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   VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05   

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VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 (https://dejure.org/2005,14341)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 (https://dejure.org/2005,14341)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 29. November 2005 - NC 6 K 361/05 (https://dejure.org/2005,14341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der Bewerbungsfrist für Altabiturienten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05

    Zulassung zum Studiengang der Humanmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05
    Im Hinblick auf die Folgen bestimmter Antragstellungen für die gesondert zu betrachtende Kostenentscheidung werden Ausführungen im Rahmen der Begründung der Nebenentscheidungen zu machen sein (vgl. im Übrigen zu weiteren Einzelheiten der Antragstellung die Beschlüsse der Kammer im Studiengang Humanmedizin vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

    Die Kammer hält es im Anschluss an den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 03.04.2003 - NC 9 S 1/03 - (Tübingen/ Psychologie/ WS 2002/2003) im Eilverfahren auch weiterhin für geboten, die gleiche Loschance aller Bewerber mit einem zulässigen Eilantrag dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass in jedem Verfahren die Kosten im Verhältnis zusätzlicher Studienplätze zur Gesamtzahl der Bewerber abzüglich der Zahl der zusätzlichen Studienplätze aufgeteilt wird (vgl. zur näheren Begründung auch die Beschlüsse der Kammer zum Studiengang Humanmedizin vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

  • LG Köln, 15.11.2000 - 9 S 25/00

    Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall sämtlicher Räume einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05
    Um zu vermeiden, dass der Anteil an der Arbeitszeit der befristet Angestellten, der auf die Krankenversorgung entfällt, unzulässig doppelt berücksichtigt wird, einmal durch die Reduzierung des Deputats von 8 auf 4 SWS und zum anderen durch einen pauschalen Krankenversorgungsabzug in Höhe von 36 % des Gesamtdeputats gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c KapVO VI in der Fassung der Änderungsverordnung vom 04.06.1996 (GBl. S. 430), hat die Kammer in den früheren Semestern unter Bezugnahme auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23.02.1999 - NC 9 S 110/98 -, bestätigt durch Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 02.08.2000 - NC 9 S 25/00 - in richterlicher Notkompetenz das Lehrdeputat der befristet Angestellten von 4 auf 5 SWS erhöht.
  • VG Arnsberg, 20.11.2001 - 12 L 1109/01

    Zulassung zum Studium im Studiengang Medienplanung, Medienentwicklung und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05
    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier den Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden in Anlehnung an einen Gesamtstreitwert aus allen ausgesprochenen Zulassungen und dem jeweiligen Verhältnis zur Bewerberzahl vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 44; wiederum anders etwa im Falle eines Antrags auf Beteiligung an einem Losverfahren: VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 - Beschluss vom 19.04.2005 - 4 Nc 109/04 - VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - VG Arnsberg, Beschluss vom 20.01.2001 - 12 L 1109/01 - unter Verweis auf die gleichlautende Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen; VG Regensburg, Beschluss vom 12.08.2005 - RO 7 E 05.10082 - für eine Halbierung des Auffangwertes im Eilverfahren: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.06.2005 - 7 C 05.10476 - Sächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - NC 2 E 86/05 - anknüpfend an die zitierte Stellungnahme des BVerwG: OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Y 13/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 110/98

