Rechtsprechung
   VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6646
VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13 (https://dejure.org/2015,6646)
VG Stade, Entscheidung vom 01.04.2015 - 1 A 3418/13 (https://dejure.org/2015,6646)
VG Stade, Entscheidung vom 01. April 2015 - 1 A 3418/13 (https://dejure.org/2015,6646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,6646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung der Kosten für den Einsatz der Wasserbehörde zum Zwecke der Gefahrenabwehr nach einem Verkehrsunfall mit wassergefährdenden Stoffen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2012 - 13 LB 20/12

    Möglichkeit des Sofortvollzugs bei Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr im Falle

    Auszug aus VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13
    Voraussetzung der Heranziehung zu den Kosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen ist, dass die Maßnahmen des Beklagten Teil einer rechtmäßigen Ersatzvornahme waren (Nds. OVG, Beschluss v. 8.6.2012 - 13 LB 20/12, juris m.w.N.).

    Insofern wird die Pflicht des Verursachers zur Kostentragung lediglich klargestellt (Nds. OVG, Beschluss v. 8.6.2012 - 13 LB 20/12, juris).

  • VG Stade, 02.09.2013 - 1 A 2744/12

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Kostentragung für wasserrechtliche

    Auszug aus VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13
    Demnach beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf das Eineinhalbfache der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung anzusetzen war (ausführlich VG Stade, Urteil vom 02.09.2013 - 1 A 2744/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1996 - 8 S 1127/96

    Gebührenfestsetzung im Widerspruchsbescheid als Klagegegenstand

    Auszug aus VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13
    Im Übrigen ist der Widerspruchsbescheid nicht selbständig angefochten worden, weil die Klägerin nicht - auch nicht in ihrer Klagebegründung - kenntlich gemacht hat, dass sich die Klage auch gegen die Festsetzung der Kosten für das Widerspruchsverfahren richtet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.7.1996 - 8 S 1127/96).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 7 LB 153/01

    Zur Kostentragungspflicht für die Beseitigung von Ölverunreinigungen auf

    Auszug aus VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13
    Ein Tätigwerden auf dieser Grundlage kommt aufgrund der besonders schwer wiegenden Form dieses behördlichen Eingriffs nur in besonderen Eilfällen und jeweils nur in letzter Linie in Betracht, nachdem alle anderen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr sorgfältig geprüft worden sind (vgl. Nds. OVG, Urt. des 7. Senats v. 21. Februar 2002 - 7 LB 153/01 -, juris, m.w.N.).
  • VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05

    Heranziehung zu den Kosten eines Polizeieinsatzes im Falle eines auf die Straße

    Auszug aus VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13
    Es ist nicht erforderlich, einen Dritten mit der Vornahme zu beauftragen (vgl. VG Stade, Urteil vom 21.3.2007 - 1 A 1225/05, juris; Saipa, Nds. SOG, Loseblatt Stand Mai 2013, § 66 Rn. 2 f.).
  • VG Schleswig, 28.02.2006 - 14 A 153/03
    Auszug aus VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13
    Die Klägerin durfte als voraussichtlich finanzkräftigere Verursacherin herangezogen werden (vgl. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.2.2006 - 14 A 153/03 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 5 A 95/00

    Rechtliche Ausgestaltung der Kostentragungspflicht für das Abschleppen von

    Auszug aus VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13
    Selbst in Fällen des sogenannten Gefahren- oder Störerverdachts, in denen ohne weitere Ermittlung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Gefahr bzw. deren Verursacher angenommen werden kann, muss derjenige, der den Verdacht der Gefahr oder seiner Verantwortlichkeit zurechenbar verursacht hat, die Kosten für die ergriffenen Maßnahmen tragen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.6.2000 - 5 A 95/00 -, juris; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 15. Aufl. 2013, § 14 Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88

    Kosten von Bodenuntersuchungen zur Ermittlung von Grundwasserverunreinigungen

    Auszug aus VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13
    Diese sind neben den spezialgesetzlichen Regelungen anwendbar (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.9.1989 - 5 S 3099/88 -, NVwZ 1990, 784, 785; Reffken/Elsner, NWG, Stand Juni 2013, § 128 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht