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   VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 2305/12   

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https://dejure.org/2013,29124
VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 2305/12 (https://dejure.org/2013,29124)
VG Stade, Entscheidung vom 08.10.2013 - 1 A 2305/12 (https://dejure.org/2013,29124)
VG Stade, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 1 A 2305/12 (https://dejure.org/2013,29124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Begründung subjektiv öffentlicher Rechte Dritter durch § 67 Abs. 1 Nr. 1 S.1 BNatSchG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 1676/12

    Begründung eines gesetzlichen Verbots des Grünlandumbruchs auf Moorstandorten

    Auszug aus VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 2305/12
    Die hiergegen gerichtete Klage hat das Gericht mit Urteil vom heutigen Tag (1 A 1676/12) abgewiesen.

    Zur Begründung bezieht er sich auf die Gründe der angefochtenen Bescheide sowie auf sein Vorbringen im Rahmen des Verfahrens 1 A 1676/12.

    Es hat auch die Gerichtsakte zu dem Verfahren 1 A 1676/12 nebst Beiakte vorgelegen.

    Die Kammer hat im Hinblick auf die verbliebene Grünlandfläche in ihrem Urteil vom heutigen Tag in der Sache 1 A 1676/12 ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2002 - 8 LB 47/01
    Auszug aus VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 2305/12
    Soweit dem Kläger dabei eine Frist für die Wiedereinsaat mit Gras bis zum 30. April 2012 gesetzt worden war, hat sich diese Fristsetzung ebenso wie die darauf bezogene Zwangsgeldandrohung erledigt, weil beides durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist (Nds.OVG, Urt. v. 25.4.2002 - 8 LB 47/01, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 6 A 1546/10

    An- und Ausziehen der Polizeiuniform ist keine Arbeit(szeit)

    Auszug aus VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 2305/12
    Während die Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland die Erhaltung der Gesamtgrünlandfläche in der Förderregion (Niedersachsen und Bremen) bezweckt und dementsprechend den 'Umbruch' erlaubt, wenn sich der Betroffene verpflichtet, im gleichen Umfang neues Dauergrünland in der Förderregion anzulegen (§ 2 Abs. 2 der Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland, vgl. auch VG Stade, Urt. v. 15.12.2011 -6 A 1546/10-) soll § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG auch Bestandsschutz für einzelne Grünlandflächen bewirken (hierzu Kolodziejcok/Reken/Apfelbacher/Iven, Naturschutz, Landschaftspflege, Stand 1/12 zu § 5 BNatSchG Rn. 27).
  • VG Lüneburg, 18.08.2017 - 2 A 144/16

    Artenschutz; Befreiung; Eingriff; Ermächtigungsgrundlage; Generalklausel;

    Dazu zählen auch die nach Naturschutzrecht anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Vorhaben wie etwa Befreiungen nach § 67 BNatSchG (P. Fischer-Hüftle, in: Schumacher/Fischer-Hüftle, a. a. O., § 17 Rn. 3; Prall, in: Schlacke, a. a. O., § 17 Rn. 5; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, a. a. O., § 17 Rn. 5; Lütkes, in: Lütkes/Ewer, a. a. O., § 17 Rn. 6; Mühlbauer, in: Lorz u.a., a. a. O., § 17 Rn. 10; VG Stade, Urt. v. 08.10.2013 - 1 A 2305/12 -, a. a. O., Rn. 24; Nds. OVG, Urt. v. 30.06.2015 - 4 LC 285/13 -, a. a. O., Rn. 52).
  • VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 1676/12

    Adressat; aufschiebende Wirkung; Beseitigungsanordnung; Festsetzung;

    Vorgelegen hat auch die Gerichtsakte 1 A 2305/12 nebst Beiakte.

    Dies hat die Kammer mit Urteil vom heutigen Tag (1 A 2305/12) entschieden.

    Die Vorgaben zur Bewirtschaftung der umstrittenen Fläche, die der Beklagte im Hinblick auf den von ihm angenommenen Biotopschutz mit Bescheid vom 13. März 2012 getroffen hatte, und die u.a. Gegenstand des Verfahrens 1 A 2305/12 waren, hat der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung dementsprechend aufgehoben.

  • VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14

    Ausnahmegenehmigung für eine bereits durchgeführte Umwandlung von Grünland in

    Eine unzumutbare Härte nach § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BNatSchG liege vor, wenn sich die Belastung des Betroffenen in Abwägung mit öffentlichen Interessen wegen der Besonderheit und Schwere des Verbots als unangemessen erweise (vgl. VG Stade, U. v . 8.10.2013 - 1 A 2305/12 -, juris, Rdnr. 38).
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