    Zulassung zum Zahnmedizin-Studium: Kapazitätsberechnung - unzulässige

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05
    Um zu vermeiden, dass der Anteil an der Arbeitszeit der befristet Angestellten, der auf die Krankenversorgung entfällt, unzulässig doppelt berücksichtigt wird, einmal durch die Reduzierung des Deputats von 8 auf 4 SWS und zum anderen durch einen pauschalen Krankenversorgungsabzug in Höhe von 36 % des Gesamtdeputats gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c KapVO VI in der Fassung der Änderungsverordnung vom 04.06.1996 (GBl. S. 430), hat die Kammer in den früheren Semestern unter Bezugnahme auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23.02.1999 - NC 9 S 110/98 -, bestätigt durch Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 02.08.2000 - NC 9 S 25/00 - in richterlicher Notkompetenz das Lehrdeputat der befristet Angestellten von 4 auf 5 SWS erhöht.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05
    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier den Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden in Anlehnung an einen Gesamtstreitwert aus allen ausgesprochenen Zulassungen und dem jeweiligen Verhältnis zur Bewerberzahl vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 44; wiederum anders etwa im Falle eines Antrags auf Beteiligung an einem Losverfahren: VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 - Beschluss vom 19.04.2005 - 4 Nc 109/04 - VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - VG Arnsberg, Beschluss vom 20.01.2001 - 12 L 1109/01 - unter Verweis auf die gleichlautende Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen; VG Regensburg, Beschluss vom 12.08.2005 - RO 7 E 05.10082 - für eine Halbierung des Auffangwertes im Eilverfahren: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.06.2005 - 7 C 05.10476 - Sächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - NC 2 E 86/05 - anknüpfend an die zitierte Stellungnahme des BVerwG: OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Y 13/05 -).
  • OVG Sachsen, 13.07.2005 - NC 2 E 86/05
    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05
    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier den Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden in Anlehnung an einen Gesamtstreitwert aus allen ausgesprochenen Zulassungen und dem jeweiligen Verhältnis zur Bewerberzahl vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 44; wiederum anders etwa im Falle eines Antrags auf Beteiligung an einem Losverfahren: VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 - Beschluss vom 19.04.2005 - 4 Nc 109/04 - VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - VG Arnsberg, Beschluss vom 20.01.2001 - 12 L 1109/01 - unter Verweis auf die gleichlautende Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen; VG Regensburg, Beschluss vom 12.08.2005 - RO 7 E 05.10082 - für eine Halbierung des Auffangwertes im Eilverfahren: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.06.2005 - 7 C 05.10476 - Sächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - NC 2 E 86/05 - anknüpfend an die zitierte Stellungnahme des BVerwG: OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Y 13/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - NC 9 S 26/92

    Zur Ermittlung der Aufnahmekapazität und Festsetzung der Zulassungszahlen im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05
    Die formell erforderliche Entscheidung des Ministeriums lag damit noch vor Beginn des Berechnungszeitraums vor (vgl. § 5 KapVO VII; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 1/02 u.a. - Beschluss vom 14.12.1992 - NC 9 S 26/92 u.a. -).
  • OVG Sachsen, 26.07.1999 - NC 2 S 44/99
    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05
    Dabei muss berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Wahrnehmung des Amtes eines Beauftragten erfordert, wodurch dieser Aufwand verursacht wird (Drittmittelforschung?), welche Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Beauftragten geeignet und bereit sind und zu Lasten welcher ihrer anderen Dienstpflichten - außer denen in der Lehre - die Wahrnehmung dieser Aufgaben ebenfalls gehen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 1/02 u.a. - sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 26.07.1999 - NC 2 S 44/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05
    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier den Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden in Anlehnung an einen Gesamtstreitwert aus allen ausgesprochenen Zulassungen und dem jeweiligen Verhältnis zur Bewerberzahl vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 44; wiederum anders etwa im Falle eines Antrags auf Beteiligung an einem Losverfahren: VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 - Beschluss vom 19.04.2005 - 4 Nc 109/04 - VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - VG Arnsberg, Beschluss vom 20.01.2001 - 12 L 1109/01 - unter Verweis auf die gleichlautende Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen; VG Regensburg, Beschluss vom 12.08.2005 - RO 7 E 05.10082 - für eine Halbierung des Auffangwertes im Eilverfahren: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.06.2005 - 7 C 05.10476 - Sächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - NC 2 E 86/05 - anknüpfend an die zitierte Stellungnahme des BVerwG: OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Y 13/05 -).
  • LG Köln, 27.10.2004 - 9 S 281/04
    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05
    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier den Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden in Anlehnung an einen Gesamtstreitwert aus allen ausgesprochenen Zulassungen und dem jeweiligen Verhältnis zur Bewerberzahl vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 44; wiederum anders etwa im Falle eines Antrags auf Beteiligung an einem Losverfahren: VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 - Beschluss vom 19.04.2005 - 4 Nc 109/04 - VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - VG Arnsberg, Beschluss vom 20.01.2001 - 12 L 1109/01 - unter Verweis auf die gleichlautende Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen; VG Regensburg, Beschluss vom 12.08.2005 - RO 7 E 05.10082 - für eine Halbierung des Auffangwertes im Eilverfahren: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.06.2005 - 7 C 05.10476 - Sächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - NC 2 E 86/05 - anknüpfend an die zitierte Stellungnahme des BVerwG: OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Y 13/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2000 - NC 9 S 39/99

