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   VG Sigmaringen, 29.09.2005 - 2 K 2391/04, 2 K 2394/04, 2 K 70/05   

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https://dejure.org/2005,24917
VG Sigmaringen, 29.09.2005 - 2 K 2391/04, 2 K 2394/04, 2 K 70/05 (https://dejure.org/2005,24917)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 29.09.2005 - 2 K 2391/04, 2 K 2394/04, 2 K 70/05 (https://dejure.org/2005,24917)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 29. September 2005 - 2 K 2391/04, 2 K 2394/04, 2 K 70/05 (https://dejure.org/2005,24917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtswidrigkeit einer Luftsicherheitsgebühr wegen fehlerhafter Kostenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Luftsicherheitsgebühr für den Flughafen Friedrichshafen ist nicht rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.09.2005 - 2 K 2391/04
    Nach diesen Vorschriften ist für Maßnahmen auf dem Flugplatzgelände zum unmittelbaren Schutz der Fluggäste und Luftfahrtunternehmen vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, nämlich die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen oder deren Überprüfung in sonstiger Weise einschließlich des bewaffneten Schutzes der Kontrollstellen je Fluggast eine Gebühr von 4, 00 bis 20, 00 DM zu erheben, wobei von den Beteiligten bereits zutreffend berücksichtigt worden ist, dass der weitere Gebührentatbestand (Bestreifung der Sicherheitsbereiche gemäß Rahmenplan Luftsicherheit und bewaffnete Standposten bei gefährdeten Luftfahrzeugen) mangels Ermächtigungsgrundlage im LuftVG nichtig ist und damit nicht zur Anwendung gelangen kann (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 3 C 24/03 -, BVerwGE 120, 227 ff.).

    Bei der erfolgten Festlegung eines Gebührenhöchst- und Gebührenmindestsatzes ist keine Rahmengebühr, welche der festsetzenden Behörde im Einzelfall Ermessen einräumte, geschaffen worden (BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 3 C 24/03 -, BVerwGE 120, 227 ff.).

    Sie ist auch berechtigt, Schätzungen vorzunehmen, wenn die genaue Kostenermittlung der Einsatzwerte mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 3 C 24/03 -, a.a.O.).

    Hinsichtlich der Prognosen ist die Überprüfung durch das Gericht darauf begrenzt, ob zutreffende Ausgangswerte zugrunde gelegt und der zu ihrer Fortschreibung verwendete Prognosefaktor methodisch zutreffend ermittelt wurde (BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 3 C 24/03 -, a.a.O.).

    Die Kammer vermag die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2004 - 3 C 24/03 -, a.a.O. hinsichtlich der Ausführungen zum Wagniszuschlag nicht in vollem Umfang zu überzeugen.

  • EuGH, 26.06.2001 - C-70/99

    Kommission / Portugal

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.09.2005 - 2 K 2391/04
    Die Erhebung von Gebühren für die Sicherheitskontrolle von Flugpassagieren unterfällt zwar dieser Verordnung (EuGH, Urt. v. 26.06.2001 - R. C-70/99 -, Slg I, 4845 = DVBl 2001, 1375 - Kommission ./. Portugal).

    Art. 3 Abs. 1 VO 2048/1992/EWG ist auch im Lichte des Art. 49 EG auszulegen, da mit dem Erlass dieser Verordnung die Dienstleistungsfreiheit im Bereich des Luftverkehrs umfassend eingeführt worden ist (Schlussanträge GA Alber vom 06.03.2001 - Rs. C-70/99 -, Slg.2001 1, 4845 - Kommission ./. Portugal).

    Nicht nur der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen, sondern auch Kommission und der Gerichtshof gehen offenkundig von der Rechtfertigung von Luftsicherheitsgebühren aus, da die Kommission in zwei Fällen die diskriminierende Anwendung dieser Gebühren und nicht die Gebühren als solche zum Gegenstand eines Vertragsverletzung gemacht hat und der EuGH diese diskriminierende Anwendung und nicht die Gebühren als solche zum Anlass seiner Kritik genommen hat (EuGH, Urt. v. 04.07.2001 - Rs. C-447/99 -, Slg. 2001 1, 5203 - Kommission ./. Italien; Urt. v. 26.06.2001 - Rs. C-70/99 -, Slg.2001 1, 4845 - Kommission ./. Portugal).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-246/01

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.09.2005 - 2 K 2391/04
    Unter Anwendung dieser Grundsätze ergibt es sich, dass nicht diskriminierend angewandte Regelungen zur Erhebung von Luftsicherheitsgebühren zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen und damit ein aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigter Eingriff in die Luftverkehrsfreiheit vorliegt (GA Alber, Schlussanträge vom 26.06.2003 - Rs. C-246/01 - Kommission ./. Niederlande -, www.curia.eu.int).
  • EuGH, 04.07.2001 - C-447/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.09.2005 - 2 K 2391/04
    Nicht nur der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen, sondern auch Kommission und der Gerichtshof gehen offenkundig von der Rechtfertigung von Luftsicherheitsgebühren aus, da die Kommission in zwei Fällen die diskriminierende Anwendung dieser Gebühren und nicht die Gebühren als solche zum Gegenstand eines Vertragsverletzung gemacht hat und der EuGH diese diskriminierende Anwendung und nicht die Gebühren als solche zum Anlass seiner Kritik genommen hat (EuGH, Urt. v. 04.07.2001 - Rs. C-447/99 -, Slg. 2001 1, 5203 - Kommission ./. Italien; Urt. v. 26.06.2001 - Rs. C-70/99 -, Slg.2001 1, 4845 - Kommission ./. Portugal).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.09.2005 - 2 K 2391/04
    Zwar kann und muss das überprüfende Gericht kontrollieren, ob sich der auf einer Prognose beruhende Bescheid aus anderen Gründen als richtig erweist und sich etwa mehrere Fehler bei der Prognose einzelner Kostenfaktoren im Ergebnis nicht auswirken oder gegenseitig aufheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1/01 -, BVerwGE 116, 188 ff.).
  • OVG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Bf 177/01

    Flugsicherheitsgebühr und Gemeinschaftsrecht

    Insoweit bestehen keine Zweifel, dass die Erhebung der von der Klägerin beanstandeten Flugsicherheitsgebühren diesen Anforderungen für die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit entspricht (im Ergebnis ebenso: VGH Mannheim, Beschluss vom 2.3.1999 - 8 S 2973/98 - VGH München, Beschluss vom 3.2.2000, NVwZ 2001 S. 346; OVG Greifswald, Beschluss vom 9.12.2002, NordÖR 2003 S. 505; VG Sigmaringen, Urteil vom 29.09.2005 - 2 K 2391/04 -, Juris).
  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14

    Luftsicherheitsgebühr; Kostendeckungsprinzip; Kostendeckungsgrundsatz;

    vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 10. April 2008 - 1 B 388/06 -, juris Rn. 29 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 28. August 2007 - 8 BV 05.2493 -, juris Rn. 30 ff.; VG L. , Urteil vom 1. September 2006 - 25 K 6296/01 -, juris Rn. 39; a.A.: VG Sigmaringen, Urteil vom 29. September 2005 - 2 K 2391/04 -, juris Rn. 33.
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