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VG Stade, 19.06.2014 - 2 A 2735/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf eine anonymisierte Offenlegung des Verbleibs der anfallenden Gülle gegenüber dem Betreiber einer Hähnchenmastanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf eine anonymisierte Offenlegung des Verbleibs der anfallenden Gülle gegenüber dem Betreiber einer Hähnchenmastanlage
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.06.2003 - C-316/01
Glawischnig
Auszug aus VG Stade, 19.06.2014 - 2 A 2735/12
Der Europäische Gerichthof hat diese weite Auslegung des Begriffs der Umweltinformation bestätigt (Urteil (Fünfte Kammer) vom 12. Juni 2003 - C-316/01 - Juris) .
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2021 - 20 K 4117/19
Informationszugang, Akteneinsicht, Bauakte, Baugenehmigung, Abwasserbeseitigung, …
vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 6 A 2.09 -, juris Rn. 35 (noch zu § 3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] a.F.); vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 8 A 203/09 -, juris Rn. 11 (zur Bewertung von Tierschutz- bzw. Tierhaltungsakten als personenbezogene Daten des Tierhalters); siehe auch VG Stade, Urteile vom 19. Juni 2014 - 2 A 2735/12 -, juris Rn. 27 ff., und vom 19. Juni 2014 - 2 A 2748/12 -, juris Rn. 28 ff. (Sachangaben zu einer Hähnchenmastanlage bzw. Biogasanlage als personenbezogene Daten des Anlagenbetreibers); siehe hierzu auch Wagner-Cardenal, jurisPR-UmwR 10/2014 Anm. 1. - VG Stade, 19.06.2014 - 2 A 2748/12
Anspruch auf eine anonymisierte Offenlegung des Vertriebsweges von Gärresten …
Die Kammer hat sich in dem ebenfalls am 19. Juni 2014 entschiedenen Verfahren 2 A 2735/12, in dem es um die Herausgabe von Daten über den Verbleib von Gülle im Zuge einer vom dortigen Beigeladenen betriebenen Hähnchenmastanlage ging, einen Informationsanspruch des Klägers bejaht und ausgeführt:.Insoweit geht das Informationsbegehren des Klägers in diesem Verfahren weiter als in dem Parallelverfahren 2 A 2735/12, weil hier auch Dritte im Rechtssinne unmittelbar betroffen sind, auch wenn es sich um die maßgeblichen Gesellschafter der Beigeladenen handelt.