    Hochschulzulassung: Medizin - Kapazitätsberechnung

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 16.04

    Entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder

  • VGH Bayern, 16.06.2005 - 7 C 05.10476
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.1999 - B 2 S 73/99

    Grundsätzliche Möglichkeit des "Auswechselns" der Ermächtigungsnorm bei

  • BVerfG, 13.04.2005 - 1 BvR 2460/04

    Rechtsstaatliche Aspekte des Kapazitätsprozesses

  • StGH Hessen, 17.01.1991 - P.St. 1119

    Einstweilige Verfügung; Vorwegnahme der Hauptsache; Eingriffsart; Eingriffstiefe;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1987 - NC 9 S 247/87

    Bewerbungsfrist für Studienplatz außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen

  • VG Sigmaringen, 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10

    Zulassung zum Studium und Überprüfung der Kapazitätsberechnung im einstweiligen

    Die fiktive Fortführung von 5 SWS (nach VGH BW, B.v. 18.02.2003 - NC 9 S 57/02 u.a. - VG Sigmaringen, B.v. 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 -) hat die Antragsgegnerin zum Wintersemester 2009/10 eingestellt, nachdem sie in der Abt. IV eine neue Ä1-Zeitstelle eingerichtet hat und den vormals kapazitätsrechtlich nicht anerkannten Tausch einer C3-Stelle gegen eine befristet besetzte Angestelltenstelle damit für ausgeglichen hält.

    Die für die Strahlenschutzbeauftragte in Ansatz gebrachte Deputatsverminderung ist nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschlüsse vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. -) im Eilverfahren nicht zu beanstanden.

    Der in der Vergangenheit praktizierten fiktiven Fortführung von zunächst 3, später dann 4 bzw. 5 SWS Lehrdeputat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.02.2003 - NC 9 S 57/02 u.a. - Beschlüsse vom 11.02.2003 - NC 9 S 40/02 u.a. - VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. -) liegt eine von damals vier auf C3-Stellen bezogenen Umwidmungen aus den 1990er-Jahren zugrunde.

    Die fiktive Fortführung von Deputaten soll die Hochschule anhalten, eine Stelle wieder zu besetzen bzw. wieder einzurichten; die Hochschule muss sich so behandeln lassen, als ob die Maßnahme - hier die Umwidmung der Stelle - nicht erfolgt wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2000 - NC 9 S 39/99 - sowie die Beschlüsse der Kammer vom 22.07.2002 - NC 6 K 45/02 - und vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 -).

  • VG Sigmaringen, 02.02.2007 - NC 6 K 607/06

    Fragen der Kapazitätsberechnung für den Studiengang Zahnmedizin, besonders

    c) Die für die Strahlenschutzbeauftragte in Ansatz gebrachte Deputatsverminderung ist - wie bereits in den Beschlüssen zum Vorjahr (Beschlüsse vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. -) ausgeführt - im Eilverfahren nicht zu beanstanden.

    Dazu hat die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. - ausgeführt:.

    aa) Die Kammer hat in den Beschlüssen zum Vorjahr (Beschlüsse vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. -) die Auffassung vertreten, das Hamburger Modell sei dahin gehend zu modifizieren, dass der Übergang vom Sommersemester 2003 zum Wintersemester 2003/2004 herausgerechnet wird.

  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152

    Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin (UR) - Einbeziehung der sog.

    Bevor an eine schematische Herabsetzung einer einzelnen Übergangsquote auf den "Auffangwert" von 1, 000 gedacht wird oder sogar an eine vollständige "Eliminierung" des betreffenden Semesters aus der Schwundberechnung (so VG Sigmaringen vom 29.11.2005 Az. NC 6 K 361/05, kritisch hierzu VGH BW vom 31.3. 2006 Az. NC 9 S 3/06), ist vorrangig zu prüfen, ob hinsichtlich einzelner Bestandszahlen in dem betroffenen Semester korrigierte Werte eingesetzt werden können, mit denen sich eine realitätsnähere Übergangsquote errechnen lässt.
  • VG Sigmaringen, 03.11.2006 - NC 6 K 216/06

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren auf Zulassung zum

    Selbst wenn dies aber auf sog. "schwundfremden Faktoren" beruhen sollte - wozu möglicherweise die zum 01.10.2003 erfolgte Erhöhung der Lehrverpflichtung für Professoren zählen könnte - (vgl. dazu ausführlich die Beschlüsse der Kammer vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05), führte eine Eliminierung der Übergangsquote nicht zu einem negativen Schwund solchen Ausmaßes, dass ein weiter Studienplatz verfügbar wäre.

