Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verschwiegenheitspflicht des Gemeinderatsmitgliedes erfasst rechtswidrige Beschlüsse; Verschwiegenheitspflichtverletzung als ultima ratio, wenn Öffentlichkeitsherstellung oder Einschaltung der Rechtsaufsicht scheiterten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfassung rechtswidriger Beschlüsse von der Verschwiegenheitspflicht eines Gemeinderatsmitglieds; Notwendigkeit der Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Herstellung der Öffentlichkeit bzw. zur Überprüfung des Handelns des Gemeinderats durch die Rechtsaufsichtsbehörde vor ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Nichtöffentliche Sitzung: Auch rechtswidrige Beschlüsse fallen unter Verschwiegenheitspflicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verschwiegenheitspflicht eines Gemeinderatsmitglieds
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1993 - 1 S 1943/92
Befangenheit bei Entscheidung über Kostenerstattung für Dienstaufsichtsbeschwerde
Auszug aus VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Dabei können sich immaterielle Vor- oder Nachteile auch aus Erwägungen im Hinblick auf das öffentliche Ansehen einer unter die Befangenheitsvorschrift fallenden Person ergeben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1993 - 1 S 1943/92 - VBlBW 1993, 347 m.w.N.).Der Eintritt eines Sondervorteils oder -nachteils muss aber konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich sein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1993 - 1 S 1943/92 - a.a.O.).
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 (BVerfGE 44, 125) - befasst sich mit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen im Oktober 1976. - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Gleiches gilt für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.07.1966 - 2 BvF 1/65 - (BVerfGE 20, 56), welches sich im Zusammenhang mit der staatlichen Parteienfinanzierung mit dem Prozess der Meinungs- und Willensbildung auseinandersetzt.
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1985 - 14 S 1236/85
Äußerungen des befangenen Bürgermeisters während der Gemeinderatssitzung - …
Auszug aus VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Diese Vorschriften gehen als speziellere Regelungen den Befangenheitsvorschriften der §§ 20, 21 LVwVfG vor (vgl. § 1 Abs. 1 LVwVfG) und sind abschließend (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.1985 - 14 S 1236/85 - Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 9. Auflage 2005, Rz 276; Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Stand Juli 2008, § 18 Rz 2). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94
"Flucht an die Öffentlichkeit" bei unzulässiger nichtöffentlicher Beratung
Auszug aus VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Ob einem Ratsmitglied in besonderen Fällen zur Wahrung seiner demokratischen Teilhabe als "ultima ratio" die Preisgabe von Informationen an die Öffentlichkeit zuzugestehen ist (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.1995 - 7 A 12186/94 - NVwZ-RR 1996, 685), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung. - VGH Baden-Württemberg, 18.06.1980 - III 503/79
Über Ausübung eines Vorkaufsrechts ist regelmäßig öffentlich zu beraten
Auszug aus VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Sie erfordern den Ausschluss der Öffentlichkeit in der Gemeinderatssitzung, wenn im Verlaufe der Sitzung persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zur Sprache kommen können, an deren Kenntnisnahme schlechthin kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit bestehen kann und deren Bekanntgabe dem einzelnen nachteilig sein können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1980 - III 503/79 -, VBlBW 1980, 33). - BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88
Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit
Auszug aus VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Die vorherige Einschaltung der Rechtsaufsichtsbehörde wäre aber der die berechtigten Interessen der Gemeinde schonendere Weg gewesen (vgl. zum Verhältnis von Verschwiegenheitspflicht und Meinungsfreiheit ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder: BVerwG, Beschluss vom 12.06.1989 - 7 B 123/88 - NVwZ 1989, 975).
- VG München, 21.11.2012 - M 7 K 12.1189 Weiter obliegt es nicht dem einzelnen Gemeinderatsmitglied darüber zu entscheiden, ob zu Unrecht nichtöffentlich verhandelt wurde (BayVGH vom 23.3.1988 Az. 4 B 86.02994 NVwZ 1989, 182/183; VG Sigmaringen vom 25.11.2010 Az. 2 K 2364/08 RdNr. 24).