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   VG Stade, 05.06.1998 - 6 A 1511/97   

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VG Stade, 05.06.1998 - 6 A 1511/97 (https://dejure.org/1998,13301)
VG Stade, Entscheidung vom 05.06.1998 - 6 A 1511/97 (https://dejure.org/1998,13301)
VG Stade, Entscheidung vom 05. Juni 1998 - 6 A 1511/97 (https://dejure.org/1998,13301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 HandwO ; § 7 Abs. 4 HandwO ; Art. 177 Abs. 2 EGV-Vertrag
    Eintragung in die Handwerksrolle; Selbständige Handwerksrollenpflicht der Zweigniederlassungen einer handwerksfähigen juristischen Person; Zweigniederlassung einer englischen Limited; Sitztheorien ach der das Recht desjenigen Staates maßgeblich ist, in dem die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung in die Handwerksrolle; Selbständige Handwerksrollenpflicht der Zweigniederlassungen einer handwerksfähigen juristischen Person; Zweigniederlassung einer englischen Limited; Sitztheorien ach der das Recht desjenigen Staates maßgeblich ist, in dem die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1994 - 8 L 1824/93

    Zweigniederlassung; Inland; Ausländische Juristische Person;

    Auszug aus VG Stade, 05.06.1998 - 6 A 1511/97
    Diese Voraussetzung erfüllt die Zweigniederlassung der Klägerin, denn Zweigniederlassungen einer handwerksfähigen juristischen Person unterliegen unabhängig davon, ob ihr Hauptsitz sich im Ausland befindet einer selbständigen Handwerksrollenpflicht (OVG Lüneburg, Urt. v. 24. Juni 1994 - 8 L 1824/93 m.w.N.) und sind insoweit beschränkt auf den Bereich der Handwerksordnung Träger von Rechten und Pflichten.

    Jedoch gelten für die inländische Zweigniederlassung einer ausländischen GmbH die materiellen Anforderungen des § 7 Abs. 4 Satz 1 HandwO analog, denn die Zweigniederlassung ist gesellschaftsrechtlich ein Teil der Haupt-GmbH; sie teilt deshalb bei selbständiger Ausübung eines Handwerks im Inland die Zulassungs- und Eintragungsvoraussetzungen, die für juristische Personen ihrer Rechtsform im Inland zu beachten sind (OVG Lüneburg, Urt. v. 24. Juni 1994 - 8 L 1824/93 ).

    Sie kann im Inland eine gesonderte eintragungsfähige Zweigniederlassung nicht gründen; sie müßte vielmehr als GmbH nach deutschem Recht neu gegründet werden (OVG Lüneburg, Urt. v. 24. Juni 1994 - 8 L 1824/93 -).

    Eine Vorlage des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof kommt nicht in Betracht, weil das Gericht in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen OVG (Urt. v. 24. Juni 1994 - 8 L 1824/93 ) der Auffassung ist, daß § 7 Abs. 4 HandwO entgegen der Auffassung der Klägerin nicht gegen die in Art. 52, 58 EGV verbürgte Niederlassungsfreiheit verstößt.

  • OLG Oldenburg, 04.04.1989 - 12 U 13/89
    Auszug aus VG Stade, 05.06.1998 - 6 A 1511/97
    1997; S. 149; OLG Oldenburg, Urt. vom 04. April 1989 - 12 U 13/89 -, NJW 1990, 1422 f.; BGH, Urt. v. 30.01.1970, NJW 1970, 998; Marcks in Landmann/Rohmer § 15 GewO RN 20; Palandt-Heldrich, Komm. z. BGB, 57. Aufl. Anhang zu Art. 12 EGBGB RN 2 ff. m.w.N.; Kaufmann, GewArch 1997, S. 400 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.1996 - 6 U 120/95
    Auszug aus VG Stade, 05.06.1998 - 6 A 1511/97
    Dabei ist davon auszugehen, daß einer - auch im Handelsregister eingetragenen - Zweigniederlassung einer juristischen Person wie einer GmbH oder AG zivilrechtlich weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine eigene Rechtsfähigkeit zuzuerkennen ist (vgl. LG Aurich vom 28.01.1997 - 1 T 22/97 , OLG Düsseldorf vom 23.05.1996 - 6 U 120/95).
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus VG Stade, 05.06.1998 - 6 A 1511/97
    Der EWG-Vertrag betrachte die Unterschiede, die die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der für ihre Gesellschaften erforderlichen Anknüpfung sowie der Möglichkeit und gegebenenfalls der Modalitäten einer Verlegung des satzungsmäßigen oder wahren Sitzes einer Gesellschaft nationalen Rechts von einem Mitgliedstaat in einen anderen aufweisen, als Probleme, die durch die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nicht gelöst sind, sondern einer Lösung im Wege der Rechtsetzung oder des Vertragsschlusses bedürfen (EuGH, Urt. 27.09.1988 - Rs 81/87 (Daily Mail), NJW 1989, 2186).
  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68

    deutsch-liechtensteinische Anstalt - Art. 3 ff EGBGB, internationales

    Auszug aus VG Stade, 05.06.1998 - 6 A 1511/97
    1997; S. 149; OLG Oldenburg, Urt. vom 04. April 1989 - 12 U 13/89 -, NJW 1990, 1422 f.; BGH, Urt. v. 30.01.1970, NJW 1970, 998; Marcks in Landmann/Rohmer § 15 GewO RN 20; Palandt-Heldrich, Komm. z. BGB, 57. Aufl. Anhang zu Art. 12 EGBGB RN 2 ff. m.w.N.; Kaufmann, GewArch 1997, S. 400 m.w.N.).
  • LG Aurich, 28.01.1997 - 1 T 22/97
    Auszug aus VG Stade, 05.06.1998 - 6 A 1511/97
    Dabei ist davon auszugehen, daß einer - auch im Handelsregister eingetragenen - Zweigniederlassung einer juristischen Person wie einer GmbH oder AG zivilrechtlich weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine eigene Rechtsfähigkeit zuzuerkennen ist (vgl. LG Aurich vom 28.01.1997 - 1 T 22/97 , OLG Düsseldorf vom 23.05.1996 - 6 U 120/95).
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