    Der VGH Baden-Württemberg akzeptiert in diesem Zusammenhang auch, dass eine im Betrachtungszeitraum erfolgte Erhöhung oder Absenkung der Zulassungszahl als Besonderheit zu beachten sein kann (Beschluss vom 31.03.2006 - NC 9 S 3/06 -); in der Rechtsprechung besteht im Wesentlichen lediglich darüber Streit, auf welchem (rechnerischen) Weg dies geschehen kann oder muss (vgl. zu den unterschiedlichen Ansätzen VG Sigmaringen, Beschluss vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 - Bayer. VGH Beschlüsse vom 11.07.2006 - 7 CE 06.10152 u.a. - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.03.2006 - NC 9 S 3/06 -).

  • VG Sigmaringen, 20.11.2012 - NC 6 K 2062/12

    Lehrverpflichtungsbandbreiten; Lehrverpflichtung befristet; beschäftigter

    Die fiktive Fortführung von 5 SWS (nach VGH BW, B.v. 18.02.2003 - NC 9 S 57/02 u.a. - VG Sigmaringen, B.v. 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 -) hat die Antragsgegnerin zum Wintersemester 2009/10 eingestellt, nachdem sie in der Abt. IV eine neue Ä1-Zeitstelle eingerichtet hat und den vormals kapazitätsrechtlich nicht anerkannten Tausch einer C3-Stelle gegen eine befristet besetzte Angestelltenstelle damit für ausgeglichen hält.

    Die für die Strahlenschutzbeauftragte in Ansatz gebrachte Deputatsverminderung ist nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschlüsse vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. -) im Eilverfahren im Grunde nicht zu beanstanden.

  • VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11

    Lehrverpflichtungsbandbreiten

    Die fiktive Fortführung von 5 SWS (nach VGH BW, B.v. 18.02.2003 - NC 9 S 57/02 u.a. - VG Sigmaringen, B.v. 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 -) hat die Antragsgegnerin zum Wintersemester 2009/10 eingestellt, nachdem sie in der Abt. IV eine neue Ä1-Zeitstelle eingerichtet hat und den vormals kapazitätsrechtlich nicht anerkannten Tausch einer C3-Stelle gegen eine befristet besetzte Angestelltenstelle damit für ausgeglichen hält.

    Selbst wenn dem wie auch dem Stellentausch in der Zahnerhaltungskunde und Paradontologie die Anerkennung versagen und auch den Dienstleistungsexport zur Gänze außer Acht lassen würde, führte dies jedoch zu keiner die festgesetzte und belegte Zulassungszahl überschreitenden Aufnahmekapazität im Wintersemester 2011/12. Die für die Strahlenschutzbeauftragte in Ansatz gebrachte Deputatsverminderung ist nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschlüsse vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. -) im Eilverfahren nicht zu beanstanden.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - NC 9 S 3/06

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum WS 2005/2006 - Kapazitätsermittlung

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29. November 2005 - NC 6 K 361/05 - geändert.
  • VG Sigmaringen, 07.05.2009 - NC 6 K 273/09

    Berechnung der Aufnahmekapazität des Studiengangs Zahnmedizin SS 2009

    Die für die Strahlenschutzbeauftragte in Ansatz gebrachte Deputatsverminderung ist nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschlüsse vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. -) im Eilverfahren nicht zu beanstanden.
  • VG Sigmaringen, 07.11.2008 - NC 6 K 1612/08

    Kapazitätsberechnung im Zusammenhang mit der Zulassung zum Studium der

    Die für die Strahlenschutzbeauftragte in Ansatz gebrachte Deputatsverminderung ist nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschlüsse vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. -) im Eilverfahren nicht zu beanstanden.
  • VG Sigmaringen, 17.12.2007 - NC 6 K 1542/07

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin WS 2007/2008

    Die für die Strahlenschutzbeauftragte in Ansatz gebrachte Deputatsverminderung ist nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschlüsse vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. -) im Eilverfahren nicht zu beanstanden.
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