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   VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04   

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VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04 (https://dejure.org/2006,21585)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 25.01.2006 - 5 K 1868/04 (https://dejure.org/2006,21585)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 (https://dejure.org/2006,21585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einbürgerung von Ausländern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbürgerungszusicherung eines Bewerber zum Zwecke der Aufgabe seiner bisherigen Staatsangehörigkeit; Voraussetzung des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) betreffend den Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wegen achtjährigen rechtmäßig ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04
    Dieses dem allgemeinen Verwaltungsverfahren (vgl. § 38 VwVfG) entlehnte Institut wird in ständiger Praxis im Einbürgerungsverfahren dann angewandt, wenn der Einbürgerungsbewerber - wie hier - noch im Besitz der ausländischen Staatsangehörigkeit ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, AuAS 2004, 187; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.1.2005 - 13 S 2549/03 -, InfAuslR 2005, 151 und Urteil vom 6.7.1994 - 13 S 2147/93 -, InfAuslR 1995, 116).

    Für das Verfahren auf Verpflichtung des Beklagten auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer maßgeblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.1.2005, a.a.O.).

    Da die Neuregelung keine Übergangsvorschrift enthält, die - etwa entsprechend § 40c StAG n.F. oder § 102a AuslG a.F. - für den vor dem 1.1.2005 gestellten Einbürgerungsantrag die Geltung des früheren Rechts vorschreibt, lässt sich der gesetzlichen Neuregelung der Wille des Gesetzgebers entnehmen, dass auch für bereits eingeleitete Einbürgerungsverfahren bzw. Anträge auf Einbürgerungszusicherung das neu geltende materielle Recht - hier also die §§ 10 und 11 StAG - anzuwenden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.1.2005, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 5.10.2005 - 3 Q 11/05 - BayVGH, Urteil vom 14.4.2005 - 5 BV 03.3089 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93

    Anspruch auf Einbürgerung - Einbürgerungszusicherung - Unterbrechungen des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04
    Dieses dem allgemeinen Verwaltungsverfahren (vgl. § 38 VwVfG) entlehnte Institut wird in ständiger Praxis im Einbürgerungsverfahren dann angewandt, wenn der Einbürgerungsbewerber - wie hier - noch im Besitz der ausländischen Staatsangehörigkeit ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, AuAS 2004, 187; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.1.2005 - 13 S 2549/03 -, InfAuslR 2005, 151 und Urteil vom 6.7.1994 - 13 S 2147/93 -, InfAuslR 1995, 116).

    Dieses Ermessen reduziert sich aber auf eine Pflicht zur Erteilung einer Einbürgerungszusicherung, wenn die Durchsetzung eines Einbürgerungsanspruchs dadurch ermöglicht oder doch wesentlich erleichtert wird, dass der Bewerber zum Zwecke der Aufgabe seiner bisherigen Staatsangehörigkeit eine solche Zusicherung erhält (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.1995 - 1 B 34.95

    Einbeziehung des Arbeitslosengeldes in die Berechnung des Lebensunterhaltes -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04
    Denn der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 3 StAG bewusst für den Einbürgerungsanspruch nach langjährigem rechtmäßigen Aufenthalt fiskalischen Interessen geringeres Gewicht beigemessen als bei den vorgelagerten aufenthaltsrechtlichen (Ermessens)Entscheidungen (vgl. §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 27 Abs. 3, 28 Abs. 1 Satz 2, 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG) und damit die Konsequenz daraus gezogen, dass eine Integration als Folge eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthaltes bereits stattgefunden hat und für eine Einbürgerung hinreichend abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34.95 -, InfAuslR 1996, 54 unter Hinweis auf BT-Drs. 11/6321, 47; GK-StAR, § 10 StAG RdNr. 239 ff.).
  • OVG Saarland, 05.10.2005 - 3 Q 11/05

    Zum Begriff der ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse im Einbürgerungsrecht.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04
    Da die Neuregelung keine Übergangsvorschrift enthält, die - etwa entsprechend § 40c StAG n.F. oder § 102a AuslG a.F. - für den vor dem 1.1.2005 gestellten Einbürgerungsantrag die Geltung des früheren Rechts vorschreibt, lässt sich der gesetzlichen Neuregelung der Wille des Gesetzgebers entnehmen, dass auch für bereits eingeleitete Einbürgerungsverfahren bzw. Anträge auf Einbürgerungszusicherung das neu geltende materielle Recht - hier also die §§ 10 und 11 StAG - anzuwenden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.1.2005, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 5.10.2005 - 3 Q 11/05 - BayVGH, Urteil vom 14.4.2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • VGH Bayern, 14.04.2005 - 5 BV 03.3089

    Anspruchseinbürgerung; Dauernder Aufenthalt; Daueraufenthalt; Gewöhnlicher

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04
    Da die Neuregelung keine Übergangsvorschrift enthält, die - etwa entsprechend § 40c StAG n.F. oder § 102a AuslG a.F. - für den vor dem 1.1.2005 gestellten Einbürgerungsantrag die Geltung des früheren Rechts vorschreibt, lässt sich der gesetzlichen Neuregelung der Wille des Gesetzgebers entnehmen, dass auch für bereits eingeleitete Einbürgerungsverfahren bzw. Anträge auf Einbürgerungszusicherung das neu geltende materielle Recht - hier also die §§ 10 und 11 StAG - anzuwenden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.1.2005, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 5.10.2005 - 3 Q 11/05 - BayVGH, Urteil vom 14.4.2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04
    Dieses dem allgemeinen Verwaltungsverfahren (vgl. § 38 VwVfG) entlehnte Institut wird in ständiger Praxis im Einbürgerungsverfahren dann angewandt, wenn der Einbürgerungsbewerber - wie hier - noch im Besitz der ausländischen Staatsangehörigkeit ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, AuAS 2004, 187; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.1.2005 - 13 S 2549/03 -, InfAuslR 2005, 151 und Urteil vom 6.7.1994 - 13 S 2147/93 -, InfAuslR 1995, 116).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3613/95

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Arbeitslosenhilfe; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04
    Erforderlich, aber auch hinreichend ist, dass der Ausländer durch ein ihm zurechenbares Handeln oder Unterlassen adäquat-kausal die Ursache für den - fortdauernden - Leistungsbezug gesetzt hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1.7.1997 - 26 A 3613/95 -, InfAuslR 1998, 34, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 13 S 1487/06

    Einbürgerung; Vertretenmüssen der Abhängigkeit von Sozialleistungen

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 25.1.2006 - 5 K 1868/04 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Aachen, 10.02.2014 - 4 K 2695/12

    Einbürgerung; Deutschkenntnisse; Gesundheitsgründe; Sozialleistungen; Zurechnung

    vgl. ebenso: OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 13 LA 179/13 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 5 K 758/08 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 -, juris; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 5 C 22/08 -, BVerwGE 133, 153 = juris, 12; Berlit in: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht (GK-StAR), Loseblatt-Sammlung, § 10 Rdnr. 251; Geyer in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, § 10 StAG Rdnr. 19.
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13

    Zurechnung des Vertretenmüssens bei Inanspruchnahme von Leistungen durch einen

    Soweit die Beklagte inhaltlich eine Rechtsprechung anderer Gerichte wiedergibt, welche die Zurechnung fehlender Erwerbsbemühungen unterhaltsberechtigter Familienangehöriger an den Einbürgerungsbewerber verneint (vgl. etwa die vom Verwaltungsgericht angeführten Urteile d. VG Aachen v. 28. Oktober 2009 - 5 K 758/08 -, juris Rdnr. 27, und d. VG Sigmaringen v. 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 -, juris Rdnr. 32; ebenso VG Ansbach, Urt. v. 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -, juris Rdnr. 28), ist nicht nachvollziehbar, wie die Beklagte darauf gestützt zu dem gegenteiligen Schluss für das Verhältnis eines unterhaltsverpflichteten Familienangehörigen zum Einbürgerungsbewerber gelangt.
  • VG Aachen, 28.10.2009 - 5 K 758/08

    Anspruch auf Einbürgerung einer in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person mit

    Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ist die Entwicklung von Druck auf den Ehemann der Klägerin durch Vorenthaltung eines dieser zustehenden - eigenen - Einbürgerungsanspruchs aber greifbar unzulässig und rechtswidrig, vgl. Berlit, a.a.O., § 10 Rdnr. 251; vgl. auch: Geyer in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, 1. Aufl. 2008, § 10 StAG Rdnr. 19; VG Sigmaringen, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 - ;.
  • VG Göttingen, 16.08.2013 - 4 A 89/11

    Einbürgerung, Sicherung des Lebensunterhalts, erwerbsfähig, Erwerbsfähigkeit,

    Zwar dürfte die Ehefrau aufgrund ihres Alters erwerbsfähig sein und auch unter Berücksichtigung der dem Kläger gewährten Pflegeleistungen in der Lage sein, wenigstens einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, jedoch enthält das Staatsangehörigkeitsrecht keine Regelung, die es erlaubte, das Verhalten eines Familienangehörigen dem Einbürgerungsbewerber zuzurechnen (Prozesskostenhilfe-Beschl. d. Kammer v. 18.7.2006, - 4 A 119/04 -, n.v., unter Hinweis auf VG Sigmaringen, Urt. v. 25.1.2006, - 5 K 1868/04 -, juris; VG Aachen, Urt. v. 28.10.2009, - 5 K 758/08 -, juris; Berlit, a.a.O., Rn. 265; Geyer in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, § 10 StAG Rn. 19).
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