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   VG Stade, 06.04.2009 - 4 B 1758/08   

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https://dejure.org/2009,25275
VG Stade, 06.04.2009 - 4 B 1758/08 (https://dejure.org/2009,25275)
VG Stade, Entscheidung vom 06.04.2009 - 4 B 1758/08 (https://dejure.org/2009,25275)
VG Stade, Entscheidung vom 06. April 2009 - 4 B 1758/08 (https://dejure.org/2009,25275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit des Heimgesetzes auf eine Seniorenwohngemeinschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Heimgesetzes (HeimG) auf ein Konzept "Ambulant betreute Wohngemeinschaft 'Haus G.' - Senioren-WG für Demenzkranke und pflegebedürftige Menschen"; Begriff des Heims i.S.d. HeimG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes

    Auszug aus VG Stade, 06.04.2009 - 4 B 1758/08
    In diesem Zusammenhang ist einerseits anerkannt, dass feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, es allerdings genügt, wenn sich eine solche Ermächtigungsgrundlage im Wege der Auslegung ermitteln lässt, und andererseits, dass die aus § 12 Abs. 1 HeimG resultierende Anzeigepflicht zugleich die gesetzliche Grundlage für den Erlass eines feststellenden Verwaltungsaktes des Inhalt darstellt, dass der Betrieb eines Heimes im Sinne des § 1 Abs. 1 HeimG und damit die Anwendbarkeit des HeimG gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.07.1991 - 1 B 64.91 -, GewArch 1991, 398; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 01.12.1999 - 4 B 127/99 -, NJW 2000, 1432; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.03.2003 - 14 S 718/03 - alle zitiert nach juris).
  • BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Bestimmung des

    Auszug aus VG Stade, 06.04.2009 - 4 B 1758/08
    Ausschlaggebend ist dabei nicht der Zweck, den der Träger der Einrichtung ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, sondern allein die tatsächliche Wohn- und Betreuungssituation, wie sie sich aus den abgeschlossenen Verträgen und den übrigen festgestellten tatsächlichen Verhältnissen ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.2004 - 6 B 70/03 - GewArch 2004, 485, durch die die vorangegangene Entscheidung des VGH Baden-Württemberg v. 26.06.2003 - a.a.O. - bestätigt wurde; zitiert nach juris).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender

    Auszug aus VG Stade, 06.04.2009 - 4 B 1758/08
    In diesem Zusammenhang ist einerseits anerkannt, dass feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, es allerdings genügt, wenn sich eine solche Ermächtigungsgrundlage im Wege der Auslegung ermitteln lässt, und andererseits, dass die aus § 12 Abs. 1 HeimG resultierende Anzeigepflicht zugleich die gesetzliche Grundlage für den Erlass eines feststellenden Verwaltungsaktes des Inhalt darstellt, dass der Betrieb eines Heimes im Sinne des § 1 Abs. 1 HeimG und damit die Anwendbarkeit des HeimG gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.07.1991 - 1 B 64.91 -, GewArch 1991, 398; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 01.12.1999 - 4 B 127/99 -, NJW 2000, 1432; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.03.2003 - 14 S 718/03 - alle zitiert nach juris).
  • OVG Brandenburg, 01.12.1999 - 4 B 127/99

    Betreutes Wohnen als "Heim" i.S.d. Heimgesetzes

    Auszug aus VG Stade, 06.04.2009 - 4 B 1758/08
    In diesem Zusammenhang ist einerseits anerkannt, dass feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, es allerdings genügt, wenn sich eine solche Ermächtigungsgrundlage im Wege der Auslegung ermitteln lässt, und andererseits, dass die aus § 12 Abs. 1 HeimG resultierende Anzeigepflicht zugleich die gesetzliche Grundlage für den Erlass eines feststellenden Verwaltungsaktes des Inhalt darstellt, dass der Betrieb eines Heimes im Sinne des § 1 Abs. 1 HeimG und damit die Anwendbarkeit des HeimG gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.07.1991 - 1 B 64.91 -, GewArch 1991, 398; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 01.12.1999 - 4 B 127/99 -, NJW 2000, 1432; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.03.2003 - 14 S 718/03 - alle zitiert nach juris).
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