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   VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99   

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VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99 (https://dejure.org/2001,15665)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30.11.2001 - A 6 K 10994/99 (https://dejure.org/2001,15665)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30. November 2001 - A 6 K 10994/99 (https://dejure.org/2001,15665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Krankheit - Abschiebungshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wesentliche bzw. lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes infolge unzureichender Behandlungsmöglichkeiten als Abschiebungshindernis; Voraussetzung der Annahme eines zielstaatbezogenen Abschiebungshindernisses aufgrund einer Traumatisierung; Erfordernis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts werden von § 53 AuslG ausschließlich Gefahren erfasst, die dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen und kann die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil etwa die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG darstellen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 98.96 -, InfAuslR 1998, 189).

    Eine solche Gefahr ist im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erheblich, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde (BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, a.a.O.).

    "Da bei einer derartigen Sachlage die befürchteten negativen Auswirkungen bereits durch die Abschiebung als solche und nicht erst wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung eintreten, handelt es sich gegebenenfalls um einen Duldungsgrund nach § 55 AuslG, nicht um ein - zielstaatsbezogenes und bei Asylbewerbern allein vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu prüfendes - Abschiebungshindernis nach § 53 AuslG (vgl. zu der Unterscheidung insbesondere BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383; BVerwG, Urteil vom 21.09.1999, NVwZ 2000, 206).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2001 - 11 S 389/01

    Duldungsgrund, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, posttraumatische

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
    Insoweit ist es Sache der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Behörde, einer derartigen Gefahr, die der Abzuschiebende bis zur tatsächlichen Durchführung der Abschiebung geltend machen können muss, angemessen - etwa durch Erteilung einer Duldung (§ 55 AuslG) - zu begegnen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241; BVerwG, Urteil vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 -, InfAuslR 1998, 121; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2001 - 11 S 389/01 -).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat hierzu in seinem Beschluss vom 07.05.2001 - 11 S 389/01 - ausgeführt:.

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
    "Da bei einer derartigen Sachlage die befürchteten negativen Auswirkungen bereits durch die Abschiebung als solche und nicht erst wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung eintreten, handelt es sich gegebenenfalls um einen Duldungsgrund nach § 55 AuslG, nicht um ein - zielstaatsbezogenes und bei Asylbewerbern allein vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu prüfendes - Abschiebungshindernis nach § 53 AuslG (vgl. zu der Unterscheidung insbesondere BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383; BVerwG, Urteil vom 21.09.1999, NVwZ 2000, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1992 - 5 S 173/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung - Wiederaufleben einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
    Zugleich ergibt sich damit, dass kein Anhaltspunkt für das Vorlegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 1 - 4 AuslG bzw. eines zwingenden Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG oder der gegebenenfalls festzustellenden ermessenseröffnenden Tatbestandsmerkmale des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.1993 - 16 S 2093/93 - Rennert, VBlBW 1993, Seite 90/93).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2000 - 11 A 10006/00
    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
    Damit hat der Kläger auch keinen Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG im Wege des freien Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 5 BVwVfG (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 - Beschluss vom 04.01.2000 - A 14 S 786/99 - NVwZ-RR 2000, 261; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.01.2000 -11 A 10006/00.OVG).
  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
    Insoweit ist es Sache der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Behörde, einer derartigen Gefahr, die der Abzuschiebende bis zur tatsächlichen Durchführung der Abschiebung geltend machen können muss, angemessen - etwa durch Erteilung einer Duldung (§ 55 AuslG) - zu begegnen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241; BVerwG, Urteil vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 -, InfAuslR 1998, 121; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2001 - 11 S 389/01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2000 - A 14 S 786/99

    Asylverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Bevollmächtigten; Möglichkeiten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
    Damit hat der Kläger auch keinen Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG im Wege des freien Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 5 BVwVfG (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 - Beschluss vom 04.01.2000 - A 14 S 786/99 - NVwZ-RR 2000, 261; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.01.2000 -11 A 10006/00.OVG).
  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
    Damit hat der Kläger auch keinen Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG im Wege des freien Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 5 BVwVfG (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 - Beschluss vom 04.01.2000 - A 14 S 786/99 - NVwZ-RR 2000, 261; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.01.2000 -11 A 10006/00.OVG).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
    Insoweit ist es Sache der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Behörde, einer derartigen Gefahr, die der Abzuschiebende bis zur tatsächlichen Durchführung der Abschiebung geltend machen können muss, angemessen - etwa durch Erteilung einer Duldung (§ 55 AuslG) - zu begegnen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241; BVerwG, Urteil vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 -, InfAuslR 1998, 121; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2001 - 11 S 389/01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2001 - 13 S 2500/00

    Ausweisung türkischer Straftäter

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
    Diese Gefahr muss mit hinreichender beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (BVerwG, Urteil vom 17.12.1996 - 9 C 38.96 -, InfAuslR 1997, 341, 342; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.04.1998 - A 12 S 1959/96 - zum Maßstab nach europäischem Recht (Art. 3 EMRK) vgl. EGMR, Urteil vom 06.02.2001 -, Beschwerde Nr. 44599/98 -, InfAuslR 2001, 261 ("hinreichend sicher und nicht bloß hypothetisch")).
  • EGMR, 06.02.2001 - 44599/98

    BENSAID c. ROYAUME-UNI

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1999 - A 9 S 50/99

    Asylverfahren: abgelehnte Zulassung der Berufung - keine grundsätzlich

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2000 - A 6 S 675/99

    Pakistan: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Ahmadis;

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