C 51/95 -, a.a.O.).

    Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Feststellung der Geeignetheit der Pflegeperson war auch in § 23 Abs. 3 SGB VIII nicht ausdrücklich bestimmt, vielmehr ist dieser Anspruch aus der Systematik des § 23 SGB VIII a.F. festzustellen und zu entwickeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.1996 - 5 C 51/95 -, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 15.06.2005 - 15 A 468/04
    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2006 - 2 K 958/05
    Die Rechtsauffassung, der "subjektive Rechtsanspruch auf Tagespflegeleistungen" sei ab dem 01.01.2005 entfallen und eine Klagemöglichkeit sei daher nicht mehr gegeben, ist in dieser Pauschalität nicht zutreffend (aA. VG Schleswig, Urt. v. 15.06.2005 - 15 A 468/04 -, juris).

    Weiter ergibt sich aus den Gesetzgebungsmaterialien nicht, dass der Gesetzgeber mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz hinsichtlich der Tagespflege subjektive Rechte der Personensorgeberechtigten abschaffen wollte (a.A. VG Schleswig, Urt. v. 15.06.2005 - 15 A 468/04 -, juris; Schmid/Wiesner, Rechtsfragen der Kindertagespflege nach den Tagesbetreuungsausbaugesetz, ZfJ 2005, 274 ff.).

  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 133.81

    Mitwirkung - Leistungsberechtigter - Versagungsgrund - Sozialleistung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2006 - 2 K 958/05
    Die Behörde hat dann über den geltend gemachten Sozialleistungsanspruch in der Sache zu entscheiden (BVerwG, Urt. v. 17.01.1985 - 5 C 133/81 -, BVerwGE 71, 8 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht