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   VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04   

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VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04 (https://dejure.org/2006,35815)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28.09.2006 - A 8 K 11760/04 (https://dejure.org/2006,35815)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28. September 2006 - A 8 K 11760/04 (https://dejure.org/2006,35815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 4 S. 2; VwVfG § 28 Abs. 1; VwVfG § 31 Abs. 7 S. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 8; AsylVfG § 73 Abs. 2 a; AufenthG § 60 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 7
    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anhörung, Fristen, Fristverlängerung, rechtliches Gehör, Änderung der Rechtslage, Terrorismusbekämpfungsgesetz, schweres nichtpolitisches Verbrechen, Strafurteil, ausländisches Strafurteil, Staatssicherheitsgericht, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2002 - 10 A 10089/02

    Ausländerrecht, Asylrecht, Genfer Konvention, Terrorismusbekämpfungsgesetz,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04
    Umgekehrt bedeutet dies allerdings auch, dass die tatsächlichen Feststellungen in einem - ausländischen - Strafurteil die deutschen Verwaltungsbehörden und nachprüfenden Gerichte für die Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 Satz 2 AufenthG erfüllt sind, nicht binden, mögen sie auch ein mehr oder weniger starkes Indiz dafür sein, dass sich der Ausländer tatsächlich so verhalten hat, wie ihm im Strafurteil zur Last gelegt wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2002 - 10 A 10089/02.OVG -).

    Dahingestellt kann im vorliegenden Fall bleiben, ob der Begriff des schweren nicht politischen Verbrechens im Sinne des § 60 Abs. 8 Satz AufenthG nach Maßgabe des deutschen Strafrechts zu beurteilen ist, ob insoweit ein Verbrechen in Rede steht und ob die geforderte ,,Schwere" des Verbrechens eine qualifizierte, über die Bestimmung des § 12 StGB hinausgehende Mindeststrafe voraussetzt (vgl. hierzu ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2002, a.a.O.).

    Die Rechtsprechung verlangt deshalb - gleichsam wie bei einer widerlegbaren Vermutung -, dass der Ausländer glaubhaft dartut, sich endgültig von dem betreffenden Umfeld gelöst zu haben (vgl. ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2002, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 22.07.2002 - 4 K 7165/01

    Anspruch eines Staatsangehörigen der Türkei auf Anerkennung als Asylberechtigter;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04
    Auch besteht bei Personen, welche wegen fundamentalistischer religiös motivierter Straftaten verurteilt worden sind, generell kein signifikantes Risiko, Opfer derartiger menschenrechtswidriger Übergriffe zu werten (vgl. ausführlich VG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2002, - 4 K 7165/01.A -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04
    Folter wird allerdings seltener als früher und vorwiegend mit anderen, weniger leicht nachweisbaren Methoden praktiziert (vgl. umfassend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A -).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04
    Zwar kann die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer nur unzureichenden medizinischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung ein Abschiebungshindernis gem. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG darstellen (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.09.1999 - NVwZ 2000, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1999 - A 6 S 1974/98

    Widerruf der Asylanerkennung; fehlerhaftes Verpflichtungsurteil auf

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04
    Dies ist nur dann der Fall, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich entscheidungserheblich geändert haben (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 19.09.2000 - 9 C 12/00 - BVerwG, Urteil vom 25.08.2004 - 1 C 22/03 - VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 23.11.1999 - A 6 S 1974/98 -).
  • VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05

    Abschiebungsschutz trotz Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04
    Vielmehr ist bei allen fünf Fallvariationen des Absatzes 8, auch wenn es nicht in jedem Fall ausdrücklich zur Tatbestandsvoraussetzung gemacht wurde, die Einschränkung zu machen, dass von dem Betreffenden auch in Zukunft eine konkrete Gefahr, wie sich in der Begehung der jeweils genannten Taten manifestiert hatte, ausgehen muss, weil nur unter diesen Voraussetzungen auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Asylberechtigung, auf welche die Vorschrift ebenfalls anwendbar ist, verfassungsrechtlich unbedenklich neutralisiert werden kann (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2005 - A 4 K 10512/05 -).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist es für die Anwendbarkeit des § 73 Abs. 1 AsylVfG jedoch unerheblich, ob die Anerkennung rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgt ist, nach dieser Bestimmung daher auch rechtswidrige Anerkennungen widerrufbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.06.1997 - 9 B 280.97 - BVerwG, Urteil vom 25.08.2004 - 1 C 22/03 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - 13 A 654/05

    Widerruf, Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Flüchtlingsanerkennung,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04
    Auch steht einem Widerruf wegen Rechtsänderung nicht die neu geschaffene Bestimmung des § 73 Abs. 2a AsylVfG entgegen, da diese Bestimmung aufgrund des Wortlautes und aus systematischen Erwägungen nicht auf Widerrufsverfahren anwendbar ist, in denen das Bundesamt vor dem 01.01.2005 über den Widerruf entschieden hat, diese Entscheidung aber noch nicht bestandskräftig geworden, sondern im Zeitpunkt der Rechtsänderung noch bei Gericht rechtshängig gewesen ist (vgl. ausführlich hierzu OVG Münster, Urteil vom 14.04.2005 - 13 A 654/05.A -).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 8.00

    Widerruf einer Gewährung von Abschiebungsschutz wegen einer erheblichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04
    Insbesondere wird auch durch eine rechtskräftige Verurteilung das Erfordernis einer konkreten Wiederholungsgefahr in Bezug auf eine entsprechend schwere Straftat nicht ersetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2000 - 9 C 8.00 - zu § 51 Abs. 3 Satz 1 2. Alternative AuslG).
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