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   VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05   

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VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05 (https://dejure.org/2006,6640)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 (https://dejure.org/2006,6640)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 4 K 1058/05 (https://dejure.org/2006,6640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anerkennungspflicht bei rechtsmissbräuchlichem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis nach Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Wohnsitzstaat; Anerkennungspflicht einer durch einen anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Fahrerlaubnis bei rechtsmissbräuchlichem ...

  • archive.org
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vorlagefragen an den EuGH, insbesondere zur verwaltungsrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis, zur Wohnsitztäuschung, zur rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung europäischer Freiheitsrechte und zur Nutzungsuntersagung bis zur Beendigung der Prüfungstätigkeit des ...

Besprechungen u.ä.

  • fahrerlaubnisrecht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Anerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis in der aktuellen deutschen Rechtsprechung (Volker Kalus)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05
    Zur Begründung wird auf die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 29.4.2004 - C-476/01 - und verwiesen und später auf die Ausführungen des EuGH im Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 - .

    Nachdem sich die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 29.4.2004 - C-476/01 - und im Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 - ausschließlich auf die Wirkung strafgerichtlicher Fahrerlaubnisentziehungen nach Ablauf der Sperre beziehen, interessiert für den hier zu entscheidenden Rechtsstreit zunächst, ob sich die vom EuGH in diesen Entscheidungen zur Anerkennungspflicht gemachten Ausführungen auf den anders gelagerten Fall einer verwaltungsbehördlichen Entziehung übertragen lassen.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05
    Zur Begründung wird auf die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 29.4.2004 - C-476/01 - und verwiesen und später auf die Ausführungen des EuGH im Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 - .

    Nachdem sich die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 29.4.2004 - C-476/01 - und im Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 - ausschließlich auf die Wirkung strafgerichtlicher Fahrerlaubnisentziehungen nach Ablauf der Sperre beziehen, interessiert für den hier zu entscheidenden Rechtsstreit zunächst, ob sich die vom EuGH in diesen Entscheidungen zur Anerkennungspflicht gemachten Ausführungen auf den anders gelagerten Fall einer verwaltungsbehördlichen Entziehung übertragen lassen.

  • VG Sigmaringen, 05.01.2005 - 4 K 2198/04

    Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05
    Die Eilanträge des Klägers vom 4.12.2004 (4 K 2198/04) und vom 6.9.2005 (4 K 1396/05), mit denen er um vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug der streitgegenständlichen Verfügung nachsuchte, wurden mit Beschlüssen des Gerichts vom 5.1.2005 und vom 20.9.2005 abgelehnt.

    Dem Gericht haben die Behördenakten des Landratsamts Ravensburg (3 Bände) und die Gerichtsakten zu den Verfahren 4 K 2198/04 und 4 K 1396/05 vorgelegen; bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt dieser Unterlagen und auf die Ausführungen der Beteiligten in ihren Schriftsätzen verwiesen.

  • EuGH, 10.01.1985 - 229/83

    Leclerc / Au blé vert

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist ein Mitgliedstaat berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, dass sich einige seiner Staatsangehörigen unter Missbrauch der durch den EG-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen, da die missbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist (zuletzt in der Rs. C-212/97, Centros , Slg. 1999, I-1459, Rdnr. 24; vgl. auch Rs. C-33/74, Van Binsbergen , Slg. 19764, I-1299, Rdnr. 13; Rs. 229/83, Leclerc u. a ., Slg. 1985, 1, Rdnr. 27; Rs. 39/86, Lair , Slg. 1988, 3161, Rdnr. 43).
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist ein Mitgliedstaat berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, dass sich einige seiner Staatsangehörigen unter Missbrauch der durch den EG-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen, da die missbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist (zuletzt in der Rs. C-212/97, Centros , Slg. 1999, I-1459, Rdnr. 24; vgl. auch Rs. C-33/74, Van Binsbergen , Slg. 19764, I-1299, Rdnr. 13; Rs. 229/83, Leclerc u. a ., Slg. 1985, 1, Rdnr. 27; Rs. 39/86, Lair , Slg. 1988, 3161, Rdnr. 43).
  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05
    Dabei haben jedoch die nationalen Gerichte bei einer Würdigung des missbräuchlichen oder betrügerischen Verhaltens der Betroffenen die Ziele der fraglichen Bestimmungen zu beachten (EuGH, Rs. C-206/94, Paletta , Slg. 1996, I-2357, Randnr. 25).
  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

    Als einzige scheinbare Ausnahme ist dem Gericht aus dem Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 - bekannt, dass dort die tschechischen Behörden in einem Fall, der allerdings bereits deshalb nicht mit dem vorliegenden vergleichbar ist, weil es nicht um eine Alkohol-, sondern um eine besondere Drogenproblematik ging, mit Schreiben vom 14.08.2005 und 10.01.2006 eine Prüfung zugesagt hatten, deren Ergebnis aber bis zur Entscheidung des Gerichts nicht bekannt war.

    Entsprechendes gilt für die in den Vorlagebeschlüssen des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 - und des VG Chemnitz vom 11.07.2006 - 2 K 1380/05 - und vom 31.07.2006 - 2 K 183706 -, jeweils zitiert nach juris, aufgeworfenen Fragen.

  • OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • VGH Bayern, 11.09.2006 - 11 CS 06.2418
    Andererseits wird in der jüngsten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, der Beschtuss vom 6. April 2006 (a.a.O.) erfasse nicht die auch vorliegend inmitten stehende Fallgestaltung, dass deutsche Behörden oder Gerichte dem Betroffenen die Fahrerlaubnis wegen einer Alkohol- oder Drogenproblematik entzogen haben und dieser eine ausländische EU-Fahrerlaubnis, ohne im erteilenden Staat tatsächlich einen Wohnsitz begründet zu haben, allen erkennbaren Umständen nach nur deshalb erworben hat, weil er davon ausgehen musste, die Voraussetzungen für die Wiedererlangung dieser Berechtigung im Bundesgebiet in näherer Zukunft nicht erfüllen zu können (vgl. in diesem Sinne z.B. ThürOVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06; VGH BW vom 21.7.2006 Az. 10 S 1337/06; HessVGH vom 9.8.2006 Az. 2 TG 1516/06; OVG MV vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06; VG Münster vom 26.6.2006 Az. 10 L 361/06; VG Sigmaringen vom 27.6.2006 Az. 4 K 1058/05; VG Chemnitz vom 3.8.2006 Az. 2 K 1093/05).

    Zu Recht haben das Verwaltungsgericht Sigmaringen (vgl. den Beschluss vom 27.6.2006, a.a.O.) und das Verwaltungsgericht Chemnitz (Beschluss vom 3.8.2006, a.a.O.) die insoweit aufgeworfenen Fragen deshalb dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung in weiteren Vorabentscheidungsverfahren unterbreitet.

  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Aus diesem Grunde haben das Verwaltungsgericht Chemnitz (DAR 2006, 637) und das Verwaltungsgericht Sigmaringen (DAR 2006, 640) dem EuGH entsprechende Fragen zur Entscheidung gemäß Artikel 234 EGV vorgelegt, über die der EuGH, soweit ersichtlich, bislang noch nicht entschieden hat.
  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

    Das VG Sigmaringen hat bereits mit Beschluss vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 - vergleichbare Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07

    Wirksamkeit des Führens einer Europäischen Fahrerlaubnis aus Polen bei einer

    Der Senat sieht sich insoweit durch die Stellungnahme des Generalanwalts vom 14. Februar 2008 (veröffentlicht auf der Internetseite des EuGH unter http://curia.europa.eu) in den Vorlageverfahren der verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 (vgl. Vorlagebeschluss des VG Chemnitz v. 3.8.2006 - 2 K 1093/05 - juris, und des VG Sigmaringen v. 27.6.2006 - 4 K 1058/05 -, juris) bestätigt.
  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Ein Teil der Rechtsprechung hält sie für Fallgestaltungen wie die vorliegende nicht für einschlägig und in Eilverfahren die Rechtslage deshalb nach wie vor für offen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30.06.2006 - 7 L 843/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 07.06.2006 - 2 K 1377/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 [V]; ähnlich wohl VG Minden, Beschluss vom 14.06.2006 - 3 L 321/06 - s. auch Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2006 - 1 S 136.05

    Fahrerlaubnisentziehung; EU-Fahrerlaubnis; Missbrauch; Verwertbarkeit von

    Ob und unter welchen Voraussetzungen der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von EU-Führerscheinen Einschränkungen unterliegt, ist als Frage der Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf dessen einheitliche Anwendung vom EuGH zu entscheiden (vgl. dazu Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen vom 27. Juni 2006 - 4 K 1058/05 -, juris), ohne dass für den Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes indes eine dahingehende Vorlagepflicht besteht.
  • VG Koblenz, 30.04.2007 - 5 L 496/07

    Rechtsmissbräuchlicher Â"FührerscheintourismusÂ'

    Erst der Ausgang bereits anhängiger Vorlagen zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfte insofern mehr Klarheit schaffen (vgl. hierzu die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17. Juli 2006 - 2 K 1380/05, des VG Stade vom 16. August 2006 - 1 A 2642/05 und des VG Sigmaringen vom 27. Juni 2006 - 4 K 1058/05 [jeweils juris]).
  • VG Sigmaringen, 31.07.2008 - 4 K 906/08

    Keine Anerkennungspflicht bei missbräuchlich erworbener EU-Fahrerlaubnis

    Die in diesem Zusammenhang im Vorlagebeschluss der Kammer vom 27.6.2006 - 4 K 1058/05 - und in den Schlussanträgen des Generalanwalts Bot zum Verfahren C-329/06 - Wiedemann - vom 14.2.2008 aufgeworfenen Fragen zur Missbrauchsproblematik und zur fehlenden Pflicht des Wohnsitzstaates, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmen durch offensichtlich ungeeignete Fahrzeugführer hinzunehmen, sind nach der Entscheidung des EuGH vom 26.6.2008 - C-329/06 - nicht geklärt (vgl. Dauer, EuGH und Führerscheintourismus, NJW 2008, 2381).
  • VG Sigmaringen, 03.07.2008 - 4 K 1299/08

    Anerkennungspflicht bei missbräuchlicher Erlangung der EU-Fahrerlaubnis

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