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   VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08   

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VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08 (https://dejure.org/2008,20137)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22.10.2008 - 1 K 938/08 (https://dejure.org/2008,20137)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 1 K 938/08 (https://dejure.org/2008,20137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung: Bedeutung von Parteispenden bei der Berechnung des anzurechnenden Elterneinkommens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung von Parteispenden bei der Berechnung des anzurechnenden Elterneinkommens bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83

    Beurteilung gesetzlicher Differenzierungen bei der Regelung von Sachverhalten -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem nicht veröffentlichten Beschluss vom 05.06.1989 - 5 B 57.89 - zu der Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig sei, im Ausbildungsförderungsrecht bei der Berechnung anrechenbaren Einkommens nur die effektiv gezahlten Steuern zu berücksichtigen, obwohl diese durch steuermindernde, aber förderungsrechtlich in voller Höhe nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen unter Umständen beträchtlich geringer waren, als sie ohne diese Aufwendungen ausgefallen wären, ausgeführt, dass es diese Frage bereits in seinem (ebenfalls nicht veröffentlichten) Beschluss vom 25.07.1985 - 5 B 103.83 - entschieden habe.

    Das Bundesverwaltungsgericht führte in seinem Beschluss vom 25.07.1985 (a.a.O.) das Folgende aus:.

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08
    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 ) unterliegt es keinen Bedenken, daß der Gesetzgeber sich in diesem Zusammenhang auf den Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität berufen kann.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08
    Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Rechtfertigung des Gesetzgebers für die Regelung des § 21 Abs. 1 BAföG im Wesentlichen darin, aus Gründen der Vereinfachung der Berechnung der Ausbildungsförderung einen "eigenen" Einkommensbegriff für das Recht der Ausbildungsförderung unter weitgehender Bindung an den Steuerbescheid, zumindest, soweit es die festgesetzte Steuer betrifft, zu schaffen (vgl. zur Zulässigkeit der Abschaffung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG a.F. auch aus dem Grund, die Ämter für Ausbildungsförderung von der Prüfung unterhaltsrechtlicher Fragen aus dem Familienrecht zu entlasten: BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92 -, BVerfGE 99, 165).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08
    Die Eltern von Studierenden, die Zuwendungen an politische Parteien leisten, nehmen keine Sonderstellung (vgl. zur "Sonderstellung" bei der Bestimmung der zu vergleichenden Gruppen: BVerfGE, Beschluss vom 14.10.1997 - 1 BvL 5/89 - BVerfGE 96, 315) ein.
  • BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 48.75
    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 55, 72 und 29, 337 jeweils m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 16.12.1976 - BVerwG 5 C 48.75 - ) lässt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gesetzt.
  • BVerwG, 05.06.1989 - 5 B 57.89

    Verfassungsmäßige Zulässigkeit der Berücksichtigung nur der effektiv gezahlten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem nicht veröffentlichten Beschluss vom 05.06.1989 - 5 B 57.89 - zu der Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig sei, im Ausbildungsförderungsrecht bei der Berechnung anrechenbaren Einkommens nur die effektiv gezahlten Steuern zu berücksichtigen, obwohl diese durch steuermindernde, aber förderungsrechtlich in voller Höhe nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen unter Umständen beträchtlich geringer waren, als sie ohne diese Aufwendungen ausgefallen wären, ausgeführt, dass es diese Frage bereits in seinem (ebenfalls nicht veröffentlichten) Beschluss vom 25.07.1985 - 5 B 103.83 - entschieden habe.
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08
    Wie sich aus der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ergibt (BT-Drucks. VI/1975 zu § 21 S. 30), hat der Gesetzgeber den Einkommensbegriff unter dem Eindruck der Erfahrungen mit dem Ausbildungsförderungsgesetz vom 19.09.1969 (BGBl. I S. 1719) festgelegt.
  • BVerwG, 10.02.1967 - VIII B 1.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ersatz von Aufwendungen für

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08
    Hieraus folgt, daß eine auf die Unvereinbarkeit einer Gesetzesvorschrift mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur dann zum Erfolg führen kann, wenn dargelegt oder jedenfalls ersichtlich ist, daß der Gesetzgeber die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit bei der Regelung der in Betracht kommenden Lebensverhältnisse überschritten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.02.1967 - BVerwG 8 B 1.66 ).
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