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   VG Sigmaringen, 27.06.2007 - 5 K 2300/05   

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VG Sigmaringen, 27.06.2007 - 5 K 2300/05 (https://dejure.org/2007,23190)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.06.2007 - 5 K 2300/05 (https://dejure.org/2007,23190)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 5 K 2300/05 (https://dejure.org/2007,23190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Verkaufsstand; Werbeanlage; Bundesstraße; Verkehrsbeeinträchtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbietung von Waren zum Verkauf auf einem in unmittelbarer Nähe zu einer Bundesstraße gelegenen Grundstück; Einordnung des Verkaufs von landwirtschaftlichen und anderen Produkten als Anbieten von Waren und Leistungen; Erstreckung des Verkaufsverbotes auf Bundesstraßen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2008, 312
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 44.92

    Erteilung einer Nutzungserlaubnis - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2007 - 5 K 2300/05
    Auch bei einer Entfernung von 80 m zwischen Verkaufsstand und Bundesstraße kann der für eine Untersagung des Anbietens von Waren und Leistungen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO erforderliche enge Zusammenhang zwischen dem Anbieten von Waren bzw. Leistungen und Straße (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1991 - 11 C 44.92 -, BVerwGE 94, 234 = NJW 1994, 1082) noch gegeben sein, wenn eine Einwirkung der Verkaufsstätte auf den Straßenverkehr beabsichtigt ist, um Verkehrsteilnehmer (spontan) als Kunden zu gewinnen.

    Denn nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 20.10.1993 - 11 C 44.92 -, NZV 1994, 126, 127; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2006, VBlBW 2007, 104 [im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes des Klägers]; Hess. VGH, Urteil vom 19.2.1991 - 2 UE 2124/87 -, NVwZ-RR 1992, 3,4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.1.2000 - 8 B 58/00 -, NZV 2000, 310) und der Kommentarliteratur (vgl. etwa: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 33 StVO RdNr. 7) beschränkt sich § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO nicht auf das Verbot von "auf" der Straße selbst angebotenen Waren oder Leistungen.

    Zwar lag dem hier insoweit einschlägigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.1993, a.a.O., in dem es den erforderlichen engen räumlichen Zusammenhang des Anbietens von Waren und Leistungen mit der Straße annahm, ein Sachverhalt zu Grunde, in dem die Kunden ihre Fahrzeuge im Einmündungsbereich von Feldwegen und auf dem parallel zur Bundesstraße verlaufenden Fuß- und Radweg abstellten, doch war die zusätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, die von den nahe der Bundesstraße parkenden Fahrzeugen ausging, für das Bundesverwaltungsgericht nur ein zusätzlicher und ergänzender Anhaltspunkt für die Einwirkung des Warenverkaufs auf die Straße.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1774/06

    Werbeanlagenverbot, aber kein Verbot von Obstverkauf an Bundesstraße bei

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2007 - 5 K 2300/05
    Diesen Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf die Beschwerde des Klägers mit Beschluss vom 11.10.2006 - 5 S 1774/06 - geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Klägers gegen die Verfügung der Beklagten vom 5.9.2005 wiederhergestellt, soweit dem Kläger gemäß Nr. 1 der Verfügung untersagt wurde, auf dem Grundstück FlSt.

    Denn nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 20.10.1993 - 11 C 44.92 -, NZV 1994, 126, 127; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2006, VBlBW 2007, 104 [im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes des Klägers]; Hess. VGH, Urteil vom 19.2.1991 - 2 UE 2124/87 -, NVwZ-RR 1992, 3,4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.1.2000 - 8 B 58/00 -, NZV 2000, 310) und der Kommentarliteratur (vgl. etwa: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 33 StVO RdNr. 7) beschränkt sich § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO nicht auf das Verbot von "auf" der Straße selbst angebotenen Waren oder Leistungen.

  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2124/87

    Sondernutzungserlaubnis für Blumenverkaufsstand an Bundesstraße -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2007 - 5 K 2300/05
    Denn nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 20.10.1993 - 11 C 44.92 -, NZV 1994, 126, 127; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2006, VBlBW 2007, 104 [im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes des Klägers]; Hess. VGH, Urteil vom 19.2.1991 - 2 UE 2124/87 -, NVwZ-RR 1992, 3,4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.1.2000 - 8 B 58/00 -, NZV 2000, 310) und der Kommentarliteratur (vgl. etwa: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 33 StVO RdNr. 7) beschränkt sich § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO nicht auf das Verbot von "auf" der Straße selbst angebotenen Waren oder Leistungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 8 B 58/00

    Prismenwendeanlage - § 33 StVO

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2007 - 5 K 2300/05
    Denn nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 20.10.1993 - 11 C 44.92 -, NZV 1994, 126, 127; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2006, VBlBW 2007, 104 [im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes des Klägers]; Hess. VGH, Urteil vom 19.2.1991 - 2 UE 2124/87 -, NVwZ-RR 1992, 3,4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.1.2000 - 8 B 58/00 -, NZV 2000, 310) und der Kommentarliteratur (vgl. etwa: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 33 StVO RdNr. 7) beschränkt sich § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO nicht auf das Verbot von "auf" der Straße selbst angebotenen Waren oder Leistungen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 1646/89

    Berechtigtes Interesse - Fortsetzungsfeststellungsklage; polizeiliches

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2007 - 5 K 2300/05
    Die polizeiliche Generalklausel der §§ 1, 3 PolG eröffnet der zuständigen Behörde die Möglichkeit, die auf Grundlage von öffentlich-rechtlichen Gebots- und Verbotsnormen begründeten Verhaltenspflichten durchzusetzen, wenn diese Normen nicht selbst zum Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes ermächtigen; eine Verletzung solcher öffentlich-rechtlicher Verbotsnormen stört die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 1 PolG (vgl. etwa: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.2.1990 - 1 S 1646/89 -, DÖV 1990, 572 - Wolf/Stephan, PolG BW, 5. Aufl., § 1 RdNr. 61).
  • VG München, 28.06.2001 - M 11 K 00.6016
    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.06.2007 - 5 K 2300/05
    Diese Ausnahmegenehmigungen setzen Gründe voraus, die das öffentliche Interesse an dem Verbot, von dem dispensiert werden soll, überwiegen und dürfen nur bei besonderer Dringlichkeit erteilt werden (vgl. VG München, Urteil vom 28.6.2001 - M 11 K 00.6016 -, juris; Hentschel, a.a.O., § 46 StVO RdNr. 2).
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