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   VG Sigmaringen, 23.05.2007 - 4 K 692/06   

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https://dejure.org/2007,32402
VG Sigmaringen, 23.05.2007 - 4 K 692/06 (https://dejure.org/2007,32402)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 23.05.2007 - 4 K 692/06 (https://dejure.org/2007,32402)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 4 K 692/06 (https://dejure.org/2007,32402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschränkung einer Bauvorlagenberechtigung; Übergangsregelung; Gebäudeumbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung einer Bauvorlagenberechtigung hinsichtlich der Errichtung oder des Umbaues eines Gebäudes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2007 - 4 K 692/06
    Die Vorschriften sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, weil sie als Berufsausübungsregelungen zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter zwingend erforderlich und daher auch verhältnismäßig sind (vgl. zur Vorgängerregelung § 90 Abs. 5 LBO a.F.: BVerfG, Beschluss vom 27.5.1970 - 2 BvR 117/65 -, BVerfGE 28, 364; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 -, BVerfGE 68, 272).

    Die Annahme, dass die Anforderungen an die Kenntnisse des Planverfassers mit der Anzahl der zu errichtenden oder umzubauenden Vollgeschosse bzw. Wohnungen steigen, ist dabei nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 -, BVerfGE 68, 272).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 117/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 90 Abs. 5 LBO Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2007 - 4 K 692/06
    Die Vorschriften sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, weil sie als Berufsausübungsregelungen zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter zwingend erforderlich und daher auch verhältnismäßig sind (vgl. zur Vorgängerregelung § 90 Abs. 5 LBO a.F.: BVerfG, Beschluss vom 27.5.1970 - 2 BvR 117/65 -, BVerfGE 28, 364; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 -, BVerfGE 68, 272